Der Denkfehler ist, dass sie glaubt, von D aus ein Visum beantragen zu können oder gar eine
AE (ohne vorheriges Visum). Das geht nicht. Auch nicht, wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist.
Ein Visum (eins zur Familienzusammenführung, zum deutschen Kind, zum Studium, zum Sprachkurs usw.) muss immer in dem Land beantragt werden wo man seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat. In ihrem Fall Kenia. Mit dem Visum reist sie in D ein und beantragt dann hier eine
AE.
Wenn ihr in Dänemark heiratet (wie auch immer sie rechtmäßig dahin kommen will) - wie will sie dann legal nach D kommen? Sie hat doch kein Visum? Und wenn sie illegal nach D kommt und eine
AE beantragt wird man ihr sagen, dass sie mit dem falschen Visum bzw. eben gar keinem eingereist ist und wieder ausreisen muss und vom Heimatland aus das Visum beantragen muss. Es gab schon Einzelfälle (Betonung liegt wirklich auf "Einzel"), wo die
ABH auf das Visum verzichtet hat und den Antrag auf eine
AE bearbeitet hat. Aber das entspricht nicht der Gesetzeslage und darauf sollte man sich nie, nicht, nimmer verlassen. Es gibt genug Beispiele hier im Forum, wo Foristen das so gemacht haben und dann verzweifelt um Rat gefragt haben, was sie jetzt tun können, damit der Ehepartner der Abschiebung entgeht.
Wenn Du sie heiratest und mit ihr ein paar Monate in Frankreich lebst, dann kann sie von dort aus mit Dir nach D ziehen ohne Visum. Denn sie beantragt dann hier keine
AE sondern eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers. Da Du aber noch verheiratet bist scheidet diese Variante auch aus.
Was meinst Du mit 180 Tagen?