Jay1893 schrieb am 28.04.2017 um 16:15:13:Meine Frage zielt hauptsächlich darauf ab, ob die Widerspruchsbehörde das 2. Kind in ihrer Entscheidung ignorieren kann, also man tatsächlich einen neuen Antrag stellen muss?
Hallo,
meiner Meinung nach: ja.
Der angefochtene Antrag bezieht sich auf das erste Kind.
Dieses, und der Umgang oder Nichtumgang mit diesem, ist Gegenstand der Bewertung.
Zweites Kind, neuer Sachverhalt, der einzelfallbezogen nur auf dieses zweite Kind bezogen gestellt und bewertet wird.
Da gibt es m.M.n. kein von Dir formuliertes "ausdrücklich allgemein gehalten", sondern immer nur eine auf den
jeweiligen, konkreten Einzelfall bezogenen und zu bewertenden Sachverhalt.
Es würde ja auch niemand (bei klarem Verstand) auf die Idee kommen, z.B. eine so bewertete Scheinehe und daraus resultierendem Widerruf der
AE mit dem Argument anzufechten, man habe ja aber nun eine andere Frau geheiratet, mit der man nun aber wirklich zusammenleben wird, weshalb nun der Widerruf der auf die erste Scheinehe gründenden
AE untunlich sei...
Gruß