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Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung (Gelesen: 4.760 mal)
karambol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung
Antwort #30 - 17.05.2019 um 13:12:33
 
Also am besten parallel einen Widerspruch einlegen, Beschwerde bei der Bürgerschaft und auch bei der Behörde für Inneres und Sport einreichen? Da soll es hauptsächlich darum gehen, dass die Fachanweisung der Behörde für Inneres und Sport untergeordnet sein soll, oder? Kann man da noch irgenwie darauf hinweisen, dass man sonst benachteiligt gegenüber der Einohner der anderen Bundesländern ist?
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 17.05.2019 um 20:18:55
 
Ordentliches Rechtsmittel ist der Widerspruch und den muss man auch fristgerecht einreichen. Machst du keinen Widerspruch und ist es verfristet, dann ist deine Beschwerde bei der Bürgerschaft und beim Senat für Inneres und Sport wirklos.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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