Hallo zusammen,
ich möchte mich gerne über die folgende Situation und Risiken informieren.
Nicht-EU-Bürger, hier in Deutschland geboren,aufgewachsen und berufstätig. Besitze die Niederlassungserlaubnis nach §35
AufenthG.
Habe ein Jobangebot aus Belgien erhalten, welches ich gerne annehmen möchte.
„Gemäß § 51 II
AufenthG erlischt die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers auch bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten nicht, wenn er sich bereits seit 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5, 5a. 6, 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8
AufenthG vorliegt. Das gilt auch für die Ehegatten.“
Der Lebensunterhalt in Belgien ist durch den Job in Belgien gesichert. Was wäre der Fall, wenn ich aus irgendeinem Grund den Job in Belgien verliere und nach Deutschland heimkehre. In diesem Fall wäre mein Lebensunterhalt zumindest vorerst nicht gesichert.
Erlischt die Niederlassungserlaubnis durch die Tatsache, dass ich nach meiner Wiederkehr arbeitssuchend sein werde oder muss der Lebensunterhalt nur zum Zeitpunkt der Ausreise gesichert sein, damit die Niederlassungserlaubnis nicht erlischt?
Ende 2019 läuft mein Reisepass aus. Die Niederlassungserlaubnis muss natürlich auf den neuen Pass übertragen werden. Gibt es diesbezüglich Erfahrungen, ob dies ohne Probleme übertragen werden kann? Ich frage deshalb, weil mein ständiger Wohnsitz zu dem Zeitpunkt in Belgien sein wird.
Vielen Dank vorab für die Antworten.