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Ehgattennachzug (Gelesen: 1.102 mal)
Bassam
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: jemen
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehgattennachzug
25.10.2016 um 16:09:18
 
Hallo Zusammen,
Ich bin in Deutschland seit 2010 und studiere an der TU Berlin. Ich habe vor zwei Jahren geheiratet von einer Studentin, die aus meinem Land kommt. Wir haben beide als Studenten das Paragraph 16.
Ich will fragen, zu welchem Paragraph wird mein Aufenthalttitel geändert.
Meine Frau und ich bekommen Stepindium von der Botschaft in Höhe von 1400 Euro monatlich. Ich arbeite daneben in höhe von 600 Euro monatlich.

Ich bitte um Antwort 

Danke im Voraus.  Smiley
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 25.10.2016 um 16:51:16
 
Bassam schrieb am 25.10.2016 um 16:09:18:
Ich will fragen, zu welchem Paragraph wird mein Aufenthalttitel geändert.

Warum sollt der Aufenthaltstitel geändert werden ?
Solange Sie studieren bleibt es beim § 16, daran ändert auch eine Eheschließung mit einer Ausländerin nichts.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Beiträge: 3.828

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.10.2016 um 14:28:10
 
Es könnte schon Anspruch auf eine AE gemäß § 30 AufenthG geben....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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