Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
GKV Familienversicherung (Gelesen: 2.736 mal)
nixwissen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag GKV Familienversicherung
09.12.2016 um 00:10:35
 
Moin,

Ehefrau ist noch in der GKV des Mannes mitversichert weil es ursprünglich kein eigenes Einkommen gab ("Hausfrau").
Nun verdient sie aber seit einiger Zeit (nicht nur seit ein paar Monaten) selbstständig weit jenseits der Freibeträge und müsste sich längst selbst versichern.
Tut sie aber nicht. Zu geizig, zu faul - keine Ahnung.

Muss der Ehemann das melden? Offiziell weiß er nichts Konkretes vom Einkommen der Frau.
Hätte der Ehemann momentan Konsequenzen zu befürchten?
Kann die KV Behandlungskosten zurückfordern, weil die Familienversicherung eigentlich mehr hätte bestehen dürfen?

Daß das so nicht weiter geht ist klar aber mit Engelszungen passiert nichts.
Also was kann passieren oder was ist wahrscheinlich?

Der nächste Fragebogen der GKV steht erst in einem halben Jahr an und spätestens dann muß natürlich alles klargestellt werden.
Was passiert da ev. rückwirkend?

Vielleicht hat ja einer Erfahrung mit so einer Situation.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.797

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GKV Familienversicherung
Antwort #1 - 09.12.2016 um 00:19:08
 
Schreibst doch selber.... nixwissen schrieb am 09.12.2016 um 00:10:35:
Nun verdient sie aber seit einiger Zeit (nicht nur seit ein paar Monaten) selbstständig weit jenseits der Freibeträge und müsste sich längst selbst versichern.


Es ist die Pflicht des Selbstständigen die Steuern (z.B. Umsatzsteuer) und die sonstigen Sozialabgaben im Auge zu behalten.

Auf dem Fragebogen der AOK steht geschrieben:

Zitat:
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner o. a. Angehörigen verändert (z. B. neuer Einkommensteuerbescheid bei selbstständiger Tätigkeit) oder diese Mitglied einer (anderen) Krankenkasse werden.


https://hessen.aok.de/fileadmin/user_upload/AOK-Hessen/05-Content-PDF/AOK_Famili...

Glaube zwar nicht, dass es eine Pflicht besteht, Änderungen zu melden. Aber schau einfach mal auf diesen Fragebogen, ob du dich zu was verpflichtet hast. Zumindest könntest du der AOK die Trennung melden und sagen, dass dir durch die Trennung die Einkommenssituation deiner Noch-Frau unbekannt ist und sie darüber auch keine Auskunft gibt und du darum nicht sagen kannst ob die Voraussetzung einer Familienversicherung für deine Frau vorliegen.

Ansonsten kann ich dir das krankenkassenforum.de ans Herz legen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GKV Familienversicherung
Antwort #2 - 09.12.2016 um 00:35:08
 
Moin,

Alles richtig, war aber nicht meine Frage.
Es geht zwar nicht um die AOK sondern um die GEK aber da dürfte auch so ein Passus dringestanden haben.
Ich hab mich wohl nicht konkret genug ausgedrückt.

Was kann passieren?

Trennung würde ich das noch nicht nennen aber ich dringe nicht mehr durch. Sie kümmert sich einfach nicht drum.
Ich will jetzt aber auch nicht bei der GEK petzen.

Wenn sie jetzt mal wieder mit Nierensteinen 3 Nächte in KH muß und das am Ende aus eigener Tasche bezahlen müsste, wäre das ein willkommener Schuss vor den Bug.
1/2 Jahr nachzahlen wäre auch ok.
Solange ich als Stammversicherter nicht dran bin!
Noch ist das mehr oder weniger gemeinsame Kasse aber wenn sie die Kostenbescheide bekommt, geht sie das Risiko ein.

Also, muß ich was tun oder ist es rein ihre Pflicht?

Daß wir als Eheleute im Zweifelsfall finanziell immer noch gemeinsam dran sind ist klar.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.797

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GKV Familienversicherung
Antwort #3 - 09.12.2016 um 00:57:20
 
Da würde ich definitiv im krankenkassenforum.de fragen. Wobei ich Krankenkassenbeiträge nicht als "Haushaltsgeschäft" im Sinne des § 1357 BGB sehen würde, sodass irgendeine Haftung deinerseits deswegen ausbleiben würde. Spätestens bei Trennung ist selbst diese Einstandsschaft zu Ende. Wenn ihr jetzt nicht Gütergemeinschaft vereinbart habt, dann ist das auch ihr Risiko.

Das einzige wo dir eine Gefahr droht, wäre das Problem, dass du Angaben gemacht und unterschrieben hast.

https://www.barmer-gek.de/blob/9916/cd3749ef3ea86ae5e089e6939dc11d36/data/angabe...

Im darin erwähnten § 289 SGB V sehe ich keine Pflicht zur Übermittlung der Änderungen. Jedoch steht in § 10 Abs. 6 SGB V  geschrieben:

Zitat:
(6) Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke fest.


Somit besteht eine gesetzliche Pflicht zur Meldung der Änderung durch das Mitglied, also dem Stammversicherten. Du bist der Stammversicherte. Also hast du die Pflicht.

Könnte dir sozusagen als Fahrlässigkeit (§ 276 II BGB) ausgelegt werden, sodass es ggf. zu Schadensersatzansprüchen (§ 280 Abs. 1 S.1 BGB?) führen könnte.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GKV Familienversicherung
Antwort #4 - 09.12.2016 um 08:55:15
 
Tenor im Krankenkassenforum.de ist bei sowas immer folgender:

Vom Familienversicherten Mitglied wird bei feststellen der Nicht-Voraussetzungen der Familienversicherung rückwirkend GKV Beiträge in Maximalhöhe von mehreren hundert Euro pro Monat nachgefordert werden.

Gerade bei selbständigen kann man erwarten dass die über die KV-Pflicht wissen und sich kümmern.

Also sollte deine Frau nicht einen üppigen Verdienst aus der Selbständigkeit generieren können da größere finanzielle Probleme entstehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.797

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GKV Familienversicherung
Antwort #5 - 09.12.2016 um 09:01:50
 
Er hat doch gefragt ob es eine Pflicht zur Meldung für ihn als Stammversicherten gibt. Und die Pflicht ist in 10 Abs. 6 SGB V gegeben.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Lisette
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 187

65934, Germany
65934
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GKV Familienversicherung
Antwort #6 - 10.12.2016 um 09:34:43
 
Wenn sie jetzt meldet, dass sie nun selbstständig arbeitet, muss sie, sobald sie hat, ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Ab dann errechnet sich daraus der Beitrag.

Ich musste damals bis zu der ersten Steuererklärung den Höchstbetrag für die freiwillige Versicherung bezahlen. Das Krankenkassenforum habe ich erst später gefunden.

Sehr hilfreich ist es auch, die entsprechende Gesetzgebung mal zu lesen. Da steht das alles drin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GKV Familienversicherung
Antwort #7 - 10.12.2016 um 09:38:53
 
Moin,

Vielen Dank an alle.
Ich denke ich selbst bin raus aber sie wird kräftig nachzahlen müssen. Damit habe ich jetzt genug Pulver um sie nochmal ordentlich zu motivieren, das endlich mal anzugehen.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema