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Religiöse Hochzeitszeremonie im Ausland vor deutscher Eheschließung (Gelesen: 6.548 mal)
Themen Beschreibung: Gibt es Probleme, wenn wir erst religiös im Ausland heiraten und dann standesamtlich in Deutschland?
Pirukas
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20.02.2017 um 18:14:47
 
Hallo zusammen,

mein (indischer) Partner und ich wollen in Deutschland standesamtlich heiraten.

Würden wir Probleme bekommen, wenn wir zuvor in Indien in einer religiösen Zeremonie heiraten? Die Zeremonie kann in Indien selbst zu einer rechtlich bindenden Ehe führen. Vorausgesetzt, beide Ehepartner gehören der gleichen Religion an, was auf uns nicht zutrifft. Wir würden auch keine Dokumente unterschreiben und keine Registrierung o.ä. vornehmen.

Da ich nicht erwarte, dass sich hier jemand exakt mit Indien auskennt, wollte ich gerne wissen: Wie verhält es sich in Deutschland allgemein mit religiösen Zeremonien und anschließender standesamtlicher Eheschließung?

Mir ist klar, dass es sinnvoller wäre, erst standesamtlich und dann religiös zu heiraten. Wir haben den "Fehler" gemacht, seinen Eltern zu sagen, dass wir heiraten wollen und sie haben für den Sommer eine religiöse Zeremonie angesetzt, da wir zur Zeit "in Sünde" leben.

Da wir beide in Indien arbeiten und er Inder ist, brauchen wir viel mehr Zeit, um unsere Dokumente für eine deutsche Hochzeit zu sammeln und bearbeiten zu lassen. Das war uns klar und wir hatten an einen sehr viel späteren Zeitraum gedacht. Ich habe kein Problem damit die religiöse Zeremonie vorzuziehen, damit der Haussegen nicht schief hängt, habe allerdings Angst, dass das bei der Überprüfung seiner "Ehefähigkeit" zu Problemen führen könnte.

Für Hilfe, Links oder Kontakte wäre ich sehr dankbar. Bisher habe ich zu vielen anderen Problemen Lösungen als stille Mitleserin in diesem Forum gefunden. Dieses Mal aber leider nicht ... oder ich habe nicht korrekt gesucht.  unentschlossen
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Saxonicus
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Antwort #1 - 20.02.2017 um 18:41:07
 
Pirukas schrieb am 20.02.2017 um 18:14:47:
Würden wir Probleme bekommen, wenn wir zuvor in Indien in einer religiösen Zeremonie heiraten? Die Zeremonie kann in Indien selbst zu einer rechtlich bindenden Ehe führen. Vorausgesetzt, beide Ehepartner gehören der gleichen Religion an, was auf uns nicht zutrifft.

Warum solltet Ihr Probleme bekommen, wenn die religiöse Zeremonie in Indien keinerlei rechtliche Auswirkungen hat.

Pirukas schrieb am 20.02.2017 um 18:14:47:
Wie verhält es sich in Deutschland allgemein mit religiösen Zeremonien und anschließender standesamtlicher Eheschließung?

In Deutschland sind nur standesamtliche Eheschließungen rechtswirksam. Religiöse Eheschließungen sind ohne jede juristische Bedeutung.
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Pirukas
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Antwort #2 - 20.02.2017 um 19:15:47
 
Hallo Saxonicus,

danke für deine Antwort.  Smiley

Ich dachte auch, dass es eigentlich egal sein müsste. Dann war ich im Internet unterwegs und wurde immer unsicherer.

Es gibt wohl Fälle, wo es zu Problemen kam, weil Dokumente vom Tempel vorlagen. Die führen eigentlich nur bei zwei Hindus zu einer rechtskräftigen Ehe, aber hier in Indien wird sowas gerne auch mal falsch gehandhabt und dann hängt man seltsam in der Luft, da er von indischer Seite dann kein Ehefähigkeitszeugnis mehr bekommen könnte. Da wir nichts unterschreiben werden, sollte das aber eigentlich nicht passieren.

Ich frage mich halt, wie das ist, wenn der Vertrauensanwalt da im Ort auftaucht. Mein Partner muss sich und seine Dokumente überprüfen lassen und es kann passieren, dass der von Deutschland bestellte Anwalt bei den Eltern und anderen Verwandten vor der Tür steht. Die Eltern würden wissen, dass wir keine "rechtlich bindende" Hochzeit hatten. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Fakt vom Ort und den Verwandten möglichst geheim gehalten werden wird, da es bei der ganzen Sachen darum geht, dass der Sohn der Familie "ordentlich verheiratet" ist. Die Eltern wollen ja in der Gesellschaft gut aussehen. Da frage ich michschon, ob es ein Problem sein könnte, wenn die Leute alle sagen "die haben letztes Jahr geheiratet."

Ich bin da gerade sehr vorsichtig. Es wäre ja schon doof, wenn wir erst alle Hürden überwinden, die die deutsche Bürokratie so zu bieten hat und Geld investieren und uns dann selbst ein Bein stellen.
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Antwort #3 - 21.02.2017 um 00:54:09
 
Pirukas schrieb am 20.02.2017 um 18:14:47:
mein (indischer) Partner und ich wollen in Deutschland standesamtlich heiraten.

Dann solltet ihr zuerst + zuvor zum deutschen Standesamt und dort eine Eheanmeldung machen und die dabei geforderten Unterlagen prüfen lassen; ggf. muss ja auch noch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis EFZ vom OLG erteilt werden.

Mit der schriftlichen Bestätigung der Eheanmeldung vom dt. Standesamt, die 6 Monate gültig ist, kann dann ein Visum zur Eheschließung in D mit anschließendem Bleiberecht beantragt werden.

ERst wenn das Visum zur Eheschließung da ist -aber noch innerhalb der Gültigkeit der Eheanmeldung von 6 Monaten- könnte mMn die religiöse Hochzeitsfeier in Indien stattfinden.

Besser + richtiger wäre es allerdings, wenn die religiöse Hochzeitsfeier in Indien NACH der standesamtlichen Eheschließung stattfinden würde.

Im Übrigen sollte mMn dort geheiratet werden, wo die Ehe später gelebt werden soll, lese dazu
Unterschied Heiratsvisum vrs Ehegattennachzug      www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1472629562/7#7
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Antwort #4 - 21.02.2017 um 02:14:18
 
Pirukas schrieb am 20.02.2017 um 19:15:47:
Es gibt wohl Fälle, wo es zu Problemen kam, weil Dokumente vom Tempel vorlagen. Die führen eigentlich nur bei zwei Hindus zu einer rechtskräftigen Ehe, aber hier in Indien wird sowas gerne auch mal falsch gehandhabt und dann hängt man seltsam in der Luft, da er von indischer Seite dann kein Ehefähigkeitszeugnis mehr bekommen könnte. Da wir nichts unterschreiben werden, sollte das aber eigentlich nicht passieren.


Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt spätestens beim Nachzug nach Deutschland zu einer Urkundenüberprüfung. Da Indien eine Land mit unsicheren Urkundenwesen ist, wie du ja selber beschreibst.

Findet der Vertrauensanwalt die Tempelurkunde, ggf. wird er Verwandte befragen und so von der Eheschließung hören, so gibt es Nachforschungen, die bestenfalls den Nachzug nur verrögern. Schlimmstenfalls hängt ihr erstmal in der Luft, weil nicht klar ist, ob die Ehe gültig ist.  Deine Vorsicht ist also angbracht.
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Pirukas
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Antwort #5 - 21.02.2017 um 06:38:04
 
HeFi schrieb am 21.02.2017 um 00:54:09:
Dann solltet ihr zuerst + zuvor zum deutschen Standesamt und dort eine Eheanmeldung machen und die dabei geforderten Unterlagen prüfen lassen; ggf. muss ja auch noch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis EFZ vom OLG erteilt werden.

Das war auch unser Plan. Ich habe auch mit "meinem" Standesamt sowie diversen indischen Stellen gesprochen und wir arbeiten gerade alle Dokumente ab. Ich wollte von dort auch Informationen über religiöse Zeremonien in Indien, aber der Standesbeamte konnte mir da keine sichere Auskunft geben.

HeFi schrieb am 21.02.2017 um 00:54:09:
Besser + richtiger wäre es allerdings, wenn die religiöse Hochzeitsfeier in Indien NACH der standesamtlichen Eheschließung stattfinden würde.

Das war auch unser Plan, weswegen ich mich über die andere Variante gar nicht informiert hatte. Wir haben Enden letzten Jahres entschieden zu heiraten und hatten so Ende diesen Jahres/ Anfang 2018 angepeilt. Die Eltern hörten "Hochzeit" und haben dann entschieden, dass das eher sein muss und diesen Juni festgelegt. Der Termin im Juni kann (aus meiner Sicht) verschoben werden. Allerdings ist das mit einem Haufen Streit und Stress mit seinen Eltern verbunden, da das gesellschaftlich für sie nicht so gut aussieht. Es geht also darum, den Stress mit der Familie zu umgehen.

HeFi schrieb am 21.02.2017 um 00:54:09:
Im Übrigen sollte mMn dort geheiratet werden, wo die Ehe später gelebt werden soll, lese dazu
Unterschied Heiratsvisum vrs Ehegattennachzug www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1472629562/7#7

Danke für den Link, ich werde mir das mal genauer ansehen. Allerdings müsste, um eine Entscheidung auf der Basis des Landes zu machen, feststehen, wo wir unsere Ehe leben werden. Wir haben eine Tendenz zu Deutschland/ Europa, arbeiten aber beide in internationalen Branchen und wissen einfach nicht, wo wir uns niederlassen werden. Es ist aktuell wahrscheinlich, dass sich das häufiger ändern wird.

grisu1000 schrieb am 21.02.2017 um 02:14:18:
Findet der Vertrauensanwalt die Tempelurkunde, ggf. wird er Verwandte befragen und so von der Eheschließung hören, so gibt es Nachforschungen, die bestenfalls den Nachzug nur verrögern. Schlimmstenfalls hängt ihr erstmal in der Luft, weil nicht klar ist, ob die Ehe gültig ist.  Deine Vorsicht ist also angbracht.

Und was wäre, wenn es keine Tempelurkunde gibt und es nur Verwandte sagen? Für uns ist es eigentlich nicht so wichtig, ob die Geschichte nun ein oder zwei Jahre dauert. Wir wollen nur langfristig nicht ausschließlich an unsere jeweiligen Arbeitsvisa gebunden sein, um zusammenzuleben.
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okatomy
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Antwort #6 - 21.02.2017 um 08:49:23
 
Vielleicht ist eine 3. Variante in dem Fall überlegenswert um den Familiensegen nicht zu gefährden aber auf der anderen Seite keine Probleme mit der vorgezogenen religiösen Heirat zu bekommen:

1. Zügige Heirat ohne viel Papierkram und Lauferei und ohne Urkundenprüfung in Dänemark.

2. In aller Ruhe dann hier beim deutschen Standesamt die Nachbeurkundung der Ehe beantragen mit langwieriger UP und all dem dir schon bekannten Papierkram.

3. Religiöse Heirat ohne Probleme da Ihr schon standesamtlich in Dänemark geheiratet habt da Schritt 2. im Grunde sogar optional ist aber natürlich empfehlenswert um auch eine deutsche Eheurkunde zu bekommen.
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Pirukas
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Antwort #7 - 21.02.2017 um 15:23:23
 
okatomy schrieb am 21.02.2017 um 08:49:23:
Vielleicht ist eine 3. Variante in dem Fall überlegenswert um den Familiensegen nicht zu gefährden 

Vielen Dank für den Hinweis. Da könnten wir vielleicht mal drüber nachdenken. Bei der deutschen Hochzeit ginge es halt auch darum, dass ich mir wichtige Menschen in meinem Leben habe, die nicht weit reisen können. Da müsste ich mal schauen, ob Dänemark noch realistisch wäre.

Wobei wir dann mit der dänischen Hochzeit und trotzdem sämtlichen Papierkram noch mehr Geld ausgeben müssten. Also eine fröhliche Wahl zwischen psychischem und finanziellem Stress.  Augenrollen

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lottchen
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Antwort #8 - 21.02.2017 um 17:10:09
 
Hochzeit in Dänemark (einfach nur die Formalie) und danach feiern in Deutschland wäre ja auch möglich.

Dir wird hier niemand raten können was Du tun sollst. Das Risiko ist einfach da, dass bei der Urkundenprüfung dieses Problem auf den Tisch kommt und ihr da nicht oder kaum mehr raus kommt. Kann auch alles glatt laufen. Weiß aber hier niemand, da niemand den Vertrauensanwalt kennt und die indischen Gesetze. Kann ein indischer Anwalt was zur Rechtsverbindlichkeit dieser Zeremonie sagen? Vielleicht konvertierst Du ja automatisch wenn Du daran teilnimmst und dann ist es eine gültige Ehe, die auch in D anerkannt ist? Wenn ihr mit hunderten Gästen dort steht und während der Zeremonie dann doch irgendeine Unterschrift verlangt wird - was machst Du dann? Diese verweigern und damit die Feier sprengen? Ist den Eltern klar, was für Unannehmlichkeiten sie euch bereiten mit dieser Zeremonie (zumindest zu diesem Zeitpunkt)? Kann man mit denen nicht reden?
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Pirukas
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Antwort #9 - 21.02.2017 um 19:34:12
 
lottchen schrieb am 21.02.2017 um 17:10:09:
Vielleicht konvertierst Du ja automatisch wenn Du daran teilnimmst und dann ist es eine gültige Ehe, die auch in D anerkannt ist? Wenn ihr mit hunderten Gästen dort steht und während der Zeremonie dann doch irgendeine Unterschrift verlangt wird - was machst Du dann? Diese verweigern und damit die Feier sprengen?

Mit der indischen Seite kenne ich mich glücklicherweise ganz gut aus. Ich bin schon lange genug hier und weiß, wie die Zeremonien ablaufen. Vor Ort haben wir auch schon mit einem Anwalt gesprochen und der war zwar leicht verwirrt, warum wir eine "ungültige Zeremonie" machen wollen, aber sah sonst keine Probleme. Und ja, ich würde die Feier sprengen. Das wissen auch alle Beteiligten. Allerdings wird während der Zeremonie selbst auch nichts unterschrieben, das passiert alles vorher oder nachher ohne Gäste.

lottchen schrieb am 21.02.2017 um 17:10:09:
Ist den Eltern klar, was für Unannehmlichkeiten sie euch bereiten mit dieser Zeremonie (zumindest zu diesem Zeitpunkt)? Kann man mit denen nicht reden?

Sie wissen es, haben allerdings eine andere Meinung. In dem Fall, dass wir ja auch "einfach" in Indien heiraten können. Dass das den ganzen Aufwand nur umdreht, verstehen sie nicht. Wir diskutieren uns schon seit einigen Wochen den Mund fusselig. Der Vater meines Partners ist es halt gewohnt der Boss zu sein und es nicht gewohnt, dass es nicht 100% nach seinem Willen läuft. Das mag kulturbedingt oder persönlichkeitsbedingt sein.

lottchen schrieb am 21.02.2017 um 17:10:09:
Dir wird hier niemand raten können was Du tun sollst.

Aber das wäre doch dann so schön einfach gewesen!  Zwinkernd
Fragen schadet glücklicherweise nicht und ich bin dankbar für alle Antworten. Immerhin habe ich jetzt nicht mehr das Gefühl ein Brett vor dem Kopf zu haben und eine einfache Lösung zu übersehen. Ich hoffe alle Beteiligten an einen Tisch/ eine Skypekonferenz zu bekommen und noch mal vernünftig drüber zu reden.

Falls jemand noch ein Geistesblitz oder Informationen hat, nehme ich die natürlich weiterhin gerne an.  Smiley
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Antwort #10 - 21.02.2017 um 20:41:30
 
Montag Abend ist hier im Forum immer Chat. Vielleicht bekommst Du da noch ein paar hilfreiche Antworten.
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Antwort #11 - 23.02.2017 um 11:36:45
 
Noch eine Variante wäre es, nach dem Special Marriage Act in Indien zu heiraten und danach die Tempelzeremonie zu machen. Damit wäret ihr (wie mit Dänemark) auch auf der sicheren Seite und es müsste (wenn der indische Standesbeamte kein Ehefähigkeitszeugnis will) auch schnell gehen. Nach 30 Tagen Aufgebot kann man heiraten.

Ich wäre mit der Tempelzeremonie (vor einer legalen Eheschließung) mehr als vorsichtig. Ich weiß von drei Paaren wo das ordentlich schief gegangen ist. Das kostet euch dann Jahre, um es wieder gerade zu biegen. In Indien als verheiratet zu gelten und in Deutschland nicht ist sozusagen der worst case.
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Antwort #12 - 23.02.2017 um 13:29:12
 
Pirukas schrieb am 21.02.2017 um 15:23:23:
Also eine fröhliche Wahl zwischen psychischem und finanziellem Stress.  

So stellt sich das mir auch dar.
Nur, weil deine künftigen Schwiegereltern ihr Gesicht wahren wollen und weil du Freunde bei der deutschen Eheschliessung/Hochzeit dabei haben willst, setzt man sich als moderner Mensch nicht unter solchen Druck und enorme Kosten.
Pirukas schrieb am 21.02.2017 um 06:38:04:
Wir wollen nur langfristig nicht ausschließlich an unsere jeweiligen Arbeitsvisa gebunden sein, um zusammenzuleben. 

Nö, aber das ist ja nun durch den künftigen Schwiegervater schon mal anders ausgerichtet.

Viel Glück bei der Sinneswandel-Skype-Konferenz! Zwinkernd

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Antwort #13 - 24.02.2017 um 01:35:02
 
Pirukas schrieb am 21.02.2017 um 19:34:12:
Falls jemand noch ein Geistesblitz oder Informationen hat, nehme ich die natürlich weiterhin gerne an.


Ihr Heiratet in Indien komplett, also auch gesetzlich. Danach macht du eine Nachregistirierung der Ehe in Deutschland beim Standesamt(wenn du hier noch einen  Wohnsitz hast) oder anonsten beim Standesamt I in Berlin über die AV. Das ganze wird Monate, bei Berlin ggf. über ein Jahr dauern. Alternativ ohne Nachregistrierung ein FZF-Visum nach Deutschland.

In Deutschaland gibt es halt dann noch eine Feier ohne Standesamt.
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Pirukas
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Antwort #14 - 28.02.2017 um 07:01:56
 
Vielen Dank für die ganzen Tipps und die netten Zusprachen.  Smiley

Dankenswerterweise ist mein Personenkreis um einiges verständnisvoller als erwartet und wir konnten eine Lösung finden, mit der alle Leben können. Wir machen also auch den Papierkram in Indien und dann Anerkennung in Deutschland.

Ich werde mich also bald fröhlich in die Tiefen des Internets und dieses Forums stürzen, um, wenn soweit ist, gut vorbereitet auf die deutsche Bürokratie zu sein.  Laut lachend
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