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Visum zur medizinischen Behandlung für 1 Jahr - Anspruch auf AE? (Gelesen: 3.946 mal)
Lenadrk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.12.2016 um 23:14:28
 
Hallo alle zusammen,
ich hoffe, dass uns jemand helfen kann. Es geht um einen an Krebs erkrankten Iraker, der vor kurzem nach Deutschland angekommen ist. Das Krankenhaus von Deutschland hat alles, was man für Visum benötigt hat, zur Botschaft geschickt und er hat wirklich sehr schnell ein Visum bekommen. Visum ist fü r 1 Jahr, Erwerbstätigkeit nicht gesattet. Die Verwandten in Deutschland haben keine Verpflichtung abgegeben, die Verwandten im Irak konnten das gar nicht machen, weil sie das letzte Geld für Flügticket gesammelt haben. Im Schreiben vom Krankenhaus stand, dass Finanzierung gesichert ist. Von wem gesichert ist, ist erstmal Rätsel. Morgen hat die Verwandschaft und der Patient mit dem Krankenhaus ein Gespräch. Im Schreiben stand, dass sie bitte 2000 €  für die Behandlung vorbezahlen sollen. Es wird bestimmt viel mehr als 2T. kosten, deswegen macht sich die Familie Sorgen, dass sie das gar nicht finanzieren können. Sie haben auch ein Schreiben vom Irak, dass die Behandlung da nicht mehr möglich ist.
Wenn der Erkrankte und seine begleitende Ehefrau den Asylantrag stellen, wird dann die Behandlung vom Sozialamt übernommen?
Oder dürfen sie AE nach § 25 Abs. 4 beantragen, obwohl Visum noch fast 1 Jahr gültig ist.
Was ist am sinnvollsten in dieser Situation zu machen, damit die Verwandten hier in Deutschland danach nicht in Privatinsolvenz rutschen.
Wir bedanken uns im Voraus für alle Ratschläge!

LG
Lenadrk
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.12.2016 um 23:59:15
 
Sehr merkwürdig! Ohne finanzielle Mittel und ohne Verpflichtungserklärung, aber mit Bestätigung des Krankenhauses, dass die Behandlung in Deutschland notwendig und die Finanzierung gesichert ist, schnell ein Visum zur medizinischen Behandlung in Deutschland bekommen, um anschließend Asyl zu beantragen?

Es handelt sich doch hoffentlich nicht um einen solchen Fall:

www.bild.de/regional/hamburg/betrug/uke-schreiben-offenbar-gefaelscht-49029896.b...
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Aras
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Antwort #2 - 13.12.2016 um 00:06:27
 
Wow.

Würde sagen, dass kein Asylantrag nötig sei da die Kompetenz zur Feststellung von inlandsbezogenen Abschiedehindernissen bei der Ausländerbehörde liegen. Aber da können bestimmt andere genaueres zu sagen.

Bin da mal gespannt wer für den Schaden haftet. Vielleicht das Krankenhaus, weil es fahrlässig gehandelt hat und eine falsche Mitteilung gemacht hat, wodurch die Botschaft das Visum erteilt hat. Oder aber die Familie falls diese Papiere gefälscht hat und dadurch eine vorsätzlich unerlaubte Handlung vollbracht hat. Da würde auch keine Privatinsolvenz helfen, da sowas nicht insolvenzfähig ist.

Und ich möchge mich persönlich bei euch bedanken. Jetzt wird das Krankenhaus und die Ausländerbehörde in Zukunft doppelt und dreifach prüfen ob tatsächlich die Finanzierung gesichert ist. Also für zukünftige Fälle habt ihr es verschlechtert. Danke danke.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #3 - 13.12.2016 um 17:09:51
 
Wenn das Krankenhaus bescheinigt hat, dass die Finanzierung gesichert ist (und das offenbar nicht durch die Familie, dann bleibt ja nur irgendein Hilfsfond o.ä.) sollte man doch dort mal nachfragen, wozu diese jetzt 2.000€ Vorschuss brauchen.

Irgendjemand aus der Familie muss doch vorher zum Krankenhaus gegangen und den Fall geschildert haben, Unterlagen dort eingereicht haben usw. um diese Bestätigung zu bekommen. Derjenige muss doch auch was dazu sagen können.

Ohne weitere Informationen klingt das Ganze gewaltig nach Betrug des Antragstellers und seiner Familie. Und natürlich kostet eine solche Behandlung sicher mindestens einen mittleren fünfstelligen Betrag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Krankenhaus mit der Behandlung beginnt, wenn die Finanzierung nicht geklärt ist. Falls es so ist (dann wäre aber auch das Schreiben des Krankenhauses gefälscht). 
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Antwort #4 - 13.12.2016 um 17:31:24
 
Dieser Modus Operandi im Visumverfahren im Zusammenhang mit "medizinischen Behandlungen" in DEU ist bekannt. Finanzierungszusagen, Bestätigung Krankenhaus, Visum, Rücknahme / Widerruf Finanzierung, Einreise, Schutzersuchen (Asyl), Finanzierung durch DEU.
Aktuell thematisiert bei entsprechenden Behörden (BPOL, AA, ABHen,...). Kaum zu verhindern, eine moralische Bewertung spare ich mir.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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KaGe
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Antwort #5 - 13.12.2016 um 18:13:31
 
lottchen schrieb am 13.12.2016 um 17:09:51:
dann bleibt ja nur irgendein Hilfsfond o.ä.)

Oder das Krankenhaus selbst? Oder das KH zapft einen solchen an?

@Lenadrk: Morgen im Krankenhaus fragen!!!--- WER braucht den Vorschuss und für WAS?
Das Krankenhaus hat bisher offensichtlich schnell und erfolgreich gehandelt.

Lenadrk schrieb am 12.12.2016 um 23:14:28:
Das Krankenhaus von Deutschland hat alles, was man für Visum benötigt hat, zur Botschaft geschickt und er hat wirklich sehr schnell ein Visum bekommen.


Aber das Sozialamt? Das übernimmt garantiert keine KH-Kosten.
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Lenadrk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.12.2016 um 23:55:07
 
Hallo alle zusammen,

kurze Rückmeldung, damit einige TN nicht denken, dass es bei diesem Fall um Schleuser ect. geht und ruhig schlafen können Zwinkernd. Nach langen Telefonieren mit der Verwandschaft im Irak stellte sich heraus, dass es tatsächlich eine Organisation Finanzierung übernommen hat. Es wurde allerdings  mit einem anderen Krankenhaus die Behandlung vereinbart. Dadurch, dass verwandschaft in Deutschland davon nicht wußte, haben sie den krebserkrankten bei sich aufgenommen und dann bei uns in der Stadt im Krankenhaus vorgestellt.
Morgen versucht die Verwandschaft rauszufinden, wie sie jetzt das Geld von einem KH an das andere transferieren. Ob es überhaupt möglich ist oder muss der Erkrankte doch in das "erste" KH fahren.
Viele Dank an alle. Über einige Kommentare habe ich zwar was neues gelernt, möchte aber trotzdem an das Gute im Mensch glauben Zwinkernd
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lottchen
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Antwort #7 - 14.12.2016 um 09:35:20
 
Entschuldige, aber das klingt doch trotzdem etwas komisch. Es wird offenbar vom Patienten eine Bestätigung über die Kostenübernahme zum Visumsantrag von einem deutschen Krankenhaus eingereicht. Die hat irgendjemand aus der Verwandtschaft im Ausland organisiert? Und in Deutschland wußte niemand was davon? Und der Patient auch nicht (der hat doch den Visumsantrag eingereicht)? Dann bekommt der Patient sein Visum und kommt nicht auf die Idee, dass er dann zu dem Krankenhaus gehen muss, welches bestätigt hat, dass die Kosten übernommen werden? Wäre ich krank würde ich (entweder persönlich oder über einen Verwandten) regelmäßig mit den Leuten (Krankenhaus, Finanzierungsorganisation) in Kontakt sein, die mein Leben retten werden. Mit denen jeden Schritt absprechen, jeden Termin. Nachdem ich mein Visum habe würde ich noch vom Irak aus sofort mit dem Krankenhaus welches mir helfen wird einen Termin vereinbaren, an dem ich mich persönlich vorstellen darf. Mein Leben hängt schließlich davon ab. Da komme ich doch nicht nach D und gehe in irgendein Krankenhaus und wundere mich, dass die für ihre Arbeit bezahlt werden wollen.... An das Gute im Menschen wollen wir sicher alle glauben. Nur werden gerade hier im Forum doch öfters Fälle vorgestellt, wo man das eine oder andere mal daran zweifeln kann.
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Aras
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Antwort #8 - 14.12.2016 um 12:07:44
 
Danke Lottchen. Ist echt konfus. Zumal man davon ausgehen muss, dass das ursprüngliche Krankenhaus mit der Hilfsorganisationen eine pauschalen und vergünstigten Preis ausgemacht haben dürfte.

Das neue Krankenhaus ist an diese Vereinbarung bzw. finanziellen Einschnitte nicht gebunden und kann die übliche Taxe berechnen.
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Antwort #9 - 15.12.2016 um 11:50:30
 
Lenadrk schrieb am 13.12.2016 um 23:55:07:
wie sie jetzt das Geld von einem KH an das andere transferieren

Das kann man am besten in dem Krankenhaus (Verwaltung/Kontaktperson im KH) erfahren, wo die Behandlung erfolgen soll.
Dieses KH wird dann Kontakt mit dem anderen KH aufnehmen und die Modalitäten klären.
Das mit dem Geld ist dann Sache der KH-Verwaltungen und nicht die der Ärzte oder Patienten.
Aras schrieb am 14.12.2016 um 12:07:44:
und kann die übliche Taxe berechnen. 

Aber müssen muß es das nicht, nicht wahr?
lottchen schrieb am 14.12.2016 um 09:35:20:
Dann bekommt der Patient sein Visum und kommt nicht auf die Idee

p.s.
Wäre ich krebskranker Iraker und hätte ein solches VISUM, was mir Helfer beschafften, wüßte ich wahrscheinlich auch nicht, was ich  als erstes und bürokratorisch Wichtigstes in D zu tun hätte.
Vielleicht wüsste ich es als NORMAL-Deutscher Krebskranker nicht einmal.
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Aras
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Antwort #10 - 15.12.2016 um 11:59:03
 
§ 612 (2) oder  § 632 (2) BGB spricht eine eindeutige Sprache.

Außerdem... Wenn ich als Iraker eine Behandlung zugesagt bekomme... Dann Frage ich wo ich denn bitte schön hin fliegen soll.
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Antwort #11 - 15.12.2016 um 13:09:13
 
Ja, wirklich---Ihr seid so wissend.
Aber eben kein krebskranker Iraker, für den sich glücklicherweise mehrere Helfer eingesetzt haben und der nun in Deutschland ist.

Es scheint mir  wirklich nur noch eine kleine bürokratisch-behördisch zu bewältigende Strecke zu sein, bis der Iraker seine Behandlung bekommt (und das KH dann auch sein Geld).

Man muß nichts unnötig mit *was-wäre-wenn-und könnte-sonst-noch-sein* verkomplizieren.
Dass hier schon ein Anwalt mit dem BGB wedelt, habe ich nirgends lesen können.  hä?

Wir könnten auch abwarten, was @lenadrk zum Ergebnis des gestrigen Termins im KH schreibt.
Zwinkernd

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Antwort #12 - 15.12.2016 um 13:36:32
 
Du hast gefragt und ich hab ins BGB geschaut.

Wenn dann geht die Fahrlässigkeit eben auf die Helfer über. Selbst im Irak sind die Menschen nicht weltfremd wie du es darstellst.
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