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Annahme der US Staatsbürgerschaft und Beibehaltung der Deutschen STB (Gelesen: 2.496 mal)
witthuus
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i4a rocks!


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Florida, Florida, USA
Florida
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USA

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Annahme der US Staatsbürgerschaft und Beibehaltung der Deutschen STB
18.01.2017 um 17:17:40
 
Halo, durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestossen - habe bereits online gesucht, aber nicht die nötigen Infos gefunden.

Wir sind deutsche Staatsbürger und leben in USA. Es ist beabsichtigt die amerikanische STB anzunehmen, aber auf GAR KEINEN FALL möchten wir die deutsche ablegen. Welche Voraussetzungen brauche ich , um die deutsche behalten zu können ? Darauf hat mir noch keiner so richtig eine Antwort geben können. Ich habe eine Immobilie in D ( die ich aber gerne verkaufen würde - oder sollte ich das nicht tun, bis der Antrag, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, durch ist ? ), ein Patenkind, Schwiegereltern ( keine eigenen Eltern mehr ), Schwager und Schwägerin, Cousins und Cousinen.

Meine Frau hat noch beide Elternteile ( ich denke, daher dürfte es kein Problem sein, zu begründen, dass sie die deutsche STB behalten möchte - oder ? ), sowie Geschwister, Patenkind etc.

Würden uns riesig freuen, wenn uns jemand sagen kann, wie man das am Besten anstellt bzw. wo man das rechtsgültig nachlesen kann. Auch Erfahrungen ähnlicher Fälle würden uns interessieren

DANKE !!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.01.2017 um 17:28:22
 
Mehrstaatigkeit wird von Deutschland nicht gewünscht.

Und deutsche Verwandte hat ja jeder Deutsche, Immobilienbesitz und Grundstückseigentum wird hierzulande auch Ausländern ermöglicht.

Von daher erkenne ich keine besonderen Gründe die den Beibehalt rechtfertigen.
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witthuus
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Florida, Florida, USA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 18.01.2017 um 17:35:22
 
okatomy schrieb am 18.01.2017 um 17:28:22:
Mehrstaatigkeit wird von Deutschland nicht gewünscht.


Das ist sicher nicht ganz richtig. Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit und gleichzeitig Annahme der amerikanischen ist durchaus möglich - es ist nur die Frage unter welchen Voraussetzungen
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.01.2017 um 17:41:18
 
witthuus schrieb am 18.01.2017 um 17:35:22:
Das ist sicher nicht ganz richtig.

Doch das ist absolut richtig.

Falsch wäre: Mehrstaatigkeit wird von Deutschland unter keinen Umständen gestattet.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.01.2017 um 17:54:06
 
Du müsstest mit einer großen Bindung zu Deutschland argumentieren.

Oder mit erheblichem wirtschaftlichen Nachteilen der dir der Verlust der deutschen STA bringen würde.


Beides ist anhand deiner Fakten ( 2 deutsche Wohnen und arbeiten? dauerhaft im Ausland, haben Verwandtschaft im Inland) wohl eher nicht der Fall.
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mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 18.01.2017 um 18:33:09
 
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witthuus
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Florida, Florida, USA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #6 - 18.01.2017 um 20:36:55
 
mgb schrieb am 18.01.2017 um 18:33:09:


danke  Smiley das ist schon mal sehr hilfreich
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Snowblind
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Challenge Everything!


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Long Beach, California, California, USA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch und Amerika
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Antwort #7 - 04.02.2017 um 23:44:25
 
Ich habe beide Staatsbuergerschaften.
Deutsch und US.

Man darf auf keinen Fall die amerikanische Burgerschaft beantragen ohne vorher die Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft zu beantragen.
Das dauert zwischen 4-9 monate und kostet so um die 250 Euro.
Die wollen alles wissen:
Warum die deutsche Staatsbuergerschaft behalten?
Kontakte in DE?
Jobs suchen die die amerikanische Staatsbuergerschaft verlangt.
usw, usw.
Eine menge Papierkram.

Wenn man die Urkunde in seinem Besitz hat, dann kann's losgehen und in 3 monaten ist man amerikaner.
Durchgedreht
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