Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat mit einer Russin in Italien (Gelesen: 1.763 mal)
Franco00
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit einer Russin in Italien
15.03.2017 um 09:11:14
 
Hallo allerseits!

also folgendes, ich bin seit ein paar Jahren mit einer Russin zusammen (sie wohnt noch in Russland), und überlegen nun zu Heiraten. (Wohne seit 30 Jahren in Deutschland)
Da ich italienischer Staatsbürger bin, wollte ich mal Nachfragen ob sie automatisch und sofort den "Daueraufenthalt" bekommt, und somit auch das Recht sich im Schengenraum Visafrei bewegen zu dürfen, nach der Hochzeit in Italien.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus Smiley

Danke im vorraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.154

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit einer Russin in Italien
Antwort #1 - 15.03.2017 um 09:33:25
 
Sie erhält kein Daueraufenthaltsrecht im engeren Sinne. Sie darf aber als deine Ehefrau mit dir überall in der EU außer in Italien aufgrund der EU Freizügigkeit mit dir verreißen und sich niederlassen. Betonung liegt auf mit dir. Wenn sie ohne dich reisen will, sollte sie eine Aufenthaltskarte haben womit sie nach den Schengenregeln 90/180 Tage reisen kann.

Also wenn ihr in Italien heiratet und dann nach Deutschland zieht, dann beantragt sie für ca. 29€ eine Aufenthaltskarte. Und alles ist gut.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Franco00
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit einer Russin in Italien
Antwort #2 - 15.03.2017 um 10:02:16
 
wow super, Danke für die schnelle Antwort!

na das klingt doch ganz gut. habe soeben auch noch gelesen, dass sie nach 2 Jahren auch die italienische Staatsbürgerschaft bekommen kann, bzw den Pass. Sie könnte dann somit auch ohne mich überall hin.
Jedenfalls ging es mir jetzt in ester Linie nur um den Aufenthalt nach der Heirat, schätze das sie den sofort bekommen kann und nicht erst nach X Monaten/Jahren.
Und gleich in Italien/Deutschland bleiben darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.154

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit einer Russin in Italien
Antwort #3 - 15.03.2017 um 10:05:29
 
Ich habe es doch eingeschränkt auf alle Staaten außer Italien. Für Italien musst du italienisches Recht beachten. Wobei du mit deiner Frau dann am besten 3-4 Monate in Deutschland leben brauchst damit sie mit dir in Italien länger leben kann.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema