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Ehe zw. Ukrainerin und Portugieser (arbeitet in Niederlanden), Ehegattennachzug (Gelesen: 697 mal)
Zebe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe zw. Ukrainerin und Portugieser (arbeitet in Niederlanden), Ehegattennachzug
20.04.2017 um 15:43:36
 
Hallo zusammen,
meine  Situation sieht so aus. Ich bin Ukrainerin, seit 1,5 Jahren wohnhaft in Deutschland (für die nächsten 3 Monate habe ich eine Fiktionsbescheinigung), mein Freund ist Portugieser (arbeitet und lebt in Niederlanden). Wir möchten in DK heiraten und dann in Deutschland zusammenziehen, also eine Wohnung mieten und uns da anmelden. Er hat aber seinen Arbeitsvertrag in Niederlanden für die nächsten 9 Monate. Er wird bis zum Ende des Vertrages in Niederlanden arbeiten und Fr-So in Deutschland in unserer Wohnung sein (so machen wir schon seit Langem).
Wäre es möglich unter solchen Bedienungen, ein Visum zum Ehegattennachzug in Deutschland zu bekommen? Oder sollen wir das alles lieber in Niederlanden machen?
Noch eine Frage. In welchen Städten in Dänemark kann man schnell einen Termin für Hochzeit bekommen?
Danke im Voraus.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.04.2017 um 19:03:40
 
welchen AT (§) hast du im Augenblick?

und warum wollt Ihr in D eine Wonung mieten (die habt Ihr also bisher noch nicht), wenn er in NL arbeitet?

Als Portugise geniesst er in NL (und auch D) Freizügigkeit, und du als seine Frau dann ebenso, so dass ein FZF gar nicht nötig ist.

Problem ist: mir scheint, das Konstrukt "in NL arbeiten und übers Wochenende in D zu leben" hat einen bestimmten Zweck.
Und da entscheidet sich dann, inwiefern er in D seine Freizügigkeit ausübt und du abgeleitet davon auch.


Kurz:
in NL kein Problem.
In D sollte es auch kein Problem sein, kommt aber ggf. doch auf den Grund an, in D eine Wohnung zu mieten und in NL zu arbeiten.
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Zebe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
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Antwort #2 - 20.04.2017 um 20:15:53
 
Ich hatte Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke. Das Studium wurde abgebrochen. Ich habe einen Antrag auf die Arbeitserlaubnis gemacht. Aufenthaltszweckwechsel wurde in diesem Fall nicht genehmigt, deshalb habe ich eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate bekommen. Es wurde mir gesagt, dass ich nur in meinem Land ein Studium- oder Arbeitsvisum beantragen darf.

Mein Freund möchte später in Deutschland arbeiten. Ich auch. Weitere 9 Monate muss er aber in Niederlanden arbeiten. In Deutschland kann ich mit meinem ukrainischen Diplom einen Job finden. In Niederlanden wird es schwierig.

Seitdem wir richtig zusammen sind, verbringen wir Wochenenden in meiner WG. In Niederlanden mietet mein Freund ein Zimmer, also wir müssen sowieso entweder in Deutschland oder in Niederlanden eine Wohnung zusammen mieten. In Niederlanden wird es teuer und ich werde da ziemlich lange „arbeitsunfähig“ wegen der Sprachkenntnisse sein. Seit ein paar Monaten überlegen wir im Sommer zu heiraten und eine Wohnung in Deutschland zusammen zu mieten. Da ich jetzt eine Fiktionsbescheinigung nur für 3 Monate habe, müssen wir das schneller machen.

Kann ich die Aufenthaltskarte in Deutschland beantragen? Oder muss ich ausreisen?
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.04.2017 um 21:18:58
 
In der Konstellation würde dein zukünftiger Ehemann seine Freizügigkeit als wirtschaftlich Nichttätiger in Deutschland ausüben. Bei einer Prüfung wären ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung für beide nachzuweisen.
Für die finanziellen Mittel reicht wahrscheinlich sein Gehalt aus den Niederlanden. Für die Krankenversicherung sollte er sich bei seinem Versicherungsträger in den Niederlanden über das Sozialversicherungsabkommen für Grenzgänger mit Deutschland erkunden.
Die abgeleitete Freizügigkeit für dich besteht ab Heirat. Beantragt wird dann eine Aufenthaltskarte nach Freizügigkeitsgesetz. Benötigt wird dann zusätzlich noch eine Meldebestätigung für beide an derselben Adresse.
Ein Visum wird nicht benötigt wenn du dich bereits innerhalb des Schengenraumes befindest.
Für die Heirat in Dänemark reicht deine Fiktionsbescheinigung wenn das 3. Kästchen auf Seite 3 angekreuzt wurde. Der abgelaufene Aufenthaltstitel muss mitgeführt werden.
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Zebe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
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Antwort #4 - 20.04.2017 um 23:30:07
 
Danke sehr für die Informationen.
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