Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung (Gelesen: 6.859 mal)
RalfMW
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
06.12.2016 um 14:14:52
 
Liebes Forum,

meine Verlobte und ich waren heute bei unserem Standesamt und wollten uns entgültig mit allen zusammengetragenen Urkunden zur Eheschließung anmelden, vorger hatten wir schon Vorgespräche.

Meine Verlobte ist geschieden, Sie war 14 Jahre mit einem Deutschen verheiratet. Während dieser Ehe hat sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, vorher war sie Kenianerin. Ihre ausländische Geburtsurkunde wurde sowohl bei der ersten Eheschließung als auch bei der Einbürgerung ohne Probleme anerkannt.

Nun macht das Standesamt Schwierigkeiten, es möchte nochmal die Geburtsurkunde durch die deutsche Botschaft überprüft und legalisiert haben. Ohne könne es uns nicht trauen.

Nun haben wir Panik, weil der Hochzeitstermin uns schon länger kurz vor Weihnachten gegeben wurde. Die Verwandschaft ist eingeladen und Alles ist geplant.

Kann das (neue) Standesamt sich nicht auf die erfolgte Prüfung der Geburtsurkunde beim (alten) Standesamt beziehen und uns heiraten lassen? Es ist ja schon einmal Ihre Geburt und Abstimmung in der alten Eheurkunde erfasst, das liegt auch in Form eines Eheregisterauszuges vor.

Wir sind ratlos (und fassungslos) momentan ... jegliche Hilfe und Verweise auf Gesetze und Vorschriften ären hilfreich.

Viele Grüße und Dank im Voraus!

Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.769

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #1 - 06.12.2016 um 14:17:52
 
Wurde die Geburtsurkunde deiner Verlobten damals von der deutschen Botschaft in Kenia legalisiert?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
RalfMW
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #2 - 06.12.2016 um 14:21:26
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:17:52:
Wurde die Geburtsurkunde deiner Verlobten damals von der deutschen Botschaft in Kenia legalisiert? 


Nein, das war damals wohl noch nicht erforderlich, das war auch zu einer Zeit wo Kenianer visumfrei einreisen konnten ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.769

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #3 - 06.12.2016 um 14:48:53
 
Ganz ehrlich:
Ich sehe da sowas von schwarz.

Du kannst ja dir die folgenen Argumentation mal durchlesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1478609245
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1477655333/0

Selbst wenn ihr den Richter überzeugen könnt, dass man an der Identität nicht zweifeln könne, habt ihr einfach keine Zeit für die gerichtliche Überprüfung. Da hättet ihr schon vor Monaten, also damals als ihr den Wunschtermin klar gemacht habt, das Eheanmeldungsverfahren durchführen sollen.

Ich würde da eher raten mit der Standesamtsaufsicht zu sprechen und die Möglichkeiten auszuloten. Ggf. Heiratstourismus durch Umzug in eine andere Gemeinde mit Standesbeamten, die ihr quasi-richterliches Ermessen für euch wohlwollend einsetzen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
RalfMW
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #4 - 06.12.2016 um 14:58:28
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:48:53:
Da hättet ihr schon vor Monaten, also damals als ihr den Wunschtermin klar gemacht habt, das Eheanmeldungsverfahren durchführen sollen. 


Wir haben vor 2 Monaten die ganzen Dokumente schon dabei gehabt, die wurden auch durchgesehen. Da hat man diesbzgl. nichts gesagt.

Nur damals fehlte noch das Scheidungsurteil mit dem entgültigen Rechtskräftevermerk drauf. Das hat bis letzte Woche gedauert. Nun war es da und wir sind wieder hin.

Ralf.

PS: Es gibt noch eine dritte Sache, wo der Geburtsurkunde meiner Verlobten von Seiten eines Standesamtes vertraut wurde, das war bei der Geburtsurkunde ihres Kindes.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #5 - 06.12.2016 um 15:44:40
 
Falls du das Standesamt nicht doch noch vom Gegenteil überzeugt bekommst wird das mit deinem Hochzeitstermin dieses Jahr wohl nichts mehr.

Denn ein Rechtsstreit und auch die Urkundenprüfung wird wohl kaum mehr dieses Jahr entschieden sein.

Hier würde sich dann die Dänemark Heirat als Möglichkeit anbieten.

Heiratstourismus in Deutschland wurde ja mit der Vermieterbescheinigung massiv erschwert, also man kann sich das deutsche Standesamt nicht mehr so einfach aussuchen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RalfMW
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #6 - 06.12.2016 um 15:49:29
 
okatomy schrieb am 06.12.2016 um 15:44:40:
... wird das mit deinem Hochzeitstermin dieses Jahr wohl nichts mehr.

Ich habe jetzt gerade auch noch im Terminvergabesystem der Botschaft in Nairobi gesehen, das der nächstmögliche Termin das anzuleiern erst in 3 Monaten ist ... von den Hinflugkosten mal ganz abgesehen ... gibt miserable Weihnachten, echt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #7 - 06.12.2016 um 16:07:36
 
Da verwechselst du was. Ihr müsst da nicht hinfliegen.

Das Standesamt würde Ihre Geburtsurkunde zur Prüfung zur deutschen Botschaft in Nairobi senden, vom Vertrauensanwanlt auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit prüfen lassen und wieder zurückschicken.

Der Vorgang dauert aber trotzdem wochen bis Monate .. und kosten einen 3-stelligen Betrag !

Bei dem Irrsinn (wenn auch rechtens) den man da mit euch vorhat, käme für mich jetzt nur noch eine Heirat im Ausland in Frage.

Wenn du jetzt gerne in Kenia heiraten würdest: Man wird hier eure Heiratsurkunde wieder überprüfen wollen bei der Eintragung...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.769

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #8 - 06.12.2016 um 16:13:20
 
Und wieso sollten sie in Kenia heiraten (wollen)? Die Frau ist ja ggf. keine Kenianerin mehr.

Die Argumente für das Entkräften des Überprüfungsbedarfes wäre bspw. die inzidente Überprüfung der Identität im Scheidungsverfahren, die Selbstbindung der Verwaltung an ihren Entscheidungen, die Angaben im Familienbuch etc. etc.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
RalfMW
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #9 - 06.12.2016 um 16:16:20
 
okatomy schrieb am 06.12.2016 um 16:07:36:
Da verwechselst du was. Ihr müsst da nicht hinfliegen.

Man hat uns das heute so gesagt, das wir uns darum selber zu kümmern haben. Wir müssen eine von der Botschaft überprüfte Geburtsurkunde anbringen ...

okatomy schrieb am 06.12.2016 um 16:07:36:
Der Vorgang dauert aber trotzdem wochen bis Monate .. und kosten einen 3-stelligen Betrag !

Oje .... wir haben auch noch eine biologische Randbedingung, unser Nachwuchs kommt bald in 4 Monaten zur Welt und der sollte ehelich geboren werden.

okatomy schrieb am 06.12.2016 um 16:07:36:
Bei dem Irrsinn (wenn auch rechtens) den man da mit euch vorhat, käme für mich jetzt nur noch eine Heirat im Ausland in Frage.

Werden wir jetzt auch. Was wäre den unproblematisch, mal von der AdHoc-Hochzeit in Las Vegas abgesehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #10 - 06.12.2016 um 16:18:57
 
Vielleicht weil die Frau dort Verwandtschaft hat und man da nicht so lange auf Hochzeitstermine wartet.
Löst natürlich das Problem keinesfalls.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #11 - 06.12.2016 um 16:22:41
 
Unproblematisch, schnell und mit in der Regel problemloser Anerkennung im deutschen Rechtsraum ist Dänemark.

Wende sich mal direkt an das Standesamt in Tonder, Sonderborg oder Koppenhagen und Frage mal ob dieses Jahr noch Termine frei sind. Du wist in Internet viele Anzeigen sogennanter Heiratsagenturen finden, die kannst du ignorieren, wende dich direkt an das däänische Standesamt mit deiner Anfrage, dann musst du auch nicht unnötig Geld ausgeben.

Macht ja neben der ehelichen Geburt eurens Kindes auch eine nette Steuerersparnis wenn man noch 2016 heiratet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.769

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #12 - 06.12.2016 um 16:26:14
 
RalfMW schrieb am 06.12.2016 um 16:16:20:
Man hat uns das heute so gesagt, das wir uns darum selber zu kümmern haben. Wir müssen eine von der Botschaft überprüfte Geburtsurkunde anbringen ...


Lebt ihr auf nem Dorf oder so? Auf ner Insel?

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619726/Daten/5099388/Merkblatt_Ken...
"Merkblatt zur Urkundenüberprüfung im Wege der AMTSHILFE"

Amtshilfe bedeutet, dass das Standesamt die Überprüfung anstoßen muss.

Würde tatsächlich erstmal das Gespräch mit der Standesamtsaufsicht suchen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
RalfMW
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #13 - 06.12.2016 um 17:55:28
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 16:26:14:
Lebt ihr auf nem Dorf oder so? Auf ner Insel?

Woher sollten wir das den wissen, auf der Schule wird das einem nicht beigebracht. Hätten wir das gewußt, bräuchten wir hier nicht zu fragen. Du kannst uns jetzt als Hinterwäldler bezeichnen, aber das war uns nicht bekannt.

Ralf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mitchel
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #14 - 06.12.2016 um 18:36:14
 
Aras bezieht seinen Post auf eurer Standesamt  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.769

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #15 - 06.12.2016 um 18:42:48
 
Du warst doch garnicht gemeint xD.

Das Standesamt war gemeint. Selbst ein Standesamt in Hintertupfingen muss bei den Sachen das es fordert auch wissen was es genau fordert. Darum kannst du das als Angriffspunkt nutzen und diese Kenntnislosigkeit als Hinweis für einen nicht ausreichend gewürdigte Ermessensentscheidung nehmen.

"Sehen Sie hier: 1. verlangte das Standesamt vor paar Monaten von uns nach erster Durchsicht keine weiteren Unterlagen außer dem Scheidungsurteil. Auf die Zusage des Standesamtes uns einen bestimmten Termin freizuhalten, bei Kenntnis dass das Standesamtes nur noch das Scheidungsurteil fordern wird, sind wir entsprechende finanzielle Verpflichtungen, also Vorbereitung der Feierlichkeiten, eingegangen. Dies kann bereits eine Fahrlässigkeit des Standesbeamten darstellen. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Durch die Reservierung des Heiratstermins am XX.12.2016 hat das Standesamt konkludent erklärt die Eheschließung nach Vorlage des deutschen Scheidungsurteils vorzunehmen. Hätte der Standesbeamte am XX.XX.2016 bei der ersten Durchsicht der Unterlagen die Urkundenüberprüfung gefordert, hätte das Standesamt auch keinen Termin im Dezember anberaumt. Wir wären dann nicht finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Es stehen somit mögliche Schadensersatzansprüche im Raum (§ 839 I iVm 34 GG).

2. Jetzt wird plötzlich eine Urkundenüberprüfung verlangt. Auf die Frage wie man diese einleitet verweist das Standesamt auf die persönliche Vorsprache bei der Botschaft. Das deutet darauf hin, dass der Standesbeamte sich mit dem Verfahren nicht inhaltlich auseinandergesetzt hat. Zudem zeigt der Standesbeamte durch die unreflektierte Forderung auch, dass dieser die im § 438 I ZPO eröffnete Möglichkeit die Geburtsurkunde im Rahmen der freien Beweiswürdigung/nach pflichtgemäßem Ermessen - diese Möglichkeit steht auch Behörden zu - zu beurteilen nicht genutzt hat. Somit liegt eine ermessensfehlerhafte Entscheidung vor.

3. Wir wollen nur heiraten. Und das einzige woran es scheitert ist die ausländische Geburtsurkunde, womit meine Verlobte schon seit fast 20 Jahren in Deutschland lebt. Sie hat damit geheiratet. Sie hat damit sich scheiden lassen. Sie hat ein Familienbuch. Sie wurde damit eingebürgert. Und jetzt ist diese Urkunde nicht mehr gut genug? Das kann doch nicht folgerichtig sein. Es bestehen keine Zweifel an der Identität meiner Verlobten. Das einzige warum die Geburtsurkunde wichtig wäre, wäre das Feststellen von Ehehindernissen aufgrund der Verwandschaft - Inzestverbot. Ist das tatsächlich ernst gemeint? Wir sind nicht miteinander verwandt! Also wieso wird in unsere Eheschließungsfreiheit eingegriffen, wenn die Urkundenüberprüfung sich bereits auf den ersten Blick nicht als verhältnismäßig erweist. Durch alle anderen Unterlagen wird die Identität nachgewiesen. Die Urkunde war auch nach fast 20 Jahren Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr kein Problem. Das mildeste Mittel wäre bereits das akzeptieren der Geburtsurkunde unter Berücksichtung der inländischen Urkunden. Somit ist die Urkundeüberprüfung bereits unverhältnismäßig. "

Irgendwie so würde ich das vorbringen. Ist halt nicht die beste Argumentationsstrategie, aber so würde man zumindest paar Probleme zur Diskussion stellen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.769

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #16 - 06.12.2016 um 19:35:46
 
Ich will noch betonen, dass das was ich geschrieben habe keinen Qualitätsstandards genügt. Also wenn man paar Paragraphen zitiert oder benennt, dann macht das noch lange keine schlüssige Begründung aus. Also ich würde mit so einer unausgegorenen Argumentation auch nicht tatsächlich zu Gericht ziehen.

Und durch die Verdichtung der "Argumente" kommt es dazu, dass das ganze aggressiver rüberkommt als es ist. Also bitte nicht in Stakkato das so runterrasseln.

Ich wiederhole:
Es geht darum ein Gespräch mit der Standesamtsaufsicht zu führen mit dem Ziel ordentliche Antworten zu bekommen. Und da sollte man paar Argumente parat haben, auch wenn sie nicht 100% überzeugend sind.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
RalfMW
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung
Antwort #17 - 06.12.2016 um 20:03:07
 
Vielen herzlichen Dank, wir werden es so morgen mal versuchen. Ich halte Euch auf dem Laufenden ... Vielen Dank nochmal für die Hilfe.

Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema