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Familienzusanmenführung Kosovo zum ungeborenen Kind (Gelesen: 6.034 mal)
Petersburger
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Antwort #30 - 08.12.2016 um 10:46:02
 
Auch diesen Verweis auf ein vermeintliches "Kann" kenne ich seit langem.
Der von Dir markierte Text war die erste bundesweit klare Erwähnung der Möglichkeit, ein solches Visum zu erteilen.

Lest jedoch bitte den ganzen Text.
Gleich nach dem von mir in der vorigen Antwort komplett zitierten ersten Textabsatz findet sich ein zweiter - auf derselben Seite, nur durch einen kleinen Leerraum getrennt:
Zitat:
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die  Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden. Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere – z. B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft – auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann.

Die Einreise ist zu ermöglichen - klar und eindeutig. Das Ermessen ist auf Null reduziert.
Es besteht ein Anspruch.

deerhunter schrieb am 08.12.2016 um 08:58:51:
Deutsch ist das Kind erst, wenn es lebend in Deutschland geboren wird.

Jedes deutsche Kind ist frühestens dann deutsch, wenn es geboren wird - unabhängig von allen anderen Faktoren. Denn das Ganze nennt sich "Geburtserwerb" - der Fötus hat keine Staatsangehörigkeit.

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Antwort #31 - 08.12.2016 um 14:37:29
 
Hier müsste man der Vollständigkeit halber jedoch hinzufügen, dass bei Kindern (ausländischer Eltern), die die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erhalten können, das nur funktioniert, wenn die Mutter in D lebt und der Vater nachziehen soll --- Kind wird ja Deutsch egal wo der Vater sich bei der Geburt befindet.
Lebt der Vater in D und die Mutter soll nachziehen, wird das nicht funktionieren, denn ist die Mutter nicht in D, wird das Kind nicht Deutsch.
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Antwort #32 - 08.12.2016 um 15:16:48
 
Was wir auch schon hatten:
Falls die Mutter sich aufgrund eines Schengenvisums legal in Deutschland aufhält und dort entbindet, dann gilt das auch aufgrund des Voraufenthaltes des Vaters ...
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Antwort #33 - 08.12.2016 um 15:40:04
 
Petersburger schrieb am 08.12.2016 um 15:16:48:
Falls die Mutter sich aufgrund eines Schengenvisums legal in Deutschland aufhält und dort entbindet, dann gilt das auch aufgrund des Voraufenthaltes des Vaters ... 


ja

was ich meinte ist:
der werdende Vater kann in diesem Fall ein FZF Visum zum ungeborenen deutschen Kind erhalten
die werdende Mutter in der gleichen Konstellation könnte es aber nicht.
Darum ging es mir.

Wenn sie aber aus anderen Gründen ein Visum bekommt oder wie auch immer nach D einreist, dann wird das in D geborene Kind (wie du oben sagst) deutsch.
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Antwort #34 - 08.12.2016 um 16:33:23
 
Mojo Jojo schrieb am 08.12.2016 um 00:43:25:
Hä? Wieso warst du dir in #3 sicher, dass das Kind deutsch wird? Was ist passiert? Was soll das, so was nur mal eben am Rande zu erwähnen, dass du deine Auffassung geändert hast?


Darüber habe ich meine Auffassung garnicht geändert. Natürlich wird das Kind deutsch.  Ich bin seit 24 Jahren in Deutschland und besitze ca 15 Jahre eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
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Antwort #35 - 08.12.2016 um 16:36:42
 
erne schrieb am 08.12.2016 um 14:37:29:
Hier müsste man der Vollständigkeit halber jedoch hinzufügen, dass bei Kindern (ausländischer Eltern), die die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erhalten können, das nur funktioniert, wenn die Mutter in D lebt und der Vater nachziehen soll --- Kind wird ja Deutsch egal wo der Vater sich bei der Geburt befindet.
Lebt der Vater in D und die Mutter soll nachziehen, wird das nicht funktionieren, denn ist die Mutter nicht in D, wird das Kind nicht Deutsch.


Ich als Mutter lebe seit 23 Jahren in Deutschland,habe seit ca 15 Jahren die unbefristete Niederlassungserlsubnis und der Vater ist derjenige der nachziehen soll
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Antwort #36 - 10.12.2016 um 11:36:48
 
Shaani schrieb am 08.12.2016 um 16:36:42:
Ich als Mutter lebe seit 23 Jahren in Deutschland,habe seit ca 15 Jahren die unbefristete Niederlassungserlsubnis und der Vater ist derjenige der nachziehen soll


Lass Dich nicht verwirren. Hier antworten manchmal welche, die sich schlechter auskennen als Du.

Du solltest aber den Vater auch anregen, nicht alles Dir zu überlassen, sondern sich auch selbst um seine Sperre zu kümmern. Er sollte beim Visumantrag einen Brief beifügen, dass der Antrag gleichzeitig ein Antrag auf Neubefristung der Sperre ist, falls er bis dahin noch nichts gehört hat.
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