Das sind ja vielfältige Einwürfe und Hinweise hier.
Also:
Zunächst mal ist die „Story“ nicht ausgedacht, da habe ich Besseres zu tun. Und an einer FH kann man natürlich promovieren, auch wenn es nicht die Regel ist. Und ein Kind zur Aufenthaltsverlängerung wird hier wohl nicht gezeugt werden, da er bereits ein Kind (s.u.) hat und dies auch nicht dem Charakter des Mannes entsprechen würde.
Frage: „Du schreibst: Visum kann verlängert werden---- was steht denn überhaupt konkret dort?“
Antwort: Hier habe ich mich geirrt, musste nochmal nachfragen. Dort steht, dass das Visum für insgesamt 6 Monate bis Ende Juni gültig ist. Laut Ausländerbehörde muss es dann verlängert werden, wobei er dann einen sog. „elektronischen Titel“ erhält, was immer das auch ist. Hierfür muss er dann noch eine Krankenversicherungsbescheinigung und den Nachweis der Absolvierung des Sprachkurses vorlegen.
Frage: „- Was habt ihr gedacht, als ihr ihm zu diesem Visum quasi verholfen habt? Vor allem der Prof. ---?“
Antwort: Wir haben uns gedacht, dass wir es hier mit einem begabten jungen Mann zu tun haben, den wir von einem früherem Forschungsaufenthalten kannten und der in Syrien als Ingenieur in einem Gasfeld gearbeitet hat, welches von Islamisten angegriffen wurde; der zur Armee sollte und der dann die Flucht ergriffen hat. Es stand ernst um ihn, so dass er sogar sein Kind und seine Frau zurücklassen musste. Es ging erstmal um sein Leben. Es war auch nicht klar, ob er vielleicht Asyl beantragen wird – bin ja nicht sein Vater. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Frage: "Wenn er eh in Englisch promoviert, wieso lernt er dann deutsch?" Welchen Sprachkurs in deutsch belegt er jetzt? Wer hat den Sprachkurs in deutsch verlangt, bevor er mit der Promotion in englisch beginnen kann?“
Antwort: Er lernt Deutsch, weil eine Sprachkursanmeldung (inkl. Bezahlung) eine Voraussetzung für die Visa-Erteilung war und er Interesse hat, die Sprache für das Land zu lernen, in dem er einige Jahre leben wird. Weiterhin besteht Hoffnung, somit leichter Arbeit zu finden. Zunächst Niveau
A1, 250 Stunden.
@Holzer: Vielen Dank, das sind gute Tipps. Es ergeben sich daraus Nachfragen:
Ist es also so, dass, wenn er für kein weiteres Jahr ein gedecktes Sperrkonto in Höhe von 8700 Euro nachweisen kann, keine Visumverlängerung erhält? Ich wüsste nicht, woher er dieses Geld nehmen soll. Und bist du sicher, dass er dann ggf. in den Libanon abgeschoben wird, nur weil er dort sein Visum bekommen hat? Er hat schließlich nur einen syrischen Pass. Er könnte dann doch „stattdessen“ Asyl beantragen, um der Abschiebung zu entgehen? Oder erhält er kein Asyl, weil er aus dem Libanon kam und er wird dann tatsächlich in den Libanon „abgeschoben“?