Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind? (Gelesen: 1.001 mal)
Themen Beschreibung: Heirat einer Filipina in HK - Vaterschaftsanerkennung durch Heirat oder Jugendamt?
Thomas8881
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
06.04.2017 um 00:04:10
 
Hallo zusammen,

ich hatte bereits ein ähnliches Thema in dem ihr mir sehr geholfen habt, jedoch wurde es geschlossen da sich einige User nicht einig waren.... nun eröffne ich einen neuen Thread da es nun spezieller um eine ganz bestimmte Frage geht und die sehr sehr wichtig ist für mein weiteres vorgehen.

Kurz zusammengefasst: Philippinische Freundin im 2. Monat schwanger. Kind soll in DE auf die Welt kommen. Nächsten Monat Termin auf der DBM zur FZF und kurz zuvor heiraten wir  in Hong Kong.

Die Heirat in HK ist unter anderem dazu gedacht dass meine zukünftige Frau versichert ist sobald sie Deutschland betritt.

Nun die große Frage:

Damit das Kind deutsch wird, bei meinem Termin auf der DBM zur FZF:

-die Vaterschaft zuvor bei meinem Standesamt/Jugendamt anerkennen und meine Freundin auf der DBM zustimmen lassen und dadurch die FZF zum deutschen Kind beantragen

oder

-durch vorzeigen der Heiratsurkunde aus Hong Kong wird das Kind ehelich und somit deutsch und dadurch die FZF beantragen

was ich bisher in Erfahrung gebracht habe aus verschiedenen Foren:

-Urkundenprüfung bei Vaterschaftsanerkennung sehr wahrscheinlich aber es wird versucht dass meine Freundin rechtzeitig vor Geburt einreisen kann.

-Urkundenprüfung bei Heirat in Hong Kong (und dadurch deutsches Kind) möglich aber unwahrscheinlich wenn keine Probleme mit Dokumente (wie zB. Spätregistriert)

Nun die Sache welche das "Anerkennen des Kindes"  durch Heirat seit diesem Jahr  zu einem größeren Risiko macht:

Die DBM könnte vielleicht den Report of  Marriage aus den Philippinen verlangen  (seit diesem Jahr im Merkblatt der DBM bei FZF) und bis das aus HK in  PH eingetragen ist vergehen ca. 6 Monate, eine alternative Vaterschaftsanerkennung über das Standesamt/Jugendamt könnte dann von der DBM abgelehnt werden.

Habt ihr weitere Informationen oder Erfahrungen? Welcher Weg ist der sichere dass meine Freundin unser Kind in Deutschland zur Welt bringen kann?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
Antwort #1 - 06.04.2017 um 12:43:34
 
Wenn Ihr verheiratet seid, kannst Du die Vaterschaft nicht anerkennen. Dann bist Du der rechtliche Vater. Insofern wäre eine Vaterschaftsanerkennung "unwirksam".
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
Antwort #2 - 06.04.2017 um 13:01:07
 
Wie wäre es, wenn man zuerst die Vaterschaft anerkennt ohne die Heiratsabsicht zu offenbaren. Dann heiratet man. Anschließend legt man beides vor und wenn DBM offenbart dass es lange dauert(oder faktisch nicht bis zum 7. Monat das Visum erteilt werden kann), einstweiligen Rechtsschutz bei VG Berlin.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
Antwort #3 - 06.04.2017 um 16:26:17
 
Wenn man sowieso heiratet, wieso sollte man dann noch die Vaterschaft anerkennen wollen.
Die Eheurkunde mit Apostille aus Hongkong ist nur noch widerlegbar. Die Beweislast trägt die jeweilige Behörde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema