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Ehegattensplitting / bevor Visa erteilt wurde (Gelesen: 1.866 mal)
Florianffgdg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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22.11.2016 um 21:31:35
 
Hallo

Kurz:
Hat jemand Erfahrung mit steuerlicher Veranlagung als Ehepartner (Ehegattensplitting) bevor das Visa zum Familienzusammenzug erteilt wurde?


ich habe Anfang des Jahres meine Frau (Taiwanesin) in Taiwan geheiratet. (ich selbst bin Deutscher und lebe bereits seit letztem Herbst wieder in D). Letzten Sommer habe ich auch auch die Eintragung ins Eheregister veranlasst.

Meine Frau hat Anfang September das Visum zum Familiennachzug beantragt. Leider gibt es aber von der zust. deutschen Behörde noch keinerlei Auskunft. Auch das dt. Institut in Taiwan hat noch keine Nachricht erhalten.

Da ich gerne mit meiner Frau Weihnachten verbringen will wird Sie nun nochmal als Touristin nach Deutschland reisen.

Laut Finanzamt ist für die Veranlagung als Ehepartner nur nötig, dass beide zusammen für mindestens 1 Tag im Jahr in der gleichen Wohnung gemeldet sind. Daher will ich meine Frau während ihres Besuches ist wohl nur der Reisepass und kein Visa notwendig.

Theoretisch sollte es also klappen, dass ich für das Jahr 2016 das Ehegattensplitting nutzen kann.

Hat jemand Erfahrungen damit? gibt es noch Fallstricke?

Danke
Florian
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erne
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Antwort #1 - 23.11.2016 um 09:04:27
 
Ehegattensplitting geht nur, wenn beide in D einkommensteuerpflichtig sind.
Deine Frau wird in D einkommensteuerprlfichtig, wenn sie in D einen Wohnsitz hat oder ihren gewöhlichen Aufenthalt. Einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet sie mit der Einreise für dauerhaften Aufenthalt.

Der "Wohnsitz" in diesem zusammenhang ist m.W. nicht näher definiert. Wenn sie sich also hier melderechtlich anmelden kann, würde ich das Splitting versuchen.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.11.2016 um 11:02:17
 
Könnte gehen. Hier ein paar Punkte zum Nachdenken falls es geklappt hat:
Arbeitet Deine Frau in Taiwan? Hast Du überprüft ob es ein anwendbares Doppelbesteuerrungsabkommen mit Taiwan gibt.
Falls kein DBA: es kann sein, dass dann für ihr Einkommen in Taiwan *und* in Deutschland jeweils Steuern bezahlt werden müssen.
Fall ja: Dann muss ihr Einkommen trotzdem bei der Steuererklärung angegeben werden. Ist dann zwar steuerfrei, aber Du zahlst durch den 'Progressionsvorbehalt' (starke Schultern, starke Lasten und so). D.h. im ungünstigsten Fall (vermutlich eher theoretisch) könnte meiner Meinung nach bei einer gemeinsamen Veranlagung sogar *mehr* Steuern fällig werden. Man darf aber auch getrennt veranlagen, einfach durchrechnen vor Abgabe der Steuererklärung.

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Antwort #3 - 25.11.2016 um 20:05:47
 
tiggger schrieb am 24.11.2016 um 11:02:17:
ein anwendbares Doppelbesteuerrungsabkommen mit Taiwan gibt.


gibt es
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