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Einbürgerung Flüchtling (Gelesen: 2.960 mal)
bnbw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.10.2016 um 13:21:56
 
Hallo,

folgende Randbedingungen für eine Person:

- seit 26 Jahren anerkannter Flüchtling (Blauer Pass) (Herkunftsland Türkei)
- 2 Kinder mit deutsche Staatsanghörigkeit ( 1 davon is noch minderjährig)
- B1 Zertifikat vorhanden
- Langzeitarbeitslos
- 50% Behinderungsausweis

Wie stehen die Chancen auf Einbürgerung ?
Ich bin für jede Antwort dankbar.

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Aras
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Antwort #1 - 30.10.2016 um 13:42:48
 
Wie wird sein Lebensunterhalt derzeit gesichert? Jobcenter?
Warum ist er Langzeitarbeitslos?
Welchen Aufenthaltstitel hat er? AE gemäß § 25 Abs. 2? NE gemäß § 26 Abs. 3?  Etc.
In welchem Bundesland lebt er?
Hat er 60 Rentenbeiträge?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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bnbw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.10.2016 um 13:57:38
 
Aras schrieb am 30.10.2016 um 13:42:48:
Wie wird sein Lebensunterhalt derzeit gesichert? Jobcenter?

Ja, Jobcenter. Arbeitslosengeld 2.

Zitat:
Warum ist er Langzeitarbeitslos?

Psychische Probleme. Daher auch 50% Behinderungsausweis.
Zitat:
Welchen Aufenthaltstitel hat er? AE gemäß § 25 Abs. 2? NE gemäß § 26 Abs. 3?  Etc.

Niederlassungserlaubnis unbefristet gemäß §26 Abs. 3
Zitat:
In welchem Bundesland lebt er?

Hessen
Zitat:
Hat er 60 Rentenbeiträge?

Muss ich noch herausfinden. In wie fern hängt es damit zusammen ?
Danke für deine Zeit.
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Aras
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Antwort #3 - 30.10.2016 um 14:34:25
 
Wäre er in Baden-Württemberg und hätte keine 60 Rentebeiträge könnte der Einbürgerungsantrag abgelehnt werden.

Also er müsste nachweisen, dass die Arbeitslosigkeit unverschuldet ist und somit der der Bezug von ALG II. Dann könnte er eingebürgert werden. Es wird also ggf. eine Stellungnahme vom Jobcenter verlangt, worin das Jobcenter erklärt ob er aus persönlichen Gründen verschuldet oder unverschuldet ALG II bezieht. Sagt das Jobcenter, dass er unverschuldet und aufgrund seiner Krankheit ALG II bezieht, dann könnte von der Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen werden.

Er braucht noch den bestandenen Einbürgerungstest.
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Antwort #4 - 30.10.2016 um 16:34:17
 
Aras schrieb am 30.10.2016 um 14:34:25:
Wäre er in Baden-Württemberg und hätte keine 60 Rentebeiträge könnte der Einbürgerungsantrag abgelehnt werden.

Also er müsste nachweisen, dass die Arbeitslosigkeit unverschuldet ist und somit der der Bezug von ALG II. Dann könnte er eingebürgert werden. Es wird also ggf. eine Stellungnahme vom Jobcenter verlangt, worin das Jobcenter erklärt ob er aus persönlichen Gründen verschuldet oder unverschuldet ALG II bezieht. Sagt das Jobcenter, dass er unverschuldet und aufgrund seiner Krankheit ALG II bezieht, dann könnte von der Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen werden.

Er braucht noch den bestandenen Einbürgerungstest.



Muss man auch ein Antrag auf Entlassung von der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen ?

Wie lange würde der komplette Prozess ungefähr dauern ?

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Antwort #5 - 30.10.2016 um 16:54:12
 
Es sollte einen Beratungstermin vereinbaren.

In Schleswig-Holstein könnte solch eine Einbürgerung klappen, die Einbürgerungsbehörde müsste die Akte aber ans Innenministerium schicken.

Nein, ausbürgern lassen muss er sich nicht, er kann die doppelte Staatsangehörigkeit haben.

Wie lange es dauert, hängt von der zuständigen Behörde ab.
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Antwort #6 - 01.11.2016 um 08:02:43
 
bnbw schrieb am 30.10.2016 um 16:34:17:
Muss man auch ein Antrag auf Entlassung von der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen ?

reinhard schrieb am 30.10.2016 um 16:54:12:
Nein, ausbürgern lassen muss er sich nicht, er kann die doppelte Staatsangehörigkeit haben.


... worauf er natürlich keinen Wert legen wird - denn er ist ja wohl nicht ohne Grund geflüchtet. Reisen ins Heimatland sind auch nach einer EB nicht zu empfehlen, insbesondere weil von deutscher Seite kein konsularischer Schutz gewährt werden kann.

Einzig Zeit und Kosten für das Entlassungsverfahren werden gespart.
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reinhard
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Antwort #7 - 01.11.2016 um 12:50:48
 
Aber die Frage war, ob er muss: Beim blauen Pass darf die Einbürgerungsbehörde das nicht verlangen. Aber wenn er will, kann er die Ausbürgerung betreiben.

Aber die Gefahr einer Festnahme ist im Moment sehr real, und da wäre die (nur) eine Staatsbürgerschaft günstiger.
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Odysseus
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Antwort #8 - 01.11.2016 um 15:38:44
 
Natürlich muss er die TR-StA nicht aufgeben.
Aber aus Erfahrung hunderter Beratungsgespräche weiß ich, dass so mancher Flüchtling denkt, dass wenn er erstmal Deutscher ist, gefahrlos wieder in die alte Heimat reisen kann. Den Zahn muss ich dann recht schnell ziehen.
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