Zitat:Also in diesem konkerten Fall würde ich erstmal anfragen, warum das so formuliert wurde.
Auf eine mündliche Anfrage hieß es: "So hat es uns das Regierungspräsidium mitgeteilt".
Zitat:Die fehlende Erwähnung der BC halte ich für prolbematisch, das könnte auch so interpretiert werden, als ob die BC sich "erledigt" hat.
In dem ursprünglichen Antrag wurde aber explizit die gleichzeitige Verlängerung der BC beantragt. Höchstwahrscheinlich ist es, dass dieser Antrag - wie Du schreibst - von der
ABH als erledigt angesehen wird, was aber nicht die Intension des Antragstellers war. Hier könnte aber aber zuerst höfflich nachfragen, was der Bearbeitungsstand des Verlängerungsantrags ist...
Zitat:Sofern die
ABH nicht bereit wäre, dies anders zu formulieren
So sieht es leider aus.
Zitat:würde ich zu Widerspruch gegen den gesamten
AT einlegen.
Das ist eben der Plan. Der Widerspruch würde sich aber nur gegen die Anmerkungen richten oder was meinst Du mit dem gesamten
AT?
Zitat:M.E. sind das "nur" Anmerkungen. Auflagen wie etwa eine auflösende Bedingung sind da schon etwas anderes.
D.h. bei einem derartigen Widerspruch bestehen keine gesetzlichen Normen für die Gebührenerhebung?