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Ein Fehler oder bewusste Schikane? (Gelesen: 1.792 mal)
nancyfahi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ein Fehler oder bewusste Schikane?
26.11.2016 um 13:07:15
 
Hallo liebe Mitglieder,

Folgendes:

Eingereist 19.06.2012
Frühere Aufenthaltszeiten wurden von der Einbürgerungsbehörde angerechnet gemäß 12 b StA.

Frühere Aufenthaltsdauer : 2,6 Jahren (von der Einbürgerungsbehörde Schriftlich erhalten).
Aktuelle : 4,5 Jahren.

Das heisst aktuell : 7 Jahre und 1 Monat.
Integrationszertifikat auch vorhanden und anerkannt. Schriftlich auch bestätigt,dass die Einbürgerung sich um 7 Jahre verkürzt.

Die Behörde schreibt aber momentan. Dass die Einbürgerung durch ist. Ein Anspruch aber erst am 19.12.2016 besteht !

Korrigiert mich falls ich falsch berechbet habe.

Danke
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.11.2016 um 13:13:23
 
Was sind denn 0,6 Jahre? 6 Monate oder 7,2 Monate?
Und was sind 0,5 Jahre? 5 Monate oder 6 Monate?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nancyfahi
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i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
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Antwort #2 - 26.11.2016 um 13:37:57
 
Also nochmal.

Frühere von der Behörde anerkannte und angerechnete Aufenthaltszeiten:

- 2 Jahre und 6 Monaten

Aktuelle rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt . Auch von der Behörde angerechnet und anerkannt:

-4  Jahre  und 5 Monate.

> Einreise 19.06.2012
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.11.2016 um 13:41:59
 
Aktuell bist Du laut Datum seit 4 Jahren und 5 Monaten in D. Das sind ja keine 4,5 Jahre. Falls Du mit 2,6 Jahren 2 Jahre und 6 Monate meinst, dann hadt Du 6 Jahre und 11 Monate. Ein Jahr hat hier 12 Monate.

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nancyfahi
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i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
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Antwort #4 - 26.11.2016 um 13:48:18
 
Also doch mein Fehler. Danke
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 26.11.2016 um 14:07:22
 
nancyfahi schrieb am 26.11.2016 um 13:48:18:
Also doch mein Fehler. Danke

Deshalb halte ich es, vorsichtig ausgedrückt, schon für sehr vermessen, gleich von "bewusster Schikane" zu sprechen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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