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Ausländische Geburtsurkunde nach Einbürgerung für zweite Eheschließung (Gelesen: 6.843 mal)
RalfMW
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06.12.2016 um 14:14:52
 
Liebes Forum,

meine Verlobte und ich waren heute bei unserem Standesamt und wollten uns entgültig mit allen zusammengetragenen Urkunden zur Eheschließung anmelden, vorger hatten wir schon Vorgespräche.

Meine Verlobte ist geschieden, Sie war 14 Jahre mit einem Deutschen verheiratet. Während dieser Ehe hat sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, vorher war sie Kenianerin. Ihre ausländische Geburtsurkunde wurde sowohl bei der ersten Eheschließung als auch bei der Einbürgerung ohne Probleme anerkannt.

Nun macht das Standesamt Schwierigkeiten, es möchte nochmal die Geburtsurkunde durch die deutsche Botschaft überprüft und legalisiert haben. Ohne könne es uns nicht trauen.

Nun haben wir Panik, weil der Hochzeitstermin uns schon länger kurz vor Weihnachten gegeben wurde. Die Verwandschaft ist eingeladen und Alles ist geplant.

Kann das (neue) Standesamt sich nicht auf die erfolgte Prüfung der Geburtsurkunde beim (alten) Standesamt beziehen und uns heiraten lassen? Es ist ja schon einmal Ihre Geburt und Abstimmung in der alten Eheurkunde erfasst, das liegt auch in Form eines Eheregisterauszuges vor.

Wir sind ratlos (und fassungslos) momentan ... jegliche Hilfe und Verweise auf Gesetze und Vorschriften ären hilfreich.

Viele Grüße und Dank im Voraus!

Ralf
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Aras
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Antwort #1 - 06.12.2016 um 14:17:52
 
Wurde die Geburtsurkunde deiner Verlobten damals von der deutschen Botschaft in Kenia legalisiert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 06.12.2016 um 14:21:26
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:17:52:
Wurde die Geburtsurkunde deiner Verlobten damals von der deutschen Botschaft in Kenia legalisiert? 


Nein, das war damals wohl noch nicht erforderlich, das war auch zu einer Zeit wo Kenianer visumfrei einreisen konnten ...
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Aras
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Antwort #3 - 06.12.2016 um 14:48:53
 
Ganz ehrlich:
Ich sehe da sowas von schwarz.

Du kannst ja dir die folgenen Argumentation mal durchlesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1478609245
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1477655333/0

Selbst wenn ihr den Richter überzeugen könnt, dass man an der Identität nicht zweifeln könne, habt ihr einfach keine Zeit für die gerichtliche Überprüfung. Da hättet ihr schon vor Monaten, also damals als ihr den Wunschtermin klar gemacht habt, das Eheanmeldungsverfahren durchführen sollen.

Ich würde da eher raten mit der Standesamtsaufsicht zu sprechen und die Möglichkeiten auszuloten. Ggf. Heiratstourismus durch Umzug in eine andere Gemeinde mit Standesbeamten, die ihr quasi-richterliches Ermessen für euch wohlwollend einsetzen.
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Antwort #4 - 06.12.2016 um 14:58:28
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:48:53:
Da hättet ihr schon vor Monaten, also damals als ihr den Wunschtermin klar gemacht habt, das Eheanmeldungsverfahren durchführen sollen. 


Wir haben vor 2 Monaten die ganzen Dokumente schon dabei gehabt, die wurden auch durchgesehen. Da hat man diesbzgl. nichts gesagt.

Nur damals fehlte noch das Scheidungsurteil mit dem entgültigen Rechtskräftevermerk drauf. Das hat bis letzte Woche gedauert. Nun war es da und wir sind wieder hin.

Ralf.

PS: Es gibt noch eine dritte Sache, wo der Geburtsurkunde meiner Verlobten von Seiten eines Standesamtes vertraut wurde, das war bei der Geburtsurkunde ihres Kindes.
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okatomy
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Antwort #5 - 06.12.2016 um 15:44:40
 
Falls du das Standesamt nicht doch noch vom Gegenteil überzeugt bekommst wird das mit deinem Hochzeitstermin dieses Jahr wohl nichts mehr.

Denn ein Rechtsstreit und auch die Urkundenprüfung wird wohl kaum mehr dieses Jahr entschieden sein.

Hier würde sich dann die Dänemark Heirat als Möglichkeit anbieten.

Heiratstourismus in Deutschland wurde ja mit der Vermieterbescheinigung massiv erschwert, also man kann sich das deutsche Standesamt nicht mehr so einfach aussuchen.
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Antwort #6 - 06.12.2016 um 15:49:29
 
okatomy schrieb am 06.12.2016 um 15:44:40:
... wird das mit deinem Hochzeitstermin dieses Jahr wohl nichts mehr.

Ich habe jetzt gerade auch noch im Terminvergabesystem der Botschaft in Nairobi gesehen, das der nächstmögliche Termin das anzuleiern erst in 3 Monaten ist ... von den Hinflugkosten mal ganz abgesehen ... gibt miserable Weihnachten, echt.
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Antwort #7 - 06.12.2016 um 16:07:36
 
Da verwechselst du was. Ihr müsst da nicht hinfliegen.

Das Standesamt würde Ihre Geburtsurkunde zur Prüfung zur deutschen Botschaft in Nairobi senden, vom Vertrauensanwanlt auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit prüfen lassen und wieder zurückschicken.

Der Vorgang dauert aber trotzdem wochen bis Monate .. und kosten einen 3-stelligen Betrag !

Bei dem Irrsinn (wenn auch rechtens) den man da mit euch vorhat, käme für mich jetzt nur noch eine Heirat im Ausland in Frage.

Wenn du jetzt gerne in Kenia heiraten würdest: Man wird hier eure Heiratsurkunde wieder überprüfen wollen bei der Eintragung...
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Aras
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Antwort #8 - 06.12.2016 um 16:13:20
 
Und wieso sollten sie in Kenia heiraten (wollen)? Die Frau ist ja ggf. keine Kenianerin mehr.

Die Argumente für das Entkräften des Überprüfungsbedarfes wäre bspw. die inzidente Überprüfung der Identität im Scheidungsverfahren, die Selbstbindung der Verwaltung an ihren Entscheidungen, die Angaben im Familienbuch etc. etc.
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Antwort #9 - 06.12.2016 um 16:16:20
 
okatomy schrieb am 06.12.2016 um 16:07:36:
Da verwechselst du was. Ihr müsst da nicht hinfliegen.

Man hat uns das heute so gesagt, das wir uns darum selber zu kümmern haben. Wir müssen eine von der Botschaft überprüfte Geburtsurkunde anbringen ...

okatomy schrieb am 06.12.2016 um 16:07:36:
Der Vorgang dauert aber trotzdem wochen bis Monate .. und kosten einen 3-stelligen Betrag !

Oje .... wir haben auch noch eine biologische Randbedingung, unser Nachwuchs kommt bald in 4 Monaten zur Welt und der sollte ehelich geboren werden.

okatomy schrieb am 06.12.2016 um 16:07:36:
Bei dem Irrsinn (wenn auch rechtens) den man da mit euch vorhat, käme für mich jetzt nur noch eine Heirat im Ausland in Frage.

Werden wir jetzt auch. Was wäre den unproblematisch, mal von der AdHoc-Hochzeit in Las Vegas abgesehen?
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Antwort #10 - 06.12.2016 um 16:18:57
 
Vielleicht weil die Frau dort Verwandtschaft hat und man da nicht so lange auf Hochzeitstermine wartet.
Löst natürlich das Problem keinesfalls.
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Antwort #11 - 06.12.2016 um 16:22:41
 
Unproblematisch, schnell und mit in der Regel problemloser Anerkennung im deutschen Rechtsraum ist Dänemark.

Wende sich mal direkt an das Standesamt in Tonder, Sonderborg oder Koppenhagen und Frage mal ob dieses Jahr noch Termine frei sind. Du wist in Internet viele Anzeigen sogennanter Heiratsagenturen finden, die kannst du ignorieren, wende dich direkt an das däänische Standesamt mit deiner Anfrage, dann musst du auch nicht unnötig Geld ausgeben.

Macht ja neben der ehelichen Geburt eurens Kindes auch eine nette Steuerersparnis wenn man noch 2016 heiratet.
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Antwort #12 - 06.12.2016 um 16:26:14
 
RalfMW schrieb am 06.12.2016 um 16:16:20:
Man hat uns das heute so gesagt, das wir uns darum selber zu kümmern haben. Wir müssen eine von der Botschaft überprüfte Geburtsurkunde anbringen ...


Lebt ihr auf nem Dorf oder so? Auf ner Insel?

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619726/Daten/5099388/Merkblatt_Ken...
"Merkblatt zur Urkundenüberprüfung im Wege der AMTSHILFE"

Amtshilfe bedeutet, dass das Standesamt die Überprüfung anstoßen muss.

Würde tatsächlich erstmal das Gespräch mit der Standesamtsaufsicht suchen.
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Antwort #13 - 06.12.2016 um 17:55:28
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 16:26:14:
Lebt ihr auf nem Dorf oder so? Auf ner Insel?

Woher sollten wir das den wissen, auf der Schule wird das einem nicht beigebracht. Hätten wir das gewußt, bräuchten wir hier nicht zu fragen. Du kannst uns jetzt als Hinterwäldler bezeichnen, aber das war uns nicht bekannt.

Ralf.
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mitchel
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Antwort #14 - 06.12.2016 um 18:36:14
 
Aras bezieht seinen Post auf eurer Standesamt  Zwinkernd
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