atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:Ich hatte gedacht das er nachdem
A1 Sprachtest hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt
ja (wenn er auch mit
FZF Visum einreist)
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:also muss man für eine
AE A2 haben?
nein
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:die Amerikaner und weitere Staaten können ohne Test einreisen aber Menschen aus Russland nicht.
auch Amerikaner brauchen in einem solchen Fall
A1 Kentnisse.
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 21:59:56:Bei meinem Ehemann steht in der Geburtsurkunde Deutsch und seine Eltern sind auch Deutsche. Einfach so bekommt er ja den deutschen Pass nicht dafür braucht er den
B1 Sprachtest
Blödsinn
Der Vermerk in seinem Rus. Pass oder Geb.Urkunde, dass er dt. Nationalität ist, heisst nicht, dass er auch eine dt. Staatsangehörigkeit hat.
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 22:04:42:Das Gesetz wurde doch schonmal als rechtswidrig anerkannt
nein
Siehmal: einfach nur zu behaupten, dass man nicht in der Lage ist, deutsch zu lernen, genügt nicht ... das wäre zu einfach.
Er muss nachweisen, dass er sich bemüht hat, deutsch zu lernen --- und sorry, aber nach all dem, was du geschrieben hast, glaube ich nicht, dass er intensiv versucht hat, deutsch zu lernen ... er sass vielleicht in einem Kurs, aber das wars schon, und das genügt nicht.