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Nachweis der finanziellen Mittel - Studentin (Gelesen: 1.513 mal)
Themen Beschreibung: Für das Visum meines Mannes gilt es finanzielle Mittel nachzuweisen
KatjaNomusa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.01.2017 um 18:38:37
 
Liebe Community,

ich bin neu hier, weil ich vor einem Problem stehe. Mein Mann und ich wollen zusammen in Deutschland leben und somit wird er in Südafrika ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Ich bin Studentin und freiberuflich tätig, meine finanziellen Mittel sind also begrenzt. Nun muss mein Mann diese aber offenlegen. Wisst ihr, wie das läuft? Benötigt er dann meine Rechnungen? Meinen Steuerbescheid? Ich bin verwirrt. Wie viel muss ich denn nachweisen damit er das Visum bekommt?
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.01.2017 um 18:44:50
 
Beim FZF zu deutschen ist keine LU Sicherung nötig also müsst ihr garnichts nachweisen.

Wenn finanzielle Nachweise gefordert werden ablehnen und sagen  dass diese für die Entscheidung nicht relevant sind und gut.
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KatjaNomusa
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.01.2017 um 18:50:02
 
Hallo Okatomy!
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das wäre wunderbar aber die auf der Seite der German Misson fand ich folgende Anforderung: siehe Anhang 1.
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Aras
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Beiträge: 3.781

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.01.2017 um 19:23:49
 
Hallo

das sind natürlich ziemlich merkwürdige Forderungen.

Hab da mal ans AA geschrieben  Laut lachend

https://fragdenstaat.de/anfrage/anforderungen-fur-die-familienzusammenfuhrung-au...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.01.2017 um 19:24:02
 
Egal, was im Merkblatt steht:

Beim Zusammenleben mit einer deutschen Ehefrau kommt es auf das Einkommen und die Wohnungsgröße nicht an.
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KatjaNomusa
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 22.01.2017 um 19:18:49
 
Vielen lieben Dank...
Smiley
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