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Heirat DK: Erweiterte deutsche Meldebescheinigung EU-Ausländer und Familienstandsangabe... (Gelesen: 1.788 mal)
Techno
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Athen, Greece
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat DK: Erweiterte deutsche Meldebescheinigung EU-Ausländer und Familienstandsangabe...
06.11.2016 um 00:26:37
 
Hallo zusammen!

Plan: Grieche aus D möchte eine Deutsche in Dänemark heiraten. (Um bürokratischen Irrsinn zu umgehen.)

Er benötigt für DK eine erweiterte deutsche Meldebescheinigung mit Eintragung "ledig".

In diversen Threads hier habe ich bereits gelesen, dass etlichen in D wohnhaften EU-Ausländern das "ledig" ohne Ledigkeitsnachweis aus dem Herkunftsland nicht eingetragen wurde bzw. "nach eigenen Angaben ledig" eingetragen wurde, was keine DK-Heirat ermöglicht. (Besonders dann wenn sie auf die Frage, wofür sie den erw. Meldenachweis benötigen, ehrlich antworteten.)

Nach Stunk, Androhung von Rechtsmitteln bzw. Aufsuchens eines anderen Amtes teils dann doch mit "ledig"

Da der "ledig"-Eintrag rechtlich gesehen kein deutscher Ledigkeitsnachweis und lediglich der aktuelle deutsche Melderegisterstatus des Familienstandes ist, muss doch ein deutsches Meldeamt das ausstellen, was bei ihnen gemeldet oder nicht gemeldet ist!

Kennt sich jemand damit aus?

Was macht man wenn das "ledig" verwehrt wird?
Hat man am Schalter das Recht auf eine schriftliche Begründung bzw. das Recht auf die Eintragung, was im Melderegister steht?

Beim Lesen etlicher Problemthreads habe ich persönlich das Gefühl, dass seitens deutscher Ämter ein offizieller "DK-Heiratssabotageschuh" gefahren wird!  Smiley

Ärgern die sich, dass die EU etwas ermöglicht, was ihnen nicht passt und auch weniger Geld bringt und den eigenen Standesämtern weniger Arbeit!  Zwinkernd

Danke!
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Alacrity
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Antwort #1 - 06.11.2016 um 14:48:14
 
Ledig ist, wer nich nie verheiratet war und negative Tatsachen lassen sich schwierig beweisen.

Wenn das Melderegister in Bezug auf die Information zum Familienstand unvollständig ist, dann ist es Aufhabe der Behörde es zu vervollständigen. Ich würde die Behörde auffordern festzustellen, wie der Familienstand ist, wenn die Aussage des Meldepflichtigen nicht ausreicht. Dann müssen die Mitarbeiter eben überall auf der Welt, wo man hätte heiraten können, nachforschen.
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grisu1000
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Antwort #2 - 06.11.2016 um 18:10:31
 
Alacrity schrieb am 06.11.2016 um 14:48:14:
ch würde die Behörde auffordern festzustellen, wie der Familienstand ist, wenn die Aussage des Meldepflichtigen nicht ausreicht. Dann müssen die Mitarbeiter eben überall auf der Welt, wo man hätte heiraten können, nachforschen. 


Eine solche weitgehenede Nachforschungspflicht lässt sich IMHO nicht aus den Meldrecht ableiten. Die Meldebehörden werden den Meldepflichtigen auf seine Mitwirkungspflicht hinweisen und als erstes den ausländischen Mitbürger auffordern eine entsprechende Bescheinigung seines Heimatstaates beizubringen, nur die ist nach deutschen Recht ausschlaggebend (Art. 13 EGBGBE).

Weigert er sich wird es eben keinen Eintrag geben oder den Vermerk das der Eintrag auf eigene Angaben des Meldepflichtigen beruht.
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Techno
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Athen, Greece
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Antwort #3 - 10.11.2016 um 22:07:18
 
grisu1000 schrieb am 06.11.2016 um 18:10:31:
Eine solche weitgehenede Nachforschungspflicht lässt sich IMHO nicht aus den Meldrecht ableiten. Die Meldebehörden werden den Meldepflichtigen auf seine Mitwirkungspflicht hinweisen und als erstes den ausländischen Mitbürger auffordern eine entsprechende Bescheinigung seines Heimatstaates beizubringen, nur die ist nach deutschen Recht ausschlaggebend (Art. 13 EGBGBE).

Weigert er sich wird es eben keinen Eintrag geben oder den Vermerk das der Eintrag auf eigene Angaben des Meldepflichtigen beruht.


Die deutsche Behörde hat meinem Bekannten in der erweiterten Meldebescheinigung "ledig" eingetragen ohne ein griechisches Ehefähigkeitszeugnis anzufordern.

Der Eintrag in der erweiterten Meldebescheinigung ist auch nur ein Ausdruck von dem, was in D gemeldet/gespeichert ist, nicht mehr, nicht weniger!

Interessant ist allerdings, dass man damit in DK heiraten kann und D wegen EU-Gesetze danach diese Heirat in D anerkennen (eintragen) muss ohne vom EU-Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis/Ledigkeitsnachweis nachfordern zu dürfen!

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Aras
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Antwort #4 - 10.11.2016 um 22:14:30
 
Techno schrieb am 10.11.2016 um 22:07:18:
Interessant ist allerdings, dass man damit in DK heiraten kann und D wegen EU-Gesetze danach diese Heirat in D anerkennen (eintragen) muss ohne vom EU-Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis/Ledigkeitsnachweis nachfordern zu dürfen!

Das hat nix mit EU-Gesetzen zu tun. Selbst wenn jemand ein Ehefähigkeitszeugnis fälschen würde und heiraten würde, würde eine vollwertige Ehe eingehen. Außerdem kann theoretisch niemand ein Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitszeugnis beschaffen, wenn man verheiratet ist. Wenn ihr die Ehe für Griechenland registrieren wollt (Achtung, ggf. müsst ihr das in Dänemark), dann schauen die Griechen auch nur in deren Register und tragen das ein. Das würde wohl für alle ausreichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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