Update und nach Telefongespräch mit
BAMF - Bürgerservice neue Frage:
hatte es Missverständlich formuliert, meine Frau ist tatsächlich zum Integrationskurs damals in 06/14 bei Einreise durch die
ABH verpflichtet worden
innerhalb von 3 Jahren. Frage mich jetzt nach den Auswirkungen:
1)Einbürgerung --> Ist die Verpflichtung
automatisch
erfüllt, wenn Sie den Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) auf
B1 + den test "Leben in Deutschland" besteht -Ohne Teilnahme am I-Kurs- und das
BAMF - Zertifikat vorlegt?
BAMF -Hotline meinte eben: Das liegt im Ermessen der
EBH, ob Sie das Zertifikat zum Bestehen oder das Zertifikat des Besuchs des I-Kurs möchten.
Aussage Hotline: Ausstellung Zerfifiakt je anch Regionalstelle 6-12 Wochen
2) Wie sieht die Konstellation bei Antrag auf NLE bei der
ABH aus? Kann dies auf die Füße fallen? Macht es Sinn die Aufhebung der Verpflichtung bei der neuen
ABH (da mittlerweile umgezogen) formell zu beantragen bei Vorsprache oder einfach Antrag NLE Nachweis
BAMF vorlegen und gut ist? Meine Frau ist durchgängig berufstätig in Vollzeit seit Einreise, daher ist Teilnahme am I-Kurs auch nicht in Teilzeit machbar. Sie kämpft sich mit viel Einsatz durch den B1-Kurs vom Arbeitgeber (4h(Woche)) und würde
IMHO auch einen TELC/Goethe -
B1 Test jetzt schon bestehen. (habe einige Kunden erlebt die I-Kurs
B1 bestanden haben und nicht mehr als Namen rauskriegen)