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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ferienbeschäftigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1493382663 Beitrag begonnen von Bledar am 28.04.2017 um 14:31:03 |
Titel: Ferienbeschäftigung Beitrag von Bledar am 28.04.2017 um 14:31:03
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ein Student der JKU-Linz, Österrreich. Ich bin kosovarischer Staatsbürger mit gultigem Aufenthaltstitel "Studierender" in Österreich. Ich werde während der Semesterferien in München arbeiten (15.07-01.09). Mein Arbeitgeber hat heute die Arbeitserlaubnis für mich erhalten (nach § 14 Abs.2 Beschv). Ich mochte euch fragen ob ich ein Arbeitsvisum brauche obwohl ich Visumfrei nach Deutschland einreisen darf? Es handelt sich um einen kurzfristige Beschäftigung. Der Arbeitgeber sagt dass ich ein Arbeitsvisum beantragen muss. Mit freundlichen Grüßen, Bledar |
Titel: Re: Ferienbeschäftigung Beitrag von Bayraqiano am 28.04.2017 um 14:45:12
Du bist vom Visumerfordernis befreit, siehe §§ 17 Abs. 2 AufenthV, § 30 Nummer 2 BeschV.
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