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Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 3.129 mal)
Nira
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06.02.2017 um 22:21:23
 
Ich habe heute mein Einbürgerungsurkunde bekommen. Danach war ich in Bürgerbüro Ausweis beantragen. Aber problem mein vor name in gebursturkunde steht Md und in Einbürgerungsurkunde steht Mohammed. Bürgerbüro gesagt die konnte mir keine Ausweis geben kann. Die wolte mein gebursturkunde weider prüfen. Aber EBH hatt doch alles geprüft.
Frage: nach austellung Einbürgerungsurkunde können die das weider zurück nehmen?
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Aras
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Antwort #1 - 06.02.2017 um 22:39:30
 
Nein.

Du hast wohl eine arabische Namenskette
Nira Mohammed Abdullah oder so. Und in deinem Geburtsland wird wohl Mohammed abgekürzt zu Md. In lateinamerikanischen Ländern wird z.B. Maria zu Ma abgekürzt.

Da sollte nix zurückgenommen werden
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nira
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Antwort #2 - 06.02.2017 um 22:49:48
 
Genau ich bin von einem Muslimisches land. Ich habe nur eine vorläufige Ausweis bekommen nur 3 monate gültig ist. Bürgerbüro meinte meine gebursturkunde prüfen Dauer lange und kostet 350 euro. Ich habe gefragt bokomme ich immer nur eine vorläufige Ausweis bis dahin?
Hatte mir aber keine Antwort gegeben .
Ich habe in meinem Botschaft gefragt wegen Abkürzung von Mohammed zu Md. Hatte mir gesagt die konnte mir auch davon keine Bescheinigung geben kann?
Was denkt ihr was soll ich Machen... nur Warten. Ich habe angst ich habe keine Reisepass mehr und mit dieses vorläufige AW kann ich auch nirgendwo hin.
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Aras
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Antwort #3 - 06.02.2017 um 22:51:21
 
Interessant. Hast du etwa 350€ gezahlt oder sowas unterschrieben?
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Nira
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Antwort #4 - 06.02.2017 um 23:06:20
 
Ich musste unterschreiben. Geld hab ich noch nicht bezahlt.
Ich verstehe das nicht wann Landratsamt hatte mein Unterlagen geprüft hatte mir nur gefrag was beduet Md ich hab gesagt Abkürzung von Mohammed. Das war alles.
Und jetz fang Bürgerbüro wieder alles zu prüfen. Was soll das den. Kann ich nicht dagegen jegendwas machen?
Ich habe angst die nehmen meinem Einbürgerungsurkunde zuruck.
Ich wolte Ausland urlaub fliegen aber geht nicht ohne pass. Wie lange dauert weis keiner. 

Was denkst du den Aras was kann ich tun ?
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Aras
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Antwort #5 - 06.02.2017 um 23:18:46
 
Das Problem ist dass du das nicht unterschreiben brauchtest. Das Einwohnermeldeamt muss die Kosten selber tragen wenn es eine Urkundenüberprüfung anstoßen will.

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Antwort #6 - 06.02.2017 um 23:30:25
 
Muss EWMA das prüfen?
Bin ich jetz deutcher mit vorläufigen Aw?
Dagegen kann ich was tun mit Anwalt?
Da ich bin von einem drittrsland da keine gebursturkunde in computer system registriert ist wie können die dass prüfen?
In 3 wochen wird ich Papa. Kann mein kind durch meine Einbürgerungsurkunde Eingebürgert?
Kann ich mein Arbeitgeber mitteilen dass ich deutscher bin?

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Aras
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Antwort #7 - 06.02.2017 um 23:34:41
 
Durch die Übergabe der Einbürgerungsurkunde bist du Deutscher.

Das Einwohnermeldeamt soll machen was es will. Du musst aber eigentlich nicht zahlen da es die Pflicht des Einwohnermeldeamtes ist die Kosten zu tragen. Wenn du heute diese
Kostenübernahme​erklärung unterschrieben hast würde ich diese morgen anfechten.

Dein Kind wird deutsch.
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Antwort #8 - 07.02.2017 um 01:11:43
 
Aras schrieb am 06.02.2017 um 23:34:41:
Durch die Übergabe der Einbürgerungsurkunde bist du Deutscher.

Das Einwohnermeldeamt soll machen was es will. Du musst aber eigentlich nicht zahlen da es die Pflicht des Einwohnermeldeamtes ist die Kosten zu tragen. Wenn du heute diese
Kostenübernahme​erklärung unterschrieben hast würde ich diese morgen anfechten.


Beantrage schriftlich beim Einwohnermeldeamt enen Personalauswes und ggf. Reisepass.

Will das Einwohnermeldeamt deinen Namen von Amts wegen überprüfen, um sein Melderegister zu berichtigen hat es die Kosten zu tragen.

Grundsätzlich kann es aber nicht schaden, deine Geburt beim örtlichen Standesamt nachregistrieren zu lassen. Ansonsten stosst du ggf. bei der Geburtsurkunde des Kindes auf die gleichen Problem.
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Nira
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Antwort #9 - 07.02.2017 um 02:02:52
 

Grundsätzlich kann es aber nicht schaden, deine Geburt beim örtlichen Standesamt nachregistrieren zu lassen..... ist das möglich? Aber wie?
Standesamt wolte nicht einfach mit machen.. hatte mir gesagt Der name Mohammed pass nicht als deutschen namen..ist das nicht khomisch?
Ich mach mir jetz sorge welche name soll ich abgeben fur mines kindes gebursturkunde Md oder mohammed.. md geht nicht als deutschen namen gesetz Mohammed ist nicht da in meinem gebursturkunde..


ich brauche hilfe bitte mit hilfreiche information..ich verstehe den Namen gesetz nicht so gut aus?
Hat jemand erfahrung wie lange dauert das ganzen sachen..
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grisu1000
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Antwort #10 - 07.02.2017 um 03:31:48
 
Nira schrieb am 07.02.2017 um 02:02:52:
Standesamt wolte nicht einfach mit machen.. hatte mir gesagt Der name Mohammed pass nicht als deutschen namen..ist das nicht khomisch?


Antrag schriftlich Stellen. Solche Antworten schriftlich einfordern. "Können Sie mir das freundlicherweise schriftlich geben?"
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #11 - 07.02.2017 um 08:26:24
 
Du kannst beim zust. Standesamt eine sog. Angleichungserklärung abgeben, darin erklärst Du, wie Dein Name in D zukünftig lauten soll.
s.Anlage
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