T.P.2013 schrieb am 24.02.2017 um 23:47:40:Geht aber jetzt schon etwas an der Fragestellung des
TE vorbei.
Nicht ganz, das ganze hat eingentlich 2 Prüfschritte.
Prüfschritt 1: Gewöhnlicher Aufenthalt. Ist dieser vorhanden kommt es auf den
LU gar nicht an, da die
NE ja unbefirstet gilt auch ohne
LU. Erst wenn man feststellt das kein gewöhnler Aufenthalt vorhanden ist kommt es zu Schritt 2. Abwesnehtien unter 6 Monaten sind unbeachtlich bei eingengenutzen Haus ohne Abmeldung bei der Meldebehörde.
Prüfschritt 2: Sicherung
LU. Die Frau hat Vermögen als Hausbesitzer und damit eratmal keinen Ansoruch auf irgendwelche soziale Sicherung. Ja die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich, aber bei einer Rentnerin die offensichtlich mit bescheidenen Miteln zurechtkommt, muss die ABh schon mal argumentieren warum der
LU nicht gesichert ist.
hierzug:
VwV zum
AufenthG 2.3.1.ff
Zitat:Eine Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist gegeben, wenn der Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln des Ausländers oder aus Mitteln Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestritten wird. Lebensunterhalt ist dabei die Gesamtheit der Mittel, die erforderlich sind, um den Bedarf eines Menschen zu decken....
Mit Haus könne gar keine öffentliche beansprucht werden und wo steht das es nur Einkommen sein muss. Aber wie gesagt grenzwertig.
Das die
ABH aber nur aufgrund schnellen Blick in den Pass mündlich die
NE ungültig erklärt, ist nicht nur grenzwertig und wird einer sachgerechten Prüfung nicht gerecht.
Nach mehrern dekaden
NE sollte das schriftlich erfolgen mit Gelegenheit der Stellungnhame des ausländischen Bürgers.
Ansonsten muss man die Frau mal fragen warum sie nicht schon zum Daueraufenthalt EU gewechselt ist, der Ihr deutlich günstigere Bedingungen bietet. Die
NE ist grad bei Bürgern die sich länge im Ausland aufhalten eine gefährliche Sache. Sie kann nämlich mit Ausreise erlöschen.
Rückfallposition. Antrag auf "Wiederkehr von Rentnern" nach §37 Abs 5
AufenthG. Die
ABH gewinnt also nichts mit den Entzug der
AE. Die nächsten fünf Jahre genau darauf achten, dass man mindestens sechs Monate hier ist. Dann Daueraufenthalt EU beantragen.
Zur LU-Sicherung: Hat man Kinder so bietet sich hier Niesbrauch des Hauses an. Kinder bekommen das Haus, dafür bekommt die Frau Nutzungsrecht des Hauses bis Lebensende ´+ Aufstockung der Rente über Hartz 4 Niveau.