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Problem -Sturheit ABH Einwanderung EU - Keine Aufenthaltskarte - Anmeldebescheinigung - Arbeit - kein Kindergeld etc. (Gelesen: 926 mal)
Steve Dash
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11.12.2016 um 13:55:19
 
Habe das Problem, das von der zuständigen nicht deutschen ABH
zwar

1. Eine Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte ausgestellt für die Ehefrau wurde

2. Eine Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Anmeldung für mich und mein deutsches Kind ausgestellt wurde.


Es wurden dann weitere Unterlagen gefordert

1. Anmeldung bei der zuständigen inländischen Sozialversicherung was dann sofort im Oktober erfolgt ist

2. Änderung des Arbeitsvertrages, d.h. ich habe  als  EU Arbeitnehmer mit einer  UK Gesellschaft einen Vertrag,
der Vertrag ist dem zuständigen Sachbearbeiter der ABH aber zu allgemein gehalten..  Es steht im Vertrag für Arbeiten in dem Land XXXX nach betrieblichen Vorgaben.

Der Sachbearbeiter der ABH will aber einen konkreten festen Ort im Arbeitsvertrag und nicht für Arbeiten in dem Land XXXX.  Das will der Arbeitgeber aber  nicht unterschreiben.

3. ich überlege  gerade ein Gewerbe vor Ort anzumelden um mich nicht länger  herumärgern zu müssen, dann sind alle Anforderungen nach 2004/38/EG  sofort für die ABH EU  Einwanderung erfüllt. Meinem Arbeitgeber ist das egal......mach mal die spinnen doch


Solange diese Punkte nicht erfüllt sind, gibt es  erstmal  keine Anmeldebescheinigung für mich und das deutsche Kind  und keine Aufenthaltskarte für meine Frau


das heisst im Prinzip erstmal nichts tun, kein Kindergeld, keine Arbeit für die Ehefrau  etc,...: Schikane

Meine Freizügigkeitsberechtigte Frau aus einem Drittstaat darf laut Aussage der zuständigen nicht deutschen ABH solange nicht als Arbeitnehmer arbeiten oder ein selbstständiges Gewerbe anmelden und ausüben bis über die Ausstellung einer Aufenthaltskarte als Familienangehörige entschieden ist.

Ich als EU Bürger darf zwar sofort arbeiten, kann aber kein Kindergeld beantragen oder sonstige zusätzliche Soziale Leistungen die mir als Freizügigkeitsberechtigter EU Arbeitnehmer zustehen, weil die zuständigen Stellen erst auf Ausstellung der Anmeldebescheinigung der ABH für mich und das Kind als EU Bürger bestehen, bevor ein Antrag auf Kindergeld und Auszahlung angenommen wird.


Inzwischen warten wir fast 3  Monate,...

Laut Gesetz hätte die zuständige ABH dazu 6 Monate Zeit, fes kann aber auch länger dauern, laut telefonischer Aussage.l  Es gibt soviele Anträge und es muss alles genau geprüft werden.

6 Monate oder mehr warten die Aufenthaltskarte bis meine Frau arbeiten darf, obwohl Sie arbeiten will und sofort Arbeit hat

6 Monate oder mehr kann ich als EU Bürger kein Kindergeld (wird dann ja rückwirkend gezahlt) beantragen, solange die zuständige ABH noch keine Anmeldebescheinigung ausgestellt hat.

6 Monate oder mehr kann meine Frau keinen Antrag auf Sprachkurse bzw. Weiterbildung stellen, solange keine Aufanthaltskarte da ist.


Ist die Richtlinie 2004/38/EG  so gedacht,

das Ich als EU Arbeitnehmer bei der zuständigen nationalen Sozialversicherung angemeldet

- ohne Anmeldebescheinigung und Aufenthaltskarte  zwar sofort arbeiten darf aber 6 Monate oder mehr erstmal kein Recht habe Kindergeld und sonstige soziale Leistungen zu bekommen

- Meine Frau zuhause rumsitzen muss und nicht arbeiten darf
wie soll man Miete und Auto, Versicherung  zahlen ohne arbeiten zu dürfen

Der Sachbearbeiter der  AHB zuständig für Einwanderung EU sagte, laut  Gesetz  müssen Sie erstmal genug finanzielle Mittel für 6 Monate oder mehr ohne Einkommen haben, wenn Sie hierher kommen und  bleiben wollen.

Gibt es da keine rechtliche Möglichkeit gegen diese Sturheit und Schikane?


Wer kann 6 Monate ohne Einkommen und Arbeit leben ?




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deerhunter
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Antwort #1 - 11.12.2016 um 16:02:33
 
Steve Dash schrieb am 11.12.2016 um 13:55:19:
nicht deutschen ABH



Um welches LAnd geht es? Dann kann man eventuell helfen
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