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Intensiv Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 AufenthG (Gelesen: 19.734 mal)
Jens49
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #60 - 07.06.2017 um 23:28:41
 
Heute bekam ich zur Abwechslung mal eine email der Botschaft in Nairobi:

Sehr geehrter Herr ......,

in o.g. Sache bitten wir Sie eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung über 40Euro an uns zu übersenden, damit wir Ihnen den Vorgang zwecks Akteneinsicht zukommen lassen können.


Mit freundlichen Grüßen
................................

Recht- und Konsularabteilung
Deutsche Botschaft-German Embassy
Riverside Drive 113
Ludwig Krampf House
P.O. Box 30180
Nairobi, Kenia

Wofür zum Geier sollen nun diese 40 Euro sein? Hat jemand eine Idee?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #61 - 08.06.2017 um 00:19:34
 
Kosten Kopien+Versand.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Jens49
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #62 - 08.06.2017 um 00:27:31
 
denke ich mir auch nur habe ich Akteneinsicht hier in Nürnberg beantragt. der letzte Brief meinerseits war eine Aufforderung , die "Hinweise" der ABH rechtlich zu untermauern, wenn das dabei rauskommt ist es für mich schlicht ein Armutszeugnis der ABH
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