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Scheidung von einen Türken und erneute Heirat (Gelesen: 5.775 mal)
dete
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28.11.2016 um 06:03:02
 
Hallo zusammen ,
Ich schreibe heute für eine Bekannte ,  da wir nicht weiter kommen.
Sie war mit einem Türken verheiratet und ist geschieden . Sie hat also ein deutsches Scheidungsurteil in Händen.
Jetzt wollte sie wieder heiraten ,  aber das Standesamt sagt sie müsse die Scheidung erst in der Türkei registrieren lassen sonst würde sie weiter als verheiratet gelten. Wie bitte?Sie hat ein Scheidungsurteil.
Wir haben also versucht selbst dahinter zu steigen.
Sie ist deutsche ohne Migrationshintergrund und will einen Inder heiraten .
Im Internet finden wir immer den Bezug zur Türkei.
Könnt ihr uns weiter helfen ? Muss sie die Scheidung wirklich erst registrieren lassen?
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lottchen
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Antwort #1 - 28.11.2016 um 09:51:40
 
Meiner Meinung nach ist diese Aussage falsch. Sie gilt in der Türkei weiterhin als verheiratet, wenn sie das dort nicht eintragen lässt (mal davon abgesehen, dass man vermuten könnte, dass der Ex-Mann die Eintragung schon längst vorgenommen hat, um selber wieder heiraten zu können). Also einen Türken könnte sie daher nicht wieder heiraten. Aber ich wüßte nicht, was dagegen steht, einen Mann anderer Nationalität zu heiraten.
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dete
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Antwort #2 - 28.11.2016 um 10:39:33
 
Dieser Meinung bin ich ja auch , aber das Standesamt besteht darauf. Wir brauchen was genaues um dem Standesamt vom Gegenteil zu überzeugen.
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Antwort #3 - 28.11.2016 um 11:13:59
 
dete schrieb am 28.11.2016 um 10:39:33:
Wir brauchen was genaues um dem Standesamt vom Gegenteil zu überzeugen


dann fragt bei der Standesamtaufsicht für dieses Standesamt nach
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Antwort #4 - 28.11.2016 um 11:15:19
 
Eine Person, welche nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, unterliegt nur dem deutschen Personalstatut, Art. 13 Abs. 1 EGBGB.
Die Verlobte besitzt in Deutschland - und somit im deutschen Rechtskreis - eindeutig den Familienstand "geschieden", nachgewiesen durch den Scheidungsbeschluss bzw. das -urteil.
Jetzt will sie einen Inder heiraten. Steht im indischen Recht, dass die Frau nach ihrem Heimatrecht ehefähig sein muss, dann wird also wieder auf das deutsche Scheidungsrecht verwiesen.
Und wie kommt jetzt das türkische Recht in Spiel?

Vielleicht findest du was brauchbares im "Spanierbeschluss"? BVerfG, Beschl. v. 4. 5. 1971

Wobei es laut hören-sagen (ich habe es noch nicht gefunden) einen Vertrag zwischen Deutschland und der Türkei geben soll, der besagt dass deutsch-türkische Kinder einen türkischen Vornamen haben müssen. Vielleicht steht in dem gleichen Vertrag auch was bezüglich der Anerkennung von Ehescheidungen von (ehem.) deutsch-türkischen Ehepartnern. Wer weiß.

Also die Standesbeamtin soll bitte mal ne plausible Begründung liefern, warum man zur Wiedererlangung seiner Ehefähigkeit sich an fremde Gerichte wenden soll.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dete
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Antwort #5 - 28.11.2016 um 12:36:43
 
Danke erstmal für diese antworten...ich belese  mich mal.
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Antwort #6 - 28.11.2016 um 13:37:32
 
Warum fragt man das Standesamt nicht auf welcher Rechtsgrundlage die das fordern? Die müssen doch den Paragrafen nennen können.
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dete
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Antwort #7 - 28.11.2016 um 14:15:01
 
Weil das Standesamt nicht sehr Auskunftsfreudig scheint. Eine Aussage von dort irritiert mich aber mächtig. Laut Aussage des Standesamtes wäre es kein Problem einen deutschen oder einen Eu-Bürger zu heiraten. Da sie aber einen Nicht-Eu Bürger heiraten will müsse sie diese Papiere aus der Türkei bringen .
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Antwort #8 - 28.11.2016 um 17:51:16
 
Ja. Sehr merkwürdig.

Aber ich würde das mal mit einem anderen Standesbeamten dort bzw. der Standesamtsaufsicht besprechen.

Ich habe auch schon ziemlich falsche Aussagen von der "Standesbeamtin" bekommen, weil die Person die die Merkblätter herausgab und die Termine vergab wohl keine echte Standesbeamtin war.

Aber du bist auch nicht die erste Person die sowas hier vorträgt, also der Forderung nach der Anerkennung der Scheidung in der Türkei. Vielleicht hat ja deine Freundin schon hier gefragt?
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Antwort #9 - 28.11.2016 um 18:27:41
 
@Aras,

ich hatte die Frage gestellt, da ging es um eine Kollegin, die ich bei einem Kollegiums-treffen wiedersah. Sie hatte einen Türken in der Türkei geheiratet, beide ließen sich in DL scheiden und sie wollte nun einen Deutschen heiraten. Sie erhielt ebenfalls diese Auskunft vom Standesamt: Anerkennung der Scheidung in der Türkei, da sie dort noch als verheiratet gälte.

Wie es ausgegangen ist, weiß ich leider nicht.
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Antwort #10 - 28.11.2016 um 20:18:32
 
Wir versuchen grade raus zubekommen wo die Zuständige Standesamtaufsicht ihren Sitz hat  ,  dann werden wir dort nachfragen.
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Antwort #11 - 28.11.2016 um 20:26:41
 
Frag mal beim Rechtsamt der Stadt/des Landkreises. Normalerweise ist dort die Aufsicht installiert.
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Antwort #12 - 28.11.2016 um 20:37:40
 
Ich habe anzurufen. Heirat ist im Frühjahr – ohne Anerkennung. Sie heiraten bei einem anderen Standesamt. Beide haben ihre Wohnungen aufgegeben und sich eine gemeinsame Wohnung im Nachbarort gemietet und da war/ist ein anderes Standesamt zuständig. Eine stressfreie Lösung für die beiden.

Jedenfalls scheint die erste Auskunft nicht korrekt gewesen zu sein.

Ich erwähnte, dass es um zwei Deutsche ging, doch bei deutschem Scheidungsurteil und Hochzeit in Deutschland sollte das wohl keine Rolle spielen.
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Antwort #13 - 28.11.2016 um 21:18:20
 
So sollte man es eigentlich nicht lösen. Aber naja, wenn sie so ihr Ziel erreicht haben.

Konfliktvermeidung bringt keine inhaltliche Weiterentwicklung.  weinend
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Antwort #14 - 06.12.2016 um 19:46:16
 
Ok..heute haben wir mit Bottrup telefoniert. Aus den Stegreif konnte er uns auch nicht helfen .Er kam aif die Idee das wenn die Ehe in der Türkei geschlossen wurde ,  sie dann auch dort geschieden werden müsste. Sie hat ein deutsches Scheidungsurteil ,  sogar mit Begründung warum deutsches Recht anzuwenden war. Ok ,  morgen bekommt er die Papiere und dann will er in Gesetzbüchern sich schlau machen.
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