Hallo zusammen!
Plan: Grieche aus D möchte eine Deutsche in Dänemark heiraten. (Um bürokratischen Irrsinn zu umgehen.)
Er benötigt für DK eine erweiterte deutsche Meldebescheinigung mit Eintragung "ledig".
In diversen Threads hier habe ich bereits gelesen, dass etlichen in D wohnhaften EU-Ausländern das "ledig" ohne Ledigkeitsnachweis aus dem Herkunftsland nicht eingetragen wurde bzw. "nach eigenen Angaben ledig" eingetragen wurde, was keine DK-Heirat ermöglicht. (Besonders dann wenn sie auf die Frage, wofür sie den erw. Meldenachweis benötigen, ehrlich antworteten.)
Nach Stunk, Androhung von Rechtsmitteln bzw. Aufsuchens eines anderen Amtes teils dann doch mit "ledig"
Da der "ledig"-Eintrag rechtlich gesehen kein deutscher Ledigkeitsnachweis und lediglich der aktuelle deutsche Melderegisterstatus des Familienstandes ist, muss doch ein deutsches Meldeamt das ausstellen, was bei ihnen gemeldet oder nicht gemeldet ist!
Kennt sich jemand damit aus?
Was macht man wenn das "ledig" verwehrt wird?
Hat man am Schalter das Recht auf eine schriftliche Begründung bzw. das Recht auf die Eintragung, was im Melderegister steht?
Beim Lesen etlicher Problemthreads habe ich persönlich das Gefühl, dass seitens deutscher Ämter ein offizieller "DK-Heiratssabotageschuh" gefahren wird!
Ärgern die sich, dass die EU etwas ermöglicht, was ihnen nicht passt und auch weniger Geld bringt und den eigenen Standesämtern weniger Arbeit!
Danke!