Hallo an die Experten,
ich möchte mit meinen gleichgeschlechtlichen Partner aus Sri Lanka eine eingetragenen Partnerschaft begründen. In Sri Lanka ist das nicht möglich, also haben wir uns entschlossen, ein Visum zur Eheschließung/ Eintragung einer Partnerschaft anzustreben.
Uns ist die Vorgehensweise für dieses Visum bekannt und es läuft auch soweit alles, er macht im Dezember
A1, die Papiere zur Urkundenüberprüfung sind auf dem Weg nach Colombo zur Botschaft, eine
VE werde ich bekommen (ausreichendes Einkommen und bezahltes Wohneigentum in entsprechender Größe).
Ein Punkt macht mir jedoch Sorge und ich kann in diesem Zusammenhang nichts im Web finden.
Folgender Sachverhalt: Eine homosexuelle Handlung von Ihm in Sri Lanka ist in 2011 bekannt geworden. Da homosexuelle Handlungen in dem Land verboten sind und unter Strafe stehen, wurde noch im gleichen Jahr ein Verfahren gegen beide beteiligte eröffnet. Dieses Verfahren läuft nun schon seit Jahre, es passiert aber nichts, eine Benachrichtigung über eine Einstellung hat er aber auch nicht bekommen. Ansonsten ist er nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen und ist natürlich auch nicht vorbestraft. Meine Frage ist nun:
- Prüft die Botschaft im Zusammenhang mit dem Visumantrag bei den lokalen Behörden (Justizministerium oder Staatsanwaltschaft), ob ein schwebendes, strafrechtliches Verfahren gegen den Antragsteller vorliegt?
- Falls Ja, kann diese offene Verfahren zu einer Ablehnung des Visums führen?
Ich hoffe, dass hier jemand die Frage beantworten kann.
Vielen Dank für Eure Mühe