Hallo zusammen,
danke für die Schnellen Antworten.
hier ein paar fakten.
1. Man kann es definitiv von den Kindern Ableiten,
Urteil EUGH C – 200/02 (Die Frage steht gar nicht in den Raum)
2. wg. deutsche Staatsbürgerschaft meiner Ehefrau, Sie hat es nicht beantragt gehabt jetzt kann man sagen Fehler?, -ja stimmt auch, fakt ist das wir beide im Moment Bosnier sind.
Die tatsächliche Frage ist womit auch die Sachbearbeiterin AB ein Problem hat,
nach Ihrer Meinung, wir können die Aufenthaltskarten nicht bekommen da die Kinder deutsch sind und daher erneut Antrag auf Nationalen Aufenthaltstitel,
NE möchte Sie nicht wiedergeben da ihrer Auffassung nach es nicht möglich ist.
Wie gesagt meine Frau Lebt in Deutschland seit Ihrer Geburt also konkret über 30 Jahre in Deutschland nur zwischen 07/2015-12/2016 in
AT.
In dem §5 Freizügig/EU kann ich nicht herauslesen das im National Staat es nicht vergeben werden kann, nämlich es wird NUR von EU Staatsbürgern gesprochen.
Wir haben ja die Aufenthaltskarten in
AT bekommen (hier werde ich mich sehr weit Äußern- da es wirklich sehr Interessant wird, nur im Moment haben wir druck-Priorität unser Status zu klären deswegen wende ich mich auch hier an euch.)
P.S. gegen Österreich läuft eine Amtshaftungsklage unsererseits so viel im Moment dazu.
Habe mit der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland – Aufenthaltsfragen gesprochen,
die Antwort heißt ja einen Anspruch nach §5 Freizügig/EU habt ihr.
Was sollen wir machen um den ganzen Prozess entscheidend abzukürzen, es zerrt wirklich an unseren nerven!
Danke an alle….