Chrisi schrieb am 17.02.2017 um 09:30:35:Ich habe halt auch Sorgen, dass wenn wir jetzt ständig nachfragen oder Druck machen, dass es sich negativ auswirken könnte
"Ständig" - ja, das wirkt sich mit Sicherheit negativ aus.
Aber nicht (nur) auf "Deinen" Antrag, sondern auf alle - es kostet schlicht Arbeitszeit.
Gegen Nachfragen im vernünftigen Rahmen ist jedoch nichts zu sagen.
Und eine ausländerrechtliche Entscheidung hängt nicht davon ab, ob man vielleicht zweimal mehr auf eine Frage antworten musste.
Chrisi schrieb am 16.02.2017 um 21:33:41:Ich habe mittlerweile ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen (datiert vom 03.02.), dass der Erteilung des Visums zugestimmt wurde
Ich persönlich halte es für fragwürdig, behördeninterne Vorgänge nach außen zu kommunizieren - und das noch dazu nicht an den Antragsteller. Aber sei es drum.
Damit ist jetzt genau eine der Voraussetzungen erfüllt, die die
AV für eine Visumerteilung benötigt. Über alle anderen sagt das überhaupt nichts aus.
Wenn also - ohne jeden Bezug auf Deinen Fall - noch irgendwo eine Überprüfung läuft oder eine Anfrage unbeantwortet ist, dann hat sich durch die Zustimmung genau so viel am Zustand des Antrags geändert: Nichts.
Eine positive Entscheidung ist immer noch nicht möglich.
Chrisi schrieb am 16.02.2017 um 21:33:41:Ich frage mich auch, wie wird denn die Antwort von der
ABH zur Botschaft bzw. Konsulat übermittelt? Haben die das Taggleich?
Elektronisch. Ja.
Chrisi schrieb am 17.02.2017 um 09:30:35:Schließlich kann doch das Konsulat noch der Zustimmung der
ABH widersprechen oder?
Ich vermute, Du meinst im Grunde das Richtige, trotzdem:
Nein, das wäre sinnlos. Wozu widersprechen? Wenn es Gründe für eine Ablehnung gibt, dann wird der Antrag abgelehnt.
Zu solchen Gründen gehört jedoch nicht der "Nervfaktor".