Ein Gastarbeiter hat eine unbefristete
NE. Im Rahmen der Familienzusammenführung kommt seine Ehefrau F nach Deutschland und bekommt eine befristete
AE. F wohnt 5 Jahre rechtmäßig in D.
Vor Ablauf der
AE reist F aus gesundheitlichen Gründen für ein Jahr ins Ausland und meldet sich beim Einwohneramt ab.
Eine Verlängerung der
AE wird vor der Ausreise nicht beantragt.
Was kann F tun, wenn sie wieder bei ihrem Mann in D leben möchte:
- Kann sie mit abgelaufener
AE nach D einreisen?
- Kann sie bei der deutschen Botschaft im Ausland eine Verlängerung der
AE oder
NE beantragen?
- kann der Ehemann einen Antrag auf erneuten Familiennachzug stellen?
- kann F ein
NE bekommen, da sie vor der Ausreise 5 Jahre in D wohnte?
Beide Ehepartner haben eine Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU Landes.