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FZF und Schulden (Finanzamt und KV) (Gelesen: 1.524 mal)
Themen Beschreibung: Lebe mit den Eltern........
isi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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05.02.2017 um 22:09:43
 
hi an alle hoffe hier kann man mir helfen... habe am 02.08.2016 in der türkei geheiratet...bald kommen die ganzen papiere nach deutschland zum auslaenderamt...meine frage ist..kann ich eine einreise erlaubnis meiner frau erhalten auch wenn ich ans finanzamt geld schulde....bzw auch an aok.....wenn nicht langt es wenn meine sohn..schwester bruder sich bürgen das bei uns finanziel abgesichert sind......selber habe ich eigene wohnung...einkommen von 1.700 hundert euro....danke voraus an alle...
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.02.2017 um 08:08:11
 
@isi

Am besten du würdest dazu ein eigenes Thema machen da dein Fall nicht vergleichbar ist, da der LU beim FZF zu Ausländern gesichert sein muss.

Das könnte, falls nötig auch mit einer VE deiner Verwandten erreicht werden, falls diese über genug Einkommen verfügen.

Zu den Schulden kann man so nichts sagen, da wir weder die Höhe kennen noch ob Pfändungen laufen die dein Einkommen reduzieren.
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.218

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.02.2017 um 09:15:14
 
Bei Schulden beim Finanzamt und der KV sehe ich Probleme für ein FZF. Bringe erstmal dein Leben in Ordnung, dann klappt es auch mit der Einreise!
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.810

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.02.2017 um 10:58:44
 
Beim FA ist es offensichtlich, da gesicherter LU nach Abzug aller Kosten festgestellt werden kann. Bei der KV droht aber bei längerer Nichtzahlung dieser Notfall-Tarif. D.h. die KV wäre nicht mehr im nötigen Umfang gegeben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Holzer
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i4a rocks!


Beiträge: 167

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 06.02.2017 um 15:34:59
 
isi schrieb am 05.02.2017 um 22:09:43:
.bald kommen die ganzen papiere nach deutschland zum auslaenderamt...meine frage ist..kann ich eine einreise erlaubnis meiner frau erhalten auch wenn ich ans finanzamt geld schulde....bzw auch an aok


Meiner Meinung nach wird das nicht funktionieren..LU muss gesichert sein, was er mit 1.7k € ja eigentlich sein dürfte! Aber Schulden (je nach Höhe) beim FA und auch bei der KV sind nicht ohne und dürften Probleme bereiten den LU sicher zu stellen!
Kläre das vorher und versuche diese Schulden auszugleichen, ansonsten wird es schwer

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