Hallo alle zusammen,
ich hoffe, dass uns jemand helfen kann. Es geht um einen an Krebs erkrankten Iraker, der vor kurzem nach Deutschland angekommen ist. Das Krankenhaus von Deutschland hat alles, was man für Visum benötigt hat, zur Botschaft geschickt und er hat wirklich sehr schnell ein Visum bekommen. Visum ist fü r 1 Jahr, Erwerbstätigkeit nicht gesattet. Die Verwandten in Deutschland haben keine Verpflichtung abgegeben, die Verwandten im Irak konnten das gar nicht machen, weil sie das letzte Geld für Flügticket gesammelt haben. Im Schreiben vom Krankenhaus stand, dass Finanzierung gesichert ist. Von wem gesichert ist, ist erstmal Rätsel. Morgen hat die Verwandschaft und der Patient mit dem Krankenhaus ein Gespräch. Im Schreiben stand, dass sie bitte 2000 € für die Behandlung vorbezahlen sollen. Es wird bestimmt viel mehr als 2T. kosten, deswegen macht sich die Familie Sorgen, dass sie das gar nicht finanzieren können. Sie haben auch ein Schreiben vom Irak, dass die Behandlung da nicht mehr möglich ist.
Wenn der Erkrankte und seine begleitende Ehefrau den Asylantrag stellen, wird dann die Behandlung vom Sozialamt übernommen?
Oder dürfen sie
AE nach § 25 Abs. 4 beantragen, obwohl Visum noch fast 1 Jahr gültig ist.
Was ist am sinnvollsten in dieser Situation zu machen, damit die Verwandten hier in Deutschland danach nicht in Privatinsolvenz rutschen.
Wir bedanken uns im Voraus für alle Ratschläge!
LGLenadrk