Missgigi schrieb am 09.03.2017 um 14:01:40:Ich hatte mich bisher in einen anderen Forum angemeldet , leider habe ich nicht so schöne Antworten bekommen.
Dann hoffe ich, hier ist das besser.
Du musst, wie im Beitrag drüber beschrieben, den Papierkram hier mit dem Standesamt alleine regeln. Dazu muss er von Dir das Formular "Beitrittserklärung" erhalten, unterschreiben und zurückschicken.
Erst wenn das Standesamt sagt, dass alles klar ist, beantragt er das Visum zum Heiraten. Die Ausländerbehörde stimmt dem Visum zu, wenn Du die Bestätigung des Standesamtes hast und vorzeigst, dass alles bereit für die Hochzeit ist.
Dann kommt er her und heiratet Dich. Das dauert nicht 90 Tage, solange gilt das Visum nur formell. Er kommt, wenn alles mit dem Standesamt klar ist, die Hochzeit macht Ihr dann (fast) sofort. In der Zeit hat er eine Reise-Krankenversicherung.
Eine Drei-Monats-Frist, bis er ALG-II beziehen darf, gibt es nicht (nur wenn Du Ausländerin wärst, gäbe es hier ein Problem). Für Deutsche steht das auch an vielen Stellen im Internet, aber alle Gerichte haben bisher entschieden, dass es solch eine Frist nicht gibt und nicht geben kann. Und Dein Sozialgericht sieht es genauso – es wäre für Dein Jobcenter also besser, gleich zuzustimmen, wenn Du ihn in der Bedarfsgemeinschaft mit anmeldest.