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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehgattennachzug
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Beitrag begonnen von Bassam am 25.10.2016 um 16:09:18

Titel: Ehgattennachzug
Beitrag von Bassam am 25.10.2016 um 16:09:18
Hallo Zusammen,
Ich bin in Deutschland seit 2010 und studiere an der TU Berlin. Ich habe vor zwei Jahren geheiratet von einer Studentin, die aus meinem Land kommt. Wir haben beide als Studenten das Paragraph 16.
Ich will fragen, zu welchem Paragraph wird mein Aufenthalttitel geändert.
Meine Frau und ich bekommen Stepindium von der Botschaft in Höhe von 1400 Euro monatlich. Ich arbeite daneben in höhe von 600 Euro monatlich.

Ich bitte um Antwort 

Danke im Voraus.  :)

Titel: Re: Ehgattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 25.10.2016 um 16:51:16

Bassam schrieb am 25.10.2016 um 16:09:18:
Ich will fragen, zu welchem Paragraph wird mein Aufenthalttitel geändert.

Warum sollt der Aufenthaltstitel geändert werden ?
Solange Sie studieren bleibt es beim § 16, daran ändert auch eine Eheschließung mit einer Ausländerin nichts.

Titel: Re: Ehgattennachzug
Beitrag von Aras am 26.10.2016 um 14:28:10
Es könnte schon Anspruch auf eine AE gemäß § 30 AufenthG geben....

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