Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Antrag nationales Visum - Viele Fragen zum Formular (Gelesen: 864 mal)
SabinNs
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


bin neu hier


Beiträge: 59

Privat, Niedersachsen, Germany
Privat
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag nationales Visum - Viele Fragen zum Formular
06.03.2017 um 09:22:35
 
Da mein türkischer Freund und ich aufgrund von mehreren, besonderen Umständen keine große Chance mehr auf Erteilung eines Schengenvisums zum vorherigen, temporären (Kennenlernen der Stadt und meines Lebensumfeldes) Besuch in Deutschland sehen, haben wir uns nun dazu entschlossen gleich einen Antrag für ein nationales Visum zum Zweck der Eheschliessung in Deutschland zu stellen.

Zum Antragsformular habe ich einige Fragen:

Für welchen Zeitraum sollte man dieses Visum beantragen, bzw. für welchen Zeitraum wird so ein Visum zum Zweck der Eheschliessung in Deutschland überhaupt ausgestellt?

Wie sollte man dies terminlich planen? Wie kann man einen Termin zur Eheschliessung überhaupt planen wenn es nicht bekannt ist ob der Antrag z.B. 1 oder 3 Monate in Bearbeitung sein wird?

Wie kann man die Krankenversicherung abschliessen wenn man noch weiss wann man einreisen wird da die Bearbeitungszeit des Visums unbekannt ist und für wie lange es ausgestellt wird?



5. Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten?

Was ist zu tun wenn die Daten (Tag/Monat) dieses Aufenthaltes nicht mehr oder bestenfalls das Jahr der Einreise und Jahr der Ausreise bekannt sind da der Aufenthalt schon sehr viele Jahre zurück liegt (ca. 20 Jahre)?
Reicht es die Jahre einzutragen oder wenn nicht, wo kann man die genauen Daten ggf. noch in Erfahrung bringen?


6. Wie werden sie untergebracht sein?

Bei einem Einfamilienhaus, sollte man Sonstiges ankreuzen und dies schreiben, oder fällt dies unter "Wohnung"?  Bei der Zimmeranzahl zählen nur die Schlafzimmer oder auch Wohnzimmer / Büro mit?


9. Zweck des Aufenthalts ..

Bei geplanter Eheschliessung in Deutschland sollte man Sonstiges ankreuzen und dies schreiben?
Ich denke Familiennachzug wäre hier nicht richtig wenn man noch nicht verheiratet ist.


ggf. beabsichtigte Erwerbstätigkeit

Was sollte man hier schreiben wenn der Antragsteller noch keine bestimmte Arbeit in Aussicht hat, generell aber in der Zukunft plant sich vor Ort nach einer Arbeit umzuschauen?



10 Referenzen in Deutschland

Sollte dort mein Name eingetragen werden? Wenn ja bedeutet dies dass ich eine Verpflichtungserklärung machen muss?


13 Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten

Für welchen Zeitraum ist dies Relevant? Der Zeitraum vor der Eheschliessung und vor Erteilung einer AE? Reicht es zu schreiben eigene Ersparnisse (falls ja wie viel Geld sollte der Antragsteller auf dem türkischen Konto haben)  oder was ist hier erforderlich?


15. Sind sie schon einmal ausgewiesen worden ..

Sollte dies der Fall sein, schreibt man hier nur "Ja" oder sind weitere Details erforderlich?





Ich würde mich sehr freuen wenn jemand diese Fragen fachkundig beantworten könnte. Evtl. können wir so mehrere Reisen zur Botschaft und Fehler im Antragsformular verhindern.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag nationales Visum - Viele Fragen zum Formular
Antwort #1 - 06.03.2017 um 09:37:33
 
1. das Visum zur Eheschließung hat normalerweise eine 3-monatige Gültigkeit.

2. Mit genügend vorlaufzeit beim Standesamt die Eheschließung anmelden, vermutlich wird es ja ein EFZ benötigt und er muss aus der Türkei auch noch einige Unterlagen beibrigen. Erst wenn das alles erledigt ist einen Termin beim Standesamt machen, und dann das Visum um diesen Termin herum beantragen.

3. Wenn er die Nachricht bekommt dass das Visum genehmigt wurde, DANN schließt er eine Incomming Versicherung ab und legt die bei Abholung des Visums vor.

Beim Visum zwecks Eheschließung ist normal eine VE von nöten, diese deckt aber rechtlich nur den Zeitraum von Einreise bis Eheschließung ab, also ein recht überschaubares Risiko. Die VE kann auch von jemandem anderen abgegeben werden sollte dein Einkommen nicht ausreichen.

Wegen den anderen Detailfragen zum Ausfüllen wartst du am besten auf Antworten von Leuten die so ein Formular schon mal ausfüllen mussten, da kann ich wenig zu sagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag nationales Visum - Viele Fragen zum Formular
Antwort #2 - 06.03.2017 um 15:54:40
 
SabinNs schrieb am 06.03.2017 um 09:22:35:
Wie kann man die Krankenversicherung abschliessen wenn man noch weiss wann man einreisen wird da die Bearbeitungszeit des Visums unbekannt ist und für wie lange es ausgestellt wird?


Hallo,

ergänzend zum Vorredner:
Viele Incoming-Versicherungen kann man z.B. mit einem geplanten Einreise- und damit Versicherungszeitraum abschließen und dann im Anschluss, nach Erteilung des Visums, recht formlos an die tatsächlichen Daten anpassen. Nachzulesen i.d.R. in den FAQ oder den Versicherungsbedingungen / AGB.

Zitat:
5. Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten?

Was ist zu tun wenn die Daten (Tag/Monat) dieses Aufenthaltes nicht mehr oder bestenfalls das Jahr der Einreise und Jahr der Ausreise bekannt sind da der Aufenthalt schon sehr viele Jahre zurück liegt (ca. 20 Jahre)?
Reicht es die Jahre einzutragen oder wenn nicht, wo kann man die genauen Daten ggf. noch in Erfahrung bringen?


Das Jahr reicht dann.

Zitat:
6. Wie werden sie untergebracht sein?

Bei einem Einfamilienhaus, sollte man Sonstiges ankreuzen und dies schreiben, oder fällt dies unter "Wohnung"?Bei der Zimmeranzahl zählen nur die Schlafzimmer oder auch Wohnzimmer / Büro mit?


Wohnung. Zimmeranzahl: Alle Räume ohne Küche / Bad.

Büroraum ist dann "normaler" Wohnraum, wenn in der privaten Immobilie z.B. als "Häusliches Arbeitszimmer" genutzt.

Wenn Büro separat an fremden Gewerbetreibenden vermietet oder selbst als gewerblich ausgewiesene Fläche genutzt (z.B. als Lager-oder Verkaufsraum), dann steht diese Fläche nicht im Bedarfsfall als Wohnfläche zur Verfügung und sollte nicht aufgeführt werden.

Zitat:
9. Zweck des Aufenthalts ..

Bei geplanter Eheschliessung in Deutschland sollte man Sonstiges ankreuzen und dies schreiben?
Ich denke Familiennachzug wäre hier nicht richtig wenn man noch nicht verheiratet ist.


Sehe ich auch so.

Zitat:
ggf. beabsichtigte Erwerbstätigkeit

Was sollte man hier schreiben wenn der Antragsteller noch keine bestimmte Arbeit in Aussicht hat, generell aber in der Zukunft plant sich vor Ort nach einer Arbeit umzuschauen?


Schreib das so. Bspw. "Nach Heirat" oder "Nach Erteilung AE".

Zitat:
10 Referenzen in Deutschland

Sollte dort mein Name eingetragen werden?


Ja.

Zitat:
Wenn ja bedeutet dies dass ich eine Verpflichtungserklärung machen muss?


Kann, wenn gefordert, auch jede andere solvente Person machen.

Zitat:
13 Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten

Für welchen Zeitraum ist dies Relevant?


Für den Zeitraum Einreise bis Heirat.

Zitat:
Reicht es zu schreiben eigene Ersparnisse (falls ja wie viel Geld sollte der Antragsteller auf dem türkischen Konto haben)oder was ist hier erforderlich?


Wenn vorhanden, können eigene Mittel angegeben werden. Man sollte pro Tag, bei gestellter Unterkunft durch den Einlader, grob 50,- EUR ansetzen.
Ansonsten: Durch Verpflichtungsgeber oder Einlader / Verlobte.

Zitat:
15. Sind sie schon einmal ausgewiesen worden ..

Sollte dies der Fall sein, schreibt man hier nur "Ja" oder sind weitere Details erforderlich?


"Ja" reicht, da Daten recherchierbar.
Ist aber schadlos und erleichtert die Bearbeitung ggf., wenn man z.B. Details wie Verfügungsdatum + ABH nennt.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema