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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
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Beitrag begonnen von Thomas8881 am 06.04.2017 um 00:04:10

Titel: DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
Beitrag von Thomas8881 am 06.04.2017 um 00:04:10
Hallo zusammen,

ich hatte bereits ein ähnliches Thema in dem ihr mir sehr geholfen habt, jedoch wurde es geschlossen da sich einige User nicht einig waren.... nun eröffne ich einen neuen Thread da es nun spezieller um eine ganz bestimmte Frage geht und die sehr sehr wichtig ist für mein weiteres vorgehen.

Kurz zusammengefasst: Philippinische Freundin im 2. Monat schwanger. Kind soll in DE auf die Welt kommen. Nächsten Monat Termin auf der DBM zur FZF und kurz zuvor heiraten wir  in Hong Kong.

Die Heirat in HK ist unter anderem dazu gedacht dass meine zukünftige Frau versichert ist sobald sie Deutschland betritt.

Nun die große Frage:

Damit das Kind deutsch wird, bei meinem Termin auf der DBM zur FZF:

-die Vaterschaft zuvor bei meinem Standesamt/Jugendamt anerkennen und meine Freundin auf der DBM zustimmen lassen und dadurch die FZF zum deutschen Kind beantragen

oder

-durch vorzeigen der Heiratsurkunde aus Hong Kong wird das Kind ehelich und somit deutsch und dadurch die FZF beantragen

was ich bisher in Erfahrung gebracht habe aus verschiedenen Foren:

-Urkundenprüfung bei Vaterschaftsanerkennung sehr wahrscheinlich aber es wird versucht dass meine Freundin rechtzeitig vor Geburt einreisen kann.

-Urkundenprüfung bei Heirat in Hong Kong (und dadurch deutsches Kind) möglich aber unwahrscheinlich wenn keine Probleme mit Dokumente (wie zB. Spätregistriert)

Nun die Sache welche das "Anerkennen des Kindes"  durch Heirat seit diesem Jahr  zu einem größeren Risiko macht:

Die DBM könnte vielleicht den Report of  Marriage aus den Philippinen verlangen  (seit diesem Jahr im Merkblatt der DBM bei FZF) und bis das aus HK in  PH eingetragen ist vergehen ca. 6 Monate, eine alternative Vaterschaftsanerkennung über das Standesamt/Jugendamt könnte dann von der DBM abgelehnt werden.

Habt ihr weitere Informationen oder Erfahrungen? Welcher Weg ist der sichere dass meine Freundin unser Kind in Deutschland zur Welt bringen kann?



Titel: Re: DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
Beitrag von reinhard am 06.04.2017 um 12:43:34
Wenn Ihr verheiratet seid, kannst Du die Vaterschaft nicht anerkennen. Dann bist Du der rechtliche Vater. Insofern wäre eine Vaterschaftsanerkennung "unwirksam".

Titel: Re: DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
Beitrag von Aras am 06.04.2017 um 13:01:07
Wie wäre es, wenn man zuerst die Vaterschaft anerkennt ohne die Heiratsabsicht zu offenbaren. Dann heiratet man. Anschließend legt man beides vor und wenn DBM offenbart dass es lange dauert(oder faktisch nicht bis zum 7. Monat das Visum erteilt werden kann), einstweiligen Rechtsschutz bei VG Berlin.

Titel: Re: DBM: FZF ungeborenes Kind - Vaterschaftsanerkennung oder eheliches Kind?
Beitrag von mgb am 06.04.2017 um 16:26:17
Wenn man sowieso heiratet, wieso sollte man dann noch die Vaterschaft anerkennen wollen.
Die Eheurkunde mit Apostille aus Hongkong ist nur noch widerlegbar. Die Beweislast trägt die jeweilige Behörde.

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