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Ferienbeschäftigung (Gelesen: 600 mal)
Bleed
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Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ferienbeschäftigung
28.04.2017 um 14:31:03
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin ein Student der JKU-Linz, Österrreich. Ich bin kosovarischer Staatsbürger mit gultigem Aufenthaltstitel "Studierender" in Österreich.

Ich werde während der Semesterferien in München arbeiten (15.07-01.09).

Mein Arbeitgeber hat heute die Arbeitserlaubnis für mich erhalten (nach § 14  Abs.2 Beschv).

Ich mochte euch fragen ob ich ein Arbeitsvisum brauche obwohl ich Visumfrei nach Deutschland einreisen darf? Es handelt sich um einen kurzfristige Beschäftigung.

Der Arbeitgeber sagt dass ich ein Arbeitsvisum beantragen muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Bledar
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.04.2017 um 14:45:12
 
Du bist vom Visumerfordernis befreit, siehe §§ 17 Abs. 2 AufenthV,  § 30 Nummer 2 BeschV.
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