Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Hinterlegung von ausländischen Ausweisen (Gelesen: 4.163 mal)
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
26.11.2016 um 12:25:55
 
Vermehrt werde ich gefragt, wann im letzten Sommer nach D geflüchtete Syrer ihren syrischen Personalausweis zurückerhalten.
Sie haben inzwischen mehrheitlich ihren eAT, ihren eigenen syrischen Reisepaß und oft auch den (für 59,- gekauften) Reisepaß von D für Ausländer.

Wo wird/wurde der Ausweis (auch im  Checkkartenformat) eigentlich hinterlegt bis zum Abschluß des Asylverfahrens?
Warum wird der nicht mit ausgehändigt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #1 - 27.11.2016 um 12:04:30
 
Die Dokumente werden oft von der Polizei, vom Wachdienst oder anderen eingesammelt, in einen Briefumschlag gesteckt und mit dem Namen beschriftet.

Problem: Der Name wird nach Gehör aufgeschrieben, stimmt oft nicht mit dem Namen in der Akte überein.

Sobald jemand es schafft, einen Umschlag mit Dokumenten einer Akte zuzuordnen, wandert der zum BAMF und nach Abschluss des Asylverfahrens zur Ausländerbehörde. Das BAMF hat da einen gewissen Rückstand an nicht zugeordneten Dokumenten aufzuarbeiten, kann aber wohl keine seriösen Auskünfte über die Zahl und die Zeit geben.

Ansprechpartner für den Flüchtling ist die Ausländerbehörde.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #2 - 27.11.2016 um 14:35:25
 
Danke dir, ich werde ihnen sagen, daß sie zur ABH gehen sollen.
Vielleicht hilft auch ein kleiner schriftlicher Antrag...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #3 - 27.11.2016 um 14:43:58
 
Schriftlich ist auf jeden Fall besser. Falls die ABH nicht zu den hoffnungslos überlasteten ABHs gehört, kommt vielleicht eine schriftliche Antwort.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #4 - 28.11.2016 um 06:55:29
 
reinhard schrieb am 27.11.2016 um 12:04:30:
Ansprechpartner für den Flüchtling ist die Ausländerbehörde.


Das mag wahr sein, aber in 98 % der Fälle weiß die ABH eben nicht, wo diese Ausweise sind und hat keine Zeit Detektiv zu spielen. Am einfachsten und effektivsten ist es, wenn sich der Ausländer nach Abschluss des Verfahren selbst mit dem BAMF oder der Behörde, wo er seinen Ausweis abgegeben hat, in der Verbindung setzt. Darüber lässt sich dann meist herausfinden, wo der Ausweis aktuell ist. Es dauert teilweise 3-6 Monate, bis die ABH diese Dokumente zugesandt bekommt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #5 - 28.11.2016 um 12:37:32
 
Ja, ok., wir machen es schriftlich.

Ich habe mir gedacht, ich mache gleich eine Briefvorlage,-) und monatliche Erinnerung/Nachfrage.
Wenn es nur für die Personen selbst wichtig ist, dieses Dokument  einfach wiederzuhaben, kann man gern auch länger als 6 Monate warten.
Ich wüsste gar nicht, wozu sie ihn sonst noch benötigen, außer viel Schriftverkehr auszulösen.

Hoffnungslos überlastet ist die hiesige ABH nicht, aber unterbesetzt und generell seeeehr langsam.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #6 - 29.11.2016 um 07:03:03
 
Der Ausweis wird nicht bei der ABH liegen sondern beim BAMF. Also bringt es auch nichts, die ABH mit Briefen zu bombardieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #7 - 29.11.2016 um 10:42:49
 
ninnschen schrieb am 29.11.2016 um 07:03:03:
Der Ausweis wird nicht bei der ABH liegen sondern beim BAMF. Also bringt es auch nichts, die ABH mit Briefen zu bombardieren.


"Bombardieren" bringt nichts, aber ein Brief an die ABH sollte dabei sein. Die muss wissen, dass man auf die Papiere wartet und sie dringend braucht.

Versteckt sind sie beim BAMF.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #8 - 30.11.2016 um 07:48:34
 
ninnschen schrieb am 29.11.2016 um 07:03:03:
die ABH mit Briefen zu bombardieren.

Wer schrieb denn was von Bombardieren? Schockiert/Erstaunt
Irgendwo soll es auch eine gesetzl. Regelung der Weiterleitung von Post an die jeweils zuständige Behörde geben. Die ABH-Mitarbeiter kennen diese besser als ich.

Übrigens:
1. Das BAMF stellt noch heute Post an Adressen zu, die seit ca. Mai bis Juli veraltet sind, weil die Personen inzwischen Wohnungen gefunden haben und sich ordnungsgemäß umgemeldet haben.
Wer ist überhaupt mit wem vernetzt? Bitte nicht den Nachsendeauftrag der Post empfehlen. Ärgerlich

2. Post ans BAMF mit Rückfragen oder Mitteilungen haben seit ca. Juli noch keine Reaktion erzeugt. Hierher zu einem längst anerkannten Asylbewerber jedenfalls nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.810

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #9 - 30.11.2016 um 08:18:27
 
Wenn die betreffende Person weitere Briefe erwarten kann und seine aktuelle Adresse dem potentiellen Sender nicht mitteilt, dann muss die Person eine Postweiterleitung einrichten. Wenn der Ausländer also einen Brief vom BaMF erwartet, dann muss der Ausländer am besten die neue Adresse faxen und den Sendebericht mit Ausschnitt der ersten Seite  behalten, damit dieser beim Vorwurf der Zugangsvereitelung sich auf eine berechtigte Zugangsverweigerung berufen kann.


Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #10 - 30.11.2016 um 11:16:04
 
KaGe schrieb am 30.11.2016 um 07:48:34:
1. Das BAMF stellt noch heute Post an Adressen zu, die seit ca. Mai bis Juli veraltet sind, weil die Personen inzwischen Wohnungen gefunden haben und sich ordnungsgemäß umgemeldet haben.
Wer ist überhaupt mit wem vernetzt?


Im laufenden Asylverfahren werden solche Umzüge von der Ausländerbehörde beim Ausländerzentralregister eingetragen. Seit Feb. 2016 hat das BAMF Zugriff auf das Ausländerzentralregister, kann sich also jederzeit informieren und korrigieren.

Aber das BAMF ist nicht nur überlastet, sondern arbeitet auch mit vielen Aushilfen, die nicht immer perfekt eingearbeitet werden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #11 - 30.11.2016 um 16:29:08
 
Ja, so sehe ich das auch.
Wir werdens dann irgendwann erfahren.
Vielen Dank für Input.
btw.
Ich weiß gar nicht so recht, WARUM die den syrischen PA unbedingt haben wollen.
Tw. stimmt nichts mehr überein, vom Namen übers Geb-datum bis zu diversen Adressen.
Die Betroffenen erfahren auch dieses und evtl. die Gründe dafür irgendwann, wenn sie nicht vorher dem Vorwurf irgendwelcher Fälschungen ausgesetzt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #12 - 30.11.2016 um 16:38:05
 
Aras schrieb am 30.11.2016 um 08:18:27:
Wenn die betreffende Person weitere Briefe erwarten kann

Ja, sie erwarten iaR noch viele weitere Briefe. Jede Menge sogar. Wichtiges und Unwichtiges.
Wer sind denn potentielle Sender? Alle, die der Person evtl. irgendwann an die alte Adresse schreiben KÖNNTEN?
Nachsendeauftrag für 1 Jahr mit schlappen 25,- möchte ich niemandem zumuten. Das MUSS man auch nicht.
Und ja, letztlich sind es die ehrenamtlichen Helfer, die das irgendwie für diese Personen regeln.
Vom Vorwurf der Zugangsvereitelung sind wir (denke ich) noch Lichtjahre entfernt.
Ein Laufzettel täts doch schon--------natürlich vom Ehrenamt--- Durchgedreht

bevor das auf den Schrottplatz wandert--- der Thread kann geschlossen werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.810

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinterlegung von ausländischen Ausweisen
Antwort #13 - 30.11.2016 um 18:37:56
 
Jetzt werden die Vergleiche immer doller, ganz weit her geholt wie die Kinder von Madonna.

Wenn du es nicht glaubst, dann riskier es halt. Oder schlag einfach nach, wann der Zugang einer Willenserklärung erfolgt.

Und natürlich geht es nicht darum für ein Jahr einen Nachsendeauftrag zu stellen, weil man vielleicht Briefe an die alte Adresse bekommt, sondern dass man den Nachsendeauftrag stellt weil man von bestimmten Behörden und Vertragspartnern Briefe erwartet. Also tatsächlich erwartet und nicht wahrscheinlich welche erwartet. In der Regel kennt man ja seine Vertragspartner bzw. laufende Verfahren bei Behörden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema