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EEA Family Permit (Gelesen: 2.049 mal)
Penthesilea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.12.2016 um 19:44:08
 
Hallo zusammen,

dies ist mein  erster Beitrag hier, falls ich also das Posting falsch gesetzt habe, bitte ich das zu entschuldigen.

İch (deutsche) bin vor kurzem nach England gezogen und möchte nun  meinen Mann nachholen. Dafür fülle ich den Bogen auf Visa4UK aus, aber ständig stoße ich auf Fragen, wo ich nicht weiß weiss, auf wem sich die Frage nun bezieht. Gerade hänge ich bei der Frage

Have you or the EEA national ever been married before or in a long term marriage like relationship?

Bezieht sich diese Frage nun auf uns und unsere Beziehung zueinander oder ob einer von uns sich je vorher in solch einer Beziehung befand?

Wäre sehr dankbar, falls mich jemand erleuchten könnte  Schockiert/Erstaunt
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blubb


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Antwort #1 - 15.12.2016 um 19:47:24
 
Penthesilea schrieb am 15.12.2016 um 19:44:08:
Bezieht sich diese Frage nun auf uns und unsere Beziehung zueinander oder ob einer von uns sich je vorher in solch einer Beziehung befand?


Hallo,

das bezieht sich offensichtlich auf das von mir fett in Deinem Beitrag Hinterlegte.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Penthesilea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.12.2016 um 19:51:20
 
Diese Frage befindet sich unter der Kategorie EEA Natonal.
Müsste sich da die Frage nicht auf mich als Deutsche beziehen, statt auf uns beide?
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blubb


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Antwort #3 - 15.12.2016 um 20:28:24
 
Eben.
Es bezieht sich auf Dich als Freizügigkeitsberechtigter, von der der Non-EEA seine Freizügigkeit ableitet.
Der Hintergrund dieser Frage dürfte möglicherweise sein, dass die Immigration gerne eine Info darüber hätte, ob Du Dich bspw. regelmäßig verheiratest und Deine jeweiligen Männer jeweils ins UK importierst...
Welchen Sinn sollte es machen, Eure freizügigkeitsrechtlich klar definierte und belegte Beziehung hinsichtlich deren Beziehungshistorie zu hinterfragen?
Oder stehe ich hier irgendwie auf dem Schlauch?

Gruß

Edit: Oder meinst Du, dass ja eigentlich das "or the EEA national" quasi doppelt gemoppelt sei? Ja, da magst Du recht haben. Ich würde in diesem Kontext jedenfalls davon ausgehen, dass hier nur Angaben bzgl. deiner Beziehungshistorie zu vorherigen / anderen Gatten hinterfragt werden.
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Penthesilea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.12.2016 um 20:33:53
 
Ok das macht Sinn, mich hatte nur die Vormulierung verwirrt, dass da you or the eea national steht.

İch möchte halt nichts falsch ausfüllen und das meinem Mann durch 'falsch Infos' eine Sperre auferlegt wird.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 15.12.2016 um 20:41:02
 
Wenn Du sicher gehen willst, leg sowohl Deine Vorgeschichten als auch die Deines Mannes dar. Sollen sich die Briten rauspicken, was sie wissen wollen.
Davon abgesehen wird es eine "Sperre" auch bei den Briten nicht so schnell geben - jedenfalls nicht, solange sie noch Mitglied der EU sind, I presume.

Gruß
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Penthesilea
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Antwort #6 - 15.12.2016 um 22:32:29
 
İch danke dir vielmals Smiley
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