Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind (Gelesen: 14.654 mal)
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #30 - 28.02.2017 um 11:28:28
 
Hornorata schrieb am 28.02.2017 um 10:05:08:
Er hat nur die Wohnsitzauflage, keine Residenzpflicht

Ist er denn jetzt nicht mehr im Asylverfahren?
Die Wohnsitzauflage für Asylbewerber verlangt doch den Aufenthalt in einem bestimmten Ort (hier also in Cuxhaven).
Besuchsweise kann er natürlich auch nach HH fahren, dagegen steht nichts.
Man ist in ca 2 Std. schon da.

mW stimmen sich bei den beantragten Umverteilungen die beiden betroffenen ABH ab, also die abgebende und die aufnehmende.
Gegenseitig zuschieben ist das aber nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.789

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #31 - 28.02.2017 um 11:39:58
 
Trotzdem Hamburger ABH anschreiben und um zeitnahe Bearbeitung bitten. Beim Oberbürgermeister(amt) vorsprechen. Im Zweifel einen Antrag gemäß § 123 VwGO beim VG Hamburg stellen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.183

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #32 - 28.02.2017 um 11:51:17
 
Aras schrieb am 28.02.2017 um 11:39:58:
Trotzdem Hamburger ABH anschreiben und um zeitnahe Bearbeitung bitten. Beim Oberbürgermeister(amt) vorsprechen. Im Zweifel einen Antrag gemäß § 123 VwGO beim VG Hamburg stellen.


Hamburg ist Hansestadt und darf deshalb keinen Oberbürgermeister haben.

Also: Kopie an den Ersten Bürgermeister. Herrn Scholz
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #33 - 28.02.2017 um 16:27:09
 
@Kage
Doch, er ist noch im Asylverfahren. Er wartet nach wie vor auf einen Termin zur Anhörung.
Hm, wie denn nun? Dass er mich besuchen darf, sagte auch die ALB in Cuxhaven. Hier wurde ja gesagt, dass er quasi nur für Post erreichbar sein muss um Termine oder ähnliches rechtzeitig wahrnehmen zu können.
Rein theoretisch wäre es uns natürlich am liebsten, wenn er sich schon dauerhaft bei mir aufhalten könnte. Zum einen, um mich hier zu unterstützen (habe große gesundheitliche Probleme aufgrund der Schwangerschaft) und zum anderen natürlich um dabei zu sein, wenn die Geburt los geht.


Wo finde ich denn Kontaktdaten vom Bürgermeister, was den dann auch wirklich erreicht?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #34 - 28.02.2017 um 16:27:25
 
@Aras was ist das für ein Antrag?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #35 - 28.02.2017 um 17:29:24
 
Hornorata schrieb am 28.02.2017 um 16:27:09:
Rein theoretisch wäre es uns natürlich am liebsten, wenn er sich schon dauerhaft bei mir aufhalten könnte.

Genau darum gehts auch praktisch, das hat man hier schon verstanden. Deswegen ist ja der Umverteilungsantrag gestellt worden. Besuchsaufenthalte sind nämlich keine Wohnsitzänderung.

Mit der Wohnsitzauflage darf er aber nicht ohne wichtigen Grund das derzeitige Bundesland zwecks Wohnsitzänderung verlassen.
Aber genau das will er ja. Ihr wollt, daß er von Cuxhaven nach HH ziehen kann und dann dort auch bleiben kann.
Das geht nur mit dem positiven "Umverteilungsbescheid".

Ob Herr Scholz  und/oder das VG sich darum kümmert, weiß ich nicht. Aber wie immer:
Anträge stellen ist seit langer Zeit ein erlaubtes häufiges Mittel.

Dieser Antrag  ist gemeint:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/123.html

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #36 - 01.03.2017 um 00:40:43
 
KaGe schrieb am 28.02.2017 um 17:29:24:
Mit der Wohnsitzauflage darf er aber nicht ohne wichtigen Grund das derzeitige Bundesland zwecks Wohnsitzänderung verlassen.
Aber genau das will er ja. Ihr wollt, daß er von Cuxhaven nach HH ziehen kann und dann dort auch bleiben kann.
Das geht nur mit dem positiven "Umverteilungsbescheid".


Er darf vorübergehend die werdende Kindesmutter besuchen. Ob das nun 1 Tag oder 3 Wochen sind, interessiert niemanden, solange er über seinen gemeldeten Wohnsitz indirekt erreichbar ist und Termine wahrnimmt und damit seiner Verpflichtung der Wohnsitzauflage nachkommt.

Nach der Geburt des Kindes, schnell die Papiere besorgen und dann in Hamburg oder Cushaven schnell den Antrag auf §28 AufenthG stellen. Cushaven ist zuständig, solange die Umverteilung nicht rechtskräftig ist, also nicht abwimmeln lassen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #37 - 01.03.2017 um 13:18:42
 
Ich habe heute einen Brief bekommen von der ALB.
Es steht drin, dass die Umverteilung erst nach der Geburt genehmigt werden kann.  weinend
Dass wir kein Anrecht drauf haben, solange das Kind nicht geboren wurde, wusste ich ja. Aber wir hatten noch einen Funken Hoffnung, dass man das ganze dennoch jetzt schon machen kann, da es ja nach der Geburt auch alles dauert bis man die Urkunde etc. bekommt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.789

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #38 - 01.03.2017 um 13:29:25
 
Wenn es keinen Anspruch geben würde, dann gebe es auch keine vorgeburtlichen Visa um bei der Geburt zugegen zu sein.

Ist es jetzt eine Anhörung oder der endgültige Bescheid?

Ggf. jetzt dagegen klagen oder Widerspruch erheben und gleichzeitig bei Gericht einstweilige Anordnung gem. § 123 VwGO beantragen.

Und dann nicht nur damit argumentieren, dass der werdende Vater bei der Geburt zugegen sein soll, sondern er auch die letzten Wochen vor der Geburt die Mutter seines Kindes aus sittlicher Pflicht 24/7 unterstützen und begleiten möchte.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.183

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #39 - 01.03.2017 um 15:12:54
 
Aras schrieb am 01.03.2017 um 13:29:25:
Wenn es keinen Anspruch geben würde, dann gebe es auch keine vorgeburtlichen Visa um bei der Geburt zugegen zu sein.


Denk aber daran, dass der Vater bereits hier ist und ohne Probleme bei der Geburt dabei sein kann. Der Antrag bezieht sich nicht auf die Anwesenheit in Hamburg, sondern auf die Verlegung des Wohnsitzes.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #40 - 01.03.2017 um 15:20:26
 
Es ist leider ein Bescheid und keine Anhörung.
Wir sollen uns wieder melden, wenn wir die Geburtsurkunde haben.
Bei meinem Sohn hat es vor 3 Jahren gut 3 Monate gedauert, bis wir eine Geburtsurkunde bekommen haben, obwohl wir die noch vom Krankenhaus aus beantragt haben.


Ja, Widerspruch oder klagen wäre jetzt eigentlich das was wir machen würden. Einen schriftlichen Widerspruch kann ich verfassen, aber klagen kann ich leider nicht, da ich aufgrund von gesundheitlichen Problemen leider bis zur Geburt Bettruhe verordnet bekommen habe. Ich darf nur fürs Klo und zum duschen aufstehen  Traurig
Deswegen war es uns so wichtig, dass er jetzt schon offiziell immer bei uns sein kann.
Ich kann meinem ersten Sohn kaum gerecht werden und wenn ich meine Eltern nicht hätte, würde dieser nicht mal mehr raus kommen.
Mein Freund unterstützt mich da sehr gut wenn er mal hier ist und der kleine vermisst ihn auch immer sehr... Aber sowas interessiert ja leider niemanden 😑



Es ist wie verhext.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #41 - 01.03.2017 um 15:22:20
 
Ist es denn normal, dass ich den Brief bekommen habe? Er hat doch den Antrag gestellt und nicht ich.
Er selbst hat keine Post bekommen.
Ist aber natürlich letztendlich egal, es wundert mich nur, weil er ja der Antragsteller ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #42 - 01.03.2017 um 19:19:45
 
Hornorata schrieb am 01.03.2017 um 15:20:26:
Deswegen war es uns so wichtig, dass er jetzt schon offiziell immer bei uns sein kann.


Wurde hier doch schon erklärt. Darf er, ganz offiziell.
Er darf nur noch nicht umziehen (Wohnsitz ummelden).
Er darf aber die ganze Zeit bei Dir sein und muss nur mal alle so zwei Wochen seine Post im Briefkasten seiner gemeldeten Wohnung checken. Ich verstehe nicht, wo da da echte Problem liegt...

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.789

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #43 - 01.03.2017 um 19:34:35
 
Ihr habt da auch gute Argumente. Aber gibt es nicht manche Fristsachen vom BaMF die 1 Woche Frist haben?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.183

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind
Antwort #44 - 01.03.2017 um 19:47:58
 
Ja, Post besser täglich. Es gibt auch Anhörungen, die zwei, drei Tage vorher angekündigt werden, weil Flüchtlinge "ja nichts vorhaben".

"Unzulässig"-Bescheid hat dann eine Woche Klagefrist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema