Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und plane den Umzug nach Deutschland. Deswegen möchte ich auch einen Visumantrag für Kindernachzug für meinen 11 Jahre alten Sohn stellen und habe dem
Merkblatt nach folgende Dokumente vorzulegen:
- Sorgerechtsurteil mit deutscher Übersetzung
- Zustimmungserklärung des anderen Elternteils
Ich habe die Botschaft angeschrieben und gefragt ob es um entweder das eine
oder das andere Dokument geht wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, und die Antwort hieß:
"Auch nach einer Scheidung bleibt das gemeinsame in einem gewissen Umfang bestehen, deshalb sind beide Unterlagen – Urteil und Zustimmung - erforderlich".Ich bin mit meinem Ex-Ehemann in ganz schlechten Verhältnissen und die Zustimmung bekomme ich sicher nicht. Inzwischen habe ich so einiges durchgelesen und ich müsste eigentlich einen Antrag ohne seine Zustimmung stellen dürfen, es geht nur um die Feststellung ob ich wirklich das umfassende Sorgerecht in allen Bereichen habe. Das bosnische Gericht vertraute mir das Kind an, mit genauen Worten "das Kind wird mit der Mutter und gesetzlichen Vertreterin leben". Dem bosnischem Familiengesetz nach darf ich alle Entscheidungen inkl. über den Wohnort, selbstständig treffen und muss den Vater nur (natürlich) informieren, seine Zustimmung brauche ich aber nicht, auch wenn das nicht ausdrücklich im Gerichtsurteil steht.
Ich kann vor Gericht gehen und bekomme mit Sicherheit was auch immer notwendig ist, da der Vater des Kindes seit 8-9 Jahren seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt und auch wegen Gewalttätigkeit in der Familie vorbestraft ist.
Ich war also heute bei einer Anwältin und wollte wissen wie ich einen Gerichtsbeschluss bekommen könnte in dem wortwörtlich stehen würde dass ich alleine personensorgeberechtigt bin, oder ausdrücklich dass ich den Wohnort wechseln kann oder ggf auch ausdrücklich dass ich mit dem Kind nach Deutschland ziehen darf. Die Anwältin meinte dass sie sich damit "vor Gericht lächerlich machen würde" denn das Sorgerecht und alle Entscheidungsrechte hätte ich jetzt schon.
Was kann ich in diesem Fall machen? Was genau muss in der "entsprechenden rechtsverbindlichen Entscheidung der zuständigen Stelle" stehen damit ich von der Botschaft im Sinne von § 32 Abs. 1
AufenthG als "der allein personensorgeberechtigte Elternteil" anerkannt werden kann?
Der ersten Antwort nach, könnten sie trotz allem die Zustimmungserklärung verlangen und ich verstehe das ehrlich gesagt nicht.. ich möchte nicht zu aufdringlich sein oder gar ihr Verfahren unter Frage stellen, also hoffe ich hier Antworten zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus.