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Lebensunterhalt - Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 3.205 mal)
dlsantos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.02.2017 um 16:24:11
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem Lebensunterhalt beim Antrag eines unbefristeten Visums und brauche Eure Hilfe.

Ich bin Brasilianerin, lebe seit 14 Jahren in Deutschland und bin seit 3 Jahren mit einem Deutscher verheiratet.
Ich war heute beim Ausländeramt und mir wurde gesagt, dass unser Lebensunterhalt nicht gesichert ist und ich deswegen kein unbefristetes Visum bekomme.
Also, um das klarer zu machen: Mein Mann studiert noch und wir verdienen zusammen ca. 2700 € Netto monatlich, und die Miete beträgt 700 €.
Ich habe auch gelesen, dass wenn er Student ist, darf er das Trinkgeld auch mitberechnen.

Meine Frage ist: ist das wirklich zu wenig?
Ich habe immer gearbeitet, habe nie Sozialhilfe bezogen, war nie arbeitslos und ich denke dass wir zwar kein Vermögen verdienen, aber trozdem genug.

Gibt es wirklich bestimmte Richtlinien was man verdienen muss?

Danke Euch
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.02.2017 um 17:26:46
 
2700 netto für 2 personen ist nicht zu wenig das sollte mehr als genug sein.

Ist das Lohn aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag?

Wurde dir nicht mehr dazu gesagt warum der LU laut der Behörde nicht gesichert ist ?
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dlsantos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.02.2017 um 08:40:51
 
Danke für die Antwort!

Ja, ich habe einen unbefristeten Vertrag. Aber das hat sie noch nicht mal gefragt.
Sie hat nichts weiteres gesagt, nur das es nicht genut ist. Ich war so schockiert, dass ich nichts gefragt habe. Ich will ja deswegen mich genug informieren, damit ich gut argumentieren kann.
Wir planen ja bald ein Kind zu bekommen, was ist wenn wir zu dritt sind? Dann ist es noch weniger Geld da und ich habe noch weniger Chancen.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.02.2017 um 09:13:49
 
dlsantos schrieb am 10.02.2017 um 08:40:51:
Sie hat nichts weiteres gesagt,

Es ist nicht immer vorteilhaft, mal einfach so zu fragen.
Man stellt besser einen schriftlichen Antrag und wartet den Bescheid ab. Dann kann man die Begründung lesen und weitersehen.

Ein Student hat Einkommen, zB aus BAFöG und evtl. aus Erwerbstätigkeit. Verdient dein Mann neben dem Studium Geld und erhält auch gelegentlich Trinkgeld, dann ist dieses Trinkgeld Einkommen. Es schwankt aber und er hat keinen Anspruch darauf.

Warum willst du gut argumentieren? Befürchtest du, keine unbefr. AE zu erhalten?
Vom Kinderwunsch braucht man in diesem Zusammenhang absolut nichts erzählen/schreiben.
Allerdings würde dein Einkommen geringer werden, das ist Fakt.
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dlsantos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.02.2017 um 10:09:07
 
Ich befürchte nicht, dass ich keine unbesfristete Aufenthalterlaubnis bekomme, das hat sie schon gesagt. Ihrer Aussage nach, werde ich das noch nicht bekommen, weil mein Ehemann noch Student ist und er nicht genug verdient.

Nach 3 Jahren Ehe könnte ich meine unbefrist. AE beantragen, das ist jetzt "ausgeschlossen" und deswegen werden sie mein Visum nur verlängern, wie lange, entscheiden sie.

Im Fall einer Scheidung (was hier von der Behörde berücksichtigt wird) kann ich finanziell alleine für mich sorgen, denn ich verdiene den größten Anteil unseres Lebensunterhalts.
Deswegen verstehe ich nicht den Grund,  dass wir nicht genug Geld. haben, denn es geht um mich.
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« Zuletzt geändert: 10.02.2017 um 10:20:23 von dlsantos »  
 
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Petersburger
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Antwort #5 - 10.02.2017 um 10:40:01
 
dlsantos schrieb am 10.02.2017 um 10:09:07:
Ihrer Aussage nach, werde ich das noch nicht bekommen, weil mein Ehemann noch Student ist und er nicht genug verdient. 

Der deutsche Ehemann (wie auch deutsche Kinder) ist für die Beurteilung der LU-Sicherung des Ausländers schlicht irrelevant, wenn dieser seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann, weil durch die NE-Erteilung an den Ausländer keine Aufenthaltsverfestigung des deutschen Familienmitglieds eintreten kann.

An Deiner Stelle würde ich ausdrücklich (!) eine Niederlassungserlaubnis beantragen, ebenso ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich meinen Lebensunterhalt selbst sichere und dass ich nicht bereit bin, ohne stichhaltige Begründung etwas anderes als eine NE zu akzeptieren.

Die bisherige Auskunft der ABH in dieser Frage entbehrt schlicht jeder Grundlage.
Sie ist falsch.
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dlsantos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.02.2017 um 10:58:19
 
Vielen Dank für die Antwort!!

Petersburger schrieb am 10.02.2017 um 10:40:01:
An Deiner Stelle würde ich ausdrücklich (!) eine Niederlassungserlaubnis beantragen, ebenso ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich meinen Lebensunterhalt selbst sichere und dass ich nicht bereit bin, ohne stichhaltige Begründung etwas anderes als eine NE zu akzeptieren.


Ich muss immer zu Bezirksausländeramt wegen meinem Visum. Wahrscheinlich, beantrage ich dort auch die Niederlassungserlaubnis oder?
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lottchen
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Antwort #7 - 10.02.2017 um 10:59:08
 
dlsantos schrieb am 10.02.2017 um 10:09:07:
und deswegen werden sie mein Visum nur verlängern, wie lange, entscheiden sie. 


Ein Visum hast du schon lange nicht mehr. Du hast eine (befristete) AE und möchtest eine (unbefristete) NE beantragen.
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dlsantos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.02.2017 um 11:03:57
 
lottchen schrieb am 10.02.2017 um 10:59:08:
Ein Visum hast du schon lange nicht mehr. Du hast eine (befristete) AE und möchtest eine (unbefristete) NE beantragen.


das stimmt. Habe ich mich falsch ausgedrückt.
Kann ich also trotzdem beantragen, auch wenn sie mir gesagt hat, das es nicht geht? Was ist wenn sie mir das Formular nicht geben will?
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Antwort #9 - 10.02.2017 um 11:09:29
 
Was dir gesagt wurde, ist einfach falsch.
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Antwort #10 - 10.02.2017 um 11:40:07
 
dlsantos schrieb am 10.02.2017 um 11:03:57:
Kann ich also trotzdem beantragen, auch wenn sie mir gesagt hat, das es nicht geht?


Hallo,

natürlich darfst und kannst Du das. Was sie "sagt" ist völlig unverbindlich.

Zitat:
Was ist wenn sie mir das Formular nicht geben will? 


Dann lädst Du das entsprechende Formular von der Website Deiner Stadt herunter oder nutzt hilfsweise das von mir unten im Anhang beigefügte Formular der ABH Berlin.

Mach alles schriftlich, mach Dir Kopien, schreib Dir auf, was Du wann gemacht hast.

Gruß
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Petersburger
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Antwort #11 - 10.02.2017 um 11:48:41
 
dlsantos schrieb am 10.02.2017 um 11:03:57:
Was ist wenn sie mir das Formular nicht geben will?

Dann stellst Du den Antrag schriftlich, niedergelegt auf einem weißen Blatt Papier, das Du in den Behördenbriefkasten wirfst.
(Im Umschlag und leserlich und auf Deutsch und so, aber derlei Formsachen sollten selbstverständlich sein).

Wenn Du natürlich das Formular auf der Behördenwebsite findest und von dort ausdruckst, ist es gleich einen Schritt weiter - aber bereits ein formloses Schreiben ist eine wirksame Antragstellung.
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dlsantos
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Antwort #12 - 10.02.2017 um 13:21:16
 
Vielen lieben Dank an Euch allen.

So werde ich machen. Allerdings finde ich nirgendwo das Fomular für den Antrag in Köln.

T.P.2013 schrieb am 10.02.2017 um 11:40:07:
Dann lädst Du das entsprechende Formular von der Website Deiner Stadt herunter oder nutzt hilfsweise das von mir unten im Anhang beigefügte Formular der ABH Berlin.


Weiß jemand wo ich das finden könnte? 
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Antwort #13 - 10.02.2017 um 13:49:58
 
Du wirst es mir sicher nicht verübeln, dass ich das Formular nicht selbst suche.

Formlos reicht. Das Formular kann man auch ausfüllen/ausgefüllt mitbringen, wenn man wegen der Fingerabdrücke für die neue Karte und der zu zahlenden Gebühr persönlich dort auftaucht.

Mit dem formlosen Schreiben ist das alles ja noch offen - wenn Du das korrekte Formular einwirfst, ebenso.

Ach so, die erforderlichen Nachweise würde ich in Kopie dazulegen. Gehaltsabrechnung vom Dezember und die letzterreichbare vom laufenden Jahr.
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Antwort #14 - 10.02.2017 um 14:00:55
 
Petersburger schrieb am 10.02.2017 um 13:49:58:
Du wirst es mir sicher nicht verübeln, dass ich das Formular nicht selbst suche.



Zwinkernd du musst natürlich nicht suchen, evtl. wäre jemand hier, der das schon durchgemacht hat und weiß wo ich das finden kann.

Petersburger schrieb am 10.02.2017 um 13:49:58:
Ach so, die erforderlichen Nachweise würde ich in Kopie dazulegen. Gehaltsabrechnung vom Dezember und die letzterreichbare vom laufenden Jahr.



ich werde dann alle erfordlichen Unterlagen mitschicken.
Danke Euch!!
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