Habe der
ABH jetzt ein laienhaftes Schreiben verfasst, was lautet:
Sehr geehrte Daen Und Herren,
hiermit lege ich XXXX, geboren am XXX in XXX VR China, Widerspruch ein, das ich ein Aufenthalt für 1 Jahr befristet bekomme.
Ich möchte sie Ausdrücklich auf das AufethG
VwV 28.1.6. verweisen und von diesem Gebrauch zu machen.
Im Übrigen besagt selbst die Formulierung in der
VWV, dass die
AE bei der Erstbeantragung grundsätzlich für drei Jahre erteilt werden soll.
In meinem Fall bedeutet dies eine deutliche Ermessungsreduzierung!.
28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon abweichend
ist eine Befristung auf nur ein Jahr
angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb
der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden
Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am
Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung
bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst
nur für ein Jahr zu erteilen.
Für eine Erteilung unterhalb von Drei Jahren aus anderen Gründen als denen, die in der
VWV zu §28 AufethG gennant werden, wäre die Begründung eines sonstigen, einzelfallbezogenen anzunehmenden Ausnahmetatbestandes durch die Behörde erfordelich.
Wenn, erhebliche Zweifel aus der Sicht der Ausländerbehörde bestehen die eine Verkürzung rechtskräftig Belegen können, möchte ich Sie bitten die Belege/Beweise mir darzulegen. Können Sie dies nicht tun, so wäre Ihre Erteilung auf 1 Jahr rechtswidrig.
Daher möchten wir gerne in schriftlicher Form ihre Begründung/Rechtsbescheid innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Posteingang von Ihnen erhalten.
Ich halte mir zusätzlich das Recht offen auf eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXX
Damit hoffe ich das sie mir nun Beweisen können auf welcher Rechtsgrundlage ihre verwehrung von 3 Jahren berut.
Ich hoffe ich habe da nicht ein großen "Müll" geschrieben und wir erhalten unsere 3 Jahre für meine Frau.
Dies hat ja auch immer ein Innerlichen Stressfaktor, wenn man nur 1 Jahr bekommt und immer auf das nächste Jahr schaut. Denn wenn sie sich jetzt nicht an Gesetzte halten, halten sie sich vielleicht auch nächstes Jahr nicht dran.
Uns hat es nun gezeigt, das wir alles nurnoch in schriftlicher Form erledigen werden und immer mit einer Antwort zur Beweisdarlegung von Behördenseite.
Zusätzlich werden wir für die Zukunft eine Rechtschutzversicherung abschließen. Wer weiß was noch alles in der Zukunft kommt, wenn man ein Ausländischen Ehepartner hat und wie es dann weiter geht wenn wir in Zukunft Kinder haben etc..