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wieder Deutschland kommen als Student (Gelesen: 1.339 mal)
rendidendi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.03.2017 um 00:15:35
 
hi leute. in 2 jahre habe ich leider dsh nicht bestanden. 31 März habe ich termin bei Ausländerbehörde und sie werden mich abschieben. ich kann auch in meinem Heimatland nicht studieren, weil ich erste mal die Militar teilnehmen muss und ich habe keine Interesse die Militar zu teilnehmen. es ist total zeitverschwendung. Meine frage ist, wenn ich telc oder tesdaf in der türkei schreiben und dann schaffen, kann ich wieder für ein studium nach deutschland kommen?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.03.2017 um 07:20:42
 
Theoretisch ist es möglich. Könnte dann aber ggf. am Mangel der Ernsthaftigkeit bzw. Studierfähigkeit scheitern. Denn 2 Jahre Zeit um DSH-2(?) zu schaffen ist mehr als angemessen. Man wird sich fragen, wieso du es nicht in 2 Jahren schaffst ausreichend deutsch zu lernen und daraus schließen, dass ein Studium auch nicht in angemessener Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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rendidendi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.03.2017 um 13:57:38
 
Aras schrieb am 29.03.2017 um 07:20:42:
Theoretisch ist es möglich. Könnte dann aber ggf. am Mangel der Ernsthaftigkeit bzw. Studierfähigkeit scheitern. Denn 2 Jahre Zeit um DSH-2(?) zu schaffen ist mehr als angemessen. Man wird sich fragen, wieso du es nicht in 2 Jahren schaffst ausreichend deutsch zu lernen und daraus schließen, dass ein Studium auch nicht in angemessener Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.



ja eigentlich ist est richtig aber ich kann nicht in der Türkei ein Studium vor der militär Teilnahme. das ist gegen mein Bildungsrecht. sonst akzeptiere ich und weiter studiere in der türkei
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Aras
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Antwort #3 - 29.03.2017 um 14:19:19
 
Welches Bildungsrecht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #4 - 29.03.2017 um 14:33:56
 
rendidendi schrieb am 29.03.2017 um 00:15:35:
in 2 jahre habe ich leider dsh nicht bestanden.

Welchen AT hast du denn in Deutschland?
Auch, wenn du die DSH nicht geschafft hast, sicher hast du ein niedrigeres Level. Etwa B2 oder C1?
Womit hast du denn vor 2 Jahren angefangen?

Gegen dein Bildungsrecht hat sicher niemand etwas, aber evtl. ist das *Militärrecht* in der Türkei vorrangig?
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deerhunter
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Antwort #5 - 31.03.2017 um 15:22:32
 
rendidendi schrieb am 29.03.2017 um 13:57:38:
das ist gegen mein Bildungsrecht. sonst akzeptiere ich und weiter studiere in der türkei



Wenn "Dein Land" und deine Verfassung sagt, dass du erst zum MIlitär musst, bevor du studieren kannst....dann musst du das so machen. Wer ein Recht einfordert, wird auch die Pflicht erfüllen müssen. Da hilft dir auch Deutschland eher nicht! Oder vielleicht in einem Land mit einfacherer Visastruktur studieren!
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