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Visum zu Eheschließung (Gelesen: 1.099 mal)
Themen Beschreibung: Personenüberprüfung des Antragstellers
Smoky41366
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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07.11.2016 um 19:28:31
 
Hallo an die Experten,

ich möchte mit meinen gleichgeschlechtlichen Partner aus Sri Lanka eine eingetragenen Partnerschaft begründen. In Sri Lanka ist das nicht möglich, also haben wir uns entschlossen, ein Visum zur Eheschließung/ Eintragung einer Partnerschaft anzustreben.

Uns ist die Vorgehensweise für dieses Visum bekannt und es läuft auch soweit alles, er macht im Dezember A1, die Papiere zur Urkundenüberprüfung sind auf dem Weg nach Colombo zur Botschaft, eine VE werde ich bekommen (ausreichendes Einkommen und bezahltes Wohneigentum in entsprechender Größe).

Ein Punkt macht mir jedoch Sorge und ich kann in diesem Zusammenhang nichts im Web finden.

Folgender Sachverhalt: Eine homosexuelle Handlung von Ihm in Sri Lanka ist in 2011 bekannt geworden. Da homosexuelle Handlungen in dem Land verboten sind und unter Strafe stehen, wurde noch im gleichen Jahr ein Verfahren gegen beide beteiligte eröffnet. Dieses Verfahren läuft nun schon seit Jahre, es passiert aber nichts, eine Benachrichtigung über eine Einstellung hat er aber auch nicht bekommen. Ansonsten ist er nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen und ist natürlich auch nicht vorbestraft. Meine Frage ist nun:

-      Prüft die Botschaft im Zusammenhang mit dem Visumantrag bei den lokalen Behörden (Justizministerium oder Staatsanwaltschaft), ob ein schwebendes, strafrechtliches  Verfahren gegen den Antragsteller vorliegt?

-      Falls Ja, kann diese offene Verfahren zu einer Ablehnung des Visums führen?

Ich hoffe, dass hier jemand die Frage beantworten kann.

Vielen Dank für Eure Mühe
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 07.11.2016 um 20:53:43
 
Smoky41366 schrieb am 07.11.2016 um 19:28:31:
Da homosexuelle Handlungen in dem Land verboten sind und unter Strafe stehen, wurde noch im gleichen Jahr ein Verfahren gegen beide beteiligte eröffnet. Dieses Verfahren läuft nun schon seit Jahre, es passiert aber nichts, eine Benachrichtigung über eine Einstellung hat er aber auch nicht bekommen. 

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es da in Sri Lanka auch nicht zu einem Verfahren kommen. Homosexualität ist dort zwar gesetzlich verboten, wird aber im allgemeinen stillschweigend geduldet, sofern man diese Neigung nicht mit Minderjährigen praktiziert oder in aller Öffentlichkeit auslebt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.11.2016 um 21:17:39
 
Smoky41366 schrieb am 07.11.2016 um 19:28:31:
Prüft die Botschaft im Zusammenhang mit dem Visumantrag bei den lokalen Behörden (Justizministerium oder Staatsanwaltschaft), ob ein schwebendes, strafrechtlichesVerfahren gegen den Antragsteller vorliegt?



Hallo,

nein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mojo Jojo
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Insanity is my only means
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.11.2016 um 21:33:56
 
Smoky41366 schrieb am 07.11.2016 um 19:28:31:
Da homosexuelle Handlungen in dem Land verboten sind und unter Strafe stehen, wurde noch im gleichen Jahr ein Verfahren gegen beide beteiligte eröffnet. Dieses Verfahren läuft nun schon seit Jahre, es passiert aber nichts, eine Benachrichtigung über eine Einstellung hat er aber auch nicht bekommen.


Bitte diesbezüglich auch auf keinen Fall Schlafende Hunde in Sri Lanka wecken und bei den lokalen Behörden nach dem status quo/ einer von Deinem Partner unbekannten Einstellung des Verfahrens fragen.

Es ist recht unwahrscheinlich, dass dieser 'Zwischenfall' im Rahmen des Verfahrens nochmal rausgewühlt wird.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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Smoky41366
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 07.11.2016 um 22:53:30
 
Das werden wir auf keinen Fall machen. Solange nichts von Gericht oder Staatsanwaltschaft kommt halten wir die Füße still...
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