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Umverteilung von Norwegen nach DE (Gelesen: 1.148 mal)
traute
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Beiträge: 366

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umverteilung von Norwegen nach DE
28.02.2017 um 07:09:08
 
Hallo,
ich hoffe auf Infos zu folgender Situation: Beide werdende Eltern sind anerkannte Flüchtlinge aus Eritrea, er in Norwegen, sie in DE. Das Baby wird im April erwartet. Die Eltern möchten in DE zusammen leben und gemeinsame Sorge ausüben. Bei seinem nächsten Besuch im April werden sie eine Vaterschaftsanerkennung  machen. Wie sind dann die weiteren Schritte nach welchen § ?
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TG
 
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ninnschen
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Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.03.2017 um 06:49:16
 
Es gibt keiner internationale Umverteilung.

Er muss in Norwegen bei der deutschen Botschaft ein Visum zur FZF beantragen. Sofern die Ehegatten nicht in Deutschland rechtsgültig verheiratet sind, erfolgt der Nachzug zum Kind. Wobei aber das Kind ja wahrscheinlich (je nach Status der Eltern, Aufenthaltsdauer) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wird. Das Kind würde erst mal eine AE nach § 33 AufenthG erhalten. Natürlich kann aber für das Kind auch ein Asylantrag gestellt werden. Da sich bereits ein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält, und das Kind erst mal keine der genannten AEs im § 36 Abs. 1 AufenthG, würde der FZF über § 36 Abs. 2 AufenthG erfolgen können. Dann wäre für den Nachzug allerdings die Sicherung des Lebensunterhaltes nachzuweisen. Zudem muss eine "außergewöhnliche Härte" im Rahmen des Visumsverfahrens nachgewiesen werden.
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