Hallo zusammen,
ich bin in einem ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer-Kreis tätig. Wir diskutieren momentan einen Fall unserer Schützlinge.
Wir betreuen einen jungen Syrer, der mehr oder weniger freiwillig mit seiner Cousine verheiratet wurde. Er ist bei uns in Deutschland, Frau und Kinder sind noch in der Türkei.
Er wartete nach Antragstellung und Anhörung ein Jahr lang auf den Bescheid des
BAMF.
Er vermisst seine Kinder sehr, die Gefühle zu seiner Frau sind und waren eher weniger vorhanden.
Wie es kommen musste hat er sich in eine unserer Helferinnen verliebt, was auch nie ein Geheimnis war. Die junge Frau ist nun schwanger von ihm.
In der Zwischenzeit kam der Bescheid des
BAMF über den subsidiären Schutz. Da er seine Familie mit dem subsidiären Schutz nicht nachholen kann, obwohl schon alle Angelegenheiten geregelt sind und im Prinzip nur die 3 Jahre fehlen, diskutieren wir alle möglichen Ideen.
Es ist die Idee aufgekommen, dass ihm auf Grund des deutschen Kindes ja möglicherweise ein anderer Aufenthaltstitel gegeben werden könnte. Die Frage ist nur, ob es ihm dieser Aufenthaltstitel möglich machen könnte seine Familie doch nachzuholen?
Unsere Lager sind gespalten, ich denke eher, dass das in welcher Konstellation auch immer nicht möglich ist. Aber nachdem wir uns alle unsicher sind, frage ich nun mal in die kompetente Runde.
Liebe Grüße
Lyddi