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Warum verlangt die ABH diese Sachen zur FZF zum Deutschen? (Gelesen: 2.226 mal)
Themen Beschreibung: U.a. Abeitsvertrag, Gehaltsnachweise und Krankenversicherung
tizedboy
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Warum verlangt die ABH diese Sachen zur FZF zum Deutschen?
31.12.2016 um 17:07:22
 
Die liste die ich in einem Brief bekommen habe:
1. Abeitsvertrag zur aktuellen Erwebstätigkeit
2. Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
3. Mietvertrag zur aktuellen Wohnung
4. aktuelle Kontoauzüge zum genauen Nachweis der Höhe des Mietzinses
5. gültigen Reisepass
6. Nachweis der Krankenversicherung
7. Nachweis über aktuellen Famillienstand


Und was ist "zum genauen Nachweis der Höhe des Mietzinses"?

Weiß die ABH, dass es um FZF zum Deutschen (eingebürgerten oder nicht) geht, wenn sie Papiere von der Botschaft bekommen oder?
Warum verlangen sie denn solche Sachen? Bitte nicht "weil der Brief pauschal und maschinell erstellt"

Vielen Dank
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Aras
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Antwort #1 - 31.12.2016 um 17:37:50
 
Mietzins ist ein anderes Wort für monatliche Miete.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 31.12.2016 um 17:38:00
 
Vermutlich ist es ein Formbrief, ohne besondere Bedeutung für Dich. Ist der Formbrief für AusländerInnen, wird aber oft einfach automatisch verschickt (bzw. der Textbaustein eingefügt).

Nimm doch einfach mit, was Du hast, und zeige dann vor, was Du willst. Mach Dir nicht zu viele Gedanken, wenn die Behörde sich beim Abschicken auch wenig Gedanken macht.
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Antwort #3 - 31.12.2016 um 17:43:32
 
Aras schrieb am 31.12.2016 um 17:37:50:
Mietzins ist ein anderes Wort für monatliche Miete.

Genauer: die Kaltmiete.

tizedboy schrieb am 31.12.2016 um 17:07:22:
Bitte nicht "weil der Brief pauschal und maschinell erstellt"

Warum nicht, wenn es doch - hoffentlich - die Wahrheit ist?
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edge
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Antwort #4 - 31.12.2016 um 17:47:25
 
@tizedboy.... Sind Sie Doppelstaatler?
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Antwort #5 - 31.12.2016 um 18:00:58
 
Lieber Kollege edge, was hätte das für eine Bedeutung?

Doppelstaater sind Deutsche wie Du und ich, es gibt für sie keine mir bekannten Sonderbedingungen (mehr).
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Antwort #6 - 31.12.2016 um 18:28:42
 
Sind die VwV diesbezüglich außer Kraft oder von der Rechtsprechung überholt?
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Antwort #7 - 31.12.2016 um 18:58:56
 
Letzteres, wenn es auch möglicherweise, da ja brandneu aus 2012, noch nicht überall angekommen sein mag.
Damit dürften zwar die entsprechenden Passagen der Nr. 28.1.1.0 der AVwV nicht obsolet geworden sein, in der Praxis aber ihre Grundlage verloren haben. Oder siehst Du das anders?

Gruß
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Antwort #8 - 31.12.2016 um 19:09:35
 
Nein, das sehe ich nicht anders. Tatsächlich habe ich das BVerwG nicht mehr im Kopf gehabt.

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Antwort #9 - 31.12.2016 um 19:19:05
 
edge schrieb am 31.12.2016 um 17:47:25:
@tizedboy.... Sind Sie Doppelstaatler?


Nein, bin vor 6 Jahren eingebürgert worden und musste die ursprüngliche Staatsangehörigkeit abgeben.
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tizedboy
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Antwort #10 - 03.01.2017 um 14:25:03
 
UPDATE:

ich war heute bei der ABH nach einer Einladung und hatte alle geforderten Unterlagen mit, da ich keine Konfrontation wollte.
Gegenüber mir saß eine junge Dame, die ich schätze, dass sie entweder Azubi oder frisch aus der Ausbildung ist.
Auf meinen Verweis auf Avwv_aufenthg 28.1.1.0 (hatte auch dabei), dass die Unterlagen für Deutsche nicht gelten sollen/dürfen ,
meinte sie der Entscheider sei im Urlaub bis nächste Woche und sie kann mein Anliegen (FZF) nur mit den Unterlagen an ihn weiterleiten.

Avwv_aufenthg (28.1.1.0) Wissen? Fehlanzeige
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reinhard
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Antwort #11 - 03.01.2017 um 14:41:02
 
Aber sie hat etwas gelernt, und sie wird hoffentlich weiter lernen, und in zwei Jahren kann sie alle Anträge alleine und rechtssicher bearbeiten.

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